Mitglied inaktiv
Hi Mädels es geht darum: http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/beitrag.htm?id=319465 habe auf der Polizei damals Anzeige erstattet, wie ich nun weiß hat sich die Verkäuferin gar nicht dazu geäußert ! Was ich schon der Oberhammer finde. Anfang Sept. hat die Staatsanwaltschaft das Handy zur Ansicht angefordert und wir brachten es zur Polizei. Anfang dieses Monats hab ich dann mal per Fax nachgefragt wie weit denn die Bearbeitung sei, nun stand im Fax das uns das Handy auf dem Postweg zugeht und das Verfahren eingestellt wird (ohne Angabe von Gründen erstmal) aber wir würden wohl noch was schriftliches bekommen. Möchte das aber nicht einfach so hin nehmen. Wenn einem da eh nix passiert - finde das sowas von ungerecht ! Und würde wenn das eben möglich ist Einspruch bzw. Widerspruch gegen das Urteil der Staatsanwaltschaft einlegen - ist das möglich ! Brauch ich dazu nen Anwalt oder kann ich das auch ?!? LG Babyone2002
Soweit ich das in Erinnerung hab kannst du Widerspruch einlegen, steht auf dem Bescheid den du bekommst dann aber auch drauf und auch innerhalb welcher Frist das geht. Du kannst das alleine machen, ein Anwalt wäre aber schon besser.... LG Mandy
Wir haben auch mal so einen Brief bekommen - da stand drin wie lange man Widerspruch einlegen kann, glaub nicht dass Du da direkt nen Anwalt für brauchst!
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