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Käufer reklamiert nach über 6 Wochen einen Ebay Artikel

Käufer reklamiert nach über 6 Wochen einen Ebay Artikel

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Oh mann ich hab echt ins Klo gegriffen mit Ebay. Ich habe einen Lauflernwagen versteigert der TOP in Ordnug war, für meine Freundin. Der Wagen war wirklich super in Ordnung weil der Wagen jahrelang in der Ecke stand ...... http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=110308845830&ssPageName=STRK:MEAFB:IT JETZT meldet der Käufer eine Unstimmigkeit das die Griffe gebrochen sind und unfachmännisch geklebt wurden ..... Das ist echt nicht wahr. Ich hacke mir eine Hand ab aber der Wagen wurde von oben bis unten inspiziert und habe etliche Fotos drinne ... Hab mich schon bei Ebay geäussert da s der Wagen einwandfrei war... Was kann mir im Schlimmsten Fall passieren ? LG Daniela


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6 Wochen? du bist privat , oder? Dann kann dir nichts weiter passieren als eine negative Bewertung. Hat er eine Unstimmigkeit gemeldet über ebay? Wenn ja, und er schließt den Fall als nicht geeinigt, dann kannst du schlimmstenfalls ne Verwarnung von ebay bekommen, muss aber nicht sein Übrigends...nach 60 Tagen kann er dich auch nicht mehr bewerten... LG Yvonne


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das wußte ich gar nicht, nach wievielen tagen kann man einen nicht mehr bewerten?? d.h. wie lange hab ich zeit eine bewertung abzugeben?? danke und lg


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ja ich bin privat ..... er hat die Unstimmigkeit gemeldet - ich hab geantwortet ... ich bin ein sehr schissiger Mensch .... schlimmeres wie ne negative kann nicht passieren ? na ja sind jetzt 46 Tage her .... dann hat er noch 14 Tage zeit. Ich habe als Privatverkäufer Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, binich da rechtlich auf der sicheren Seite ? LG und Danke


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weil diese Klauseln "Rücknahme ausgeschlossen, da Privatverkauf etc." nicht rechtswirksam sind vor Gerichten und bei Anwälten. Das sind Textbausteine, die nicht wirksam sind, wenns es drauf ankommt. Aber als Privater geht es immernoch....es wird keiner wegen 5€ deswegen einen Rechtstreit hervorrufen... Ne, Schlimmeres kann theoretiusch nicht passieren, zumindest nicht von ebay-Seite aus. Was der Käufer macht, ist eine andere Seite, aber ich denke nicht, dass er deswegen zur Pol rennt oder sich nen Anwalt nimmt. Lass dir doch mal Fotos schicken von dem angeblich geklebten Teilen...wirst sehen, ich glaub net, dass er sie dir schicken kann.... Achja, Bewerten ging früher mal 90 Tage, inwzischen nur noch 60! Am besten also, möglichst schnell bewerten, kommt gern in Vergessenheit... aber gard die gewerblichen sind auf die Bewertungen angewiesen! LG Yvonne


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Ich würde bei der Unstimmigkeit den Sachverhalt schreiben und vor allem betonen das der Kauf 6 Wochen her ist. Seitens ebay kann dir eigentlich nichts passieren. Wenn er nagativ gibt kannst du dich auch bei ebay melden und das negativ (versuchen) löschen zu lassen. Aich wieder mit den 6 Wochen begründen. Finde es aber unverschämt sich nach 6 Wochen zu beschweren! Gruß


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ich hab dann de häfte zurücküberweisen und Glück dass si positiv bewertet hat das Schlimme dzu kannst Dich ja nichtmehr bewertungstechnisch wehren... dagmar


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macht keinen Spass manchmal. LG S


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man ist seit der neuen Bewertungsrichtlinie der depp dagmar