Methos
Hallo, momentan arbeite ich sozialversicherungspflichtig 16 Stunden. Ich habe aber ein Stellenangebot mit 11 Stunden, ebenfalls versicherungspflichtig, was wohl eher ungewöhnlich ist. Für mich aber wichtig wegen der Krankenversicherung. Die Mindeststundenzahl von 15 Stunden gibt es wohl nicht mehr, aber gibt es da noch was zu beachten? Vielen Dank und viele Grüße Marion
Ich habe nur 7 Stunden pro Woche, läuft alles ganz normal auf Steuerkarte. Beachten musst du da nichts anderes als bei einem anderen ob.
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