Mitglied inaktiv
Mein Sohn hat von meiner Mutter das Armband der Uhr abgerissen. Sie ist damit zum Uhrenmachen und er meinte, das Armband kostet 110 Euro...
Ich habe das meiner Versicherung gemeldet und sie hat den Kostenvoranschlag und ein Bild der Uhr eingeschickt. Jetzt bekam sie eine Überweisung von 30 Euro.... Habe gerade angerufen und sie sagten, das ist der Zeitwert.. toll, die Uhr ist von ihrer Mutter, ich glaube eine Seico ....
jetzt stehe ich natürlich dumm da, denn ich kann ihr das Armband nicht zahlen...
Zeitwert... für sie ist es halt ein anderer Wert...
ach menno, das tut mir so leid....
Susi
Wundert mich,dass sie überhaupt was gezahlt haben bei einem Kind und dann noch Verwandschaft
Das ist egal, ob Verwandtschaft oder nicht... und mein Kind ist ja mitversichert !!
v
..und hat die Uhr in die Hände bekommen...
und ist somit unter 7 und nicht haftbar zu machen
und was hättest du getan???
Da hasdt Du ne tolle versicherung ohne Witz in der Regel zahlen versicherungen nicht unter 7 und auch nicht in der Verwandtschaft dagmar
Es gibt auch Versicherungen für jüngere Kinder, so dass in den Fällen die "alte" Regelung ab sieben nicht mehr stimmt.
Also ich habe jetzt in seinen 3 Jahren 2x die Versicherung gebraucht und beide haben gezahlt.... damals die Versicherungskammer Bayern und jetzt bin ich bei der HUK.... da sind doch die Kinder bis 7 mit eingeschlossen...
Ich kenns nur so,aber mich betrifft es ja sowieso nicht mehr
Schäden durch mitversicherte Kinder unter 7 Jahren 10000 Euro mir geht es ja eigentlich jetzt darum, wie ich das bei meiner Mutter wieder gutmachen kann :-(
darum wundert mich das ja ich sehe ds nun aus rechtlicher Sicht, nicht aus moralischer. Wir hatten den netten Fall nachbarskind 5 verkratzt unser Auto mit dem Schlüssel das muss ich billigend in Kauf nehmen Deine Mutter auch die persönliche Sicht ist natürlich eine andere... dagmar
Nein, es gibt eine Neuregelung, nach der auch jüngere Kinder haftbar gemacht werden können, bzw. die Versicherung !
wenn deliktunfähige Kinder (also die unter 7 Jahren) mitversichert sind, zahlt auch die Versicherung. Wir sind bei der Gothaer und die zahlen, steht auch extra so im Vertrag. Allerdings glaube ich nicht, daß die bei Verwandschaft zahlen, ich meine da gäbe es ne Klausel. Lg Nicole
...aber das betrifft nur eine Haftung der Eltern bei grob fahrlässiger Vernachlässigung der Aufsichtsplflicht - und das ist auch keine Neuregelung, sondern schon seit Jahren so. Gruß, Speedy
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