Mitglied inaktiv
also was genehmigt werden muss und was nicht hätte da eine frage
welche?
sind sickergruben genehmigungspflichtig?
moment super thema, das hatten wir neulich bei meinen eltern aber soweit ich weiß, ja. bei uns waren sie sogar verboten ! (kleingartenanlage) wäre das am haus, wie groß, euer grundstück?
hi ne klein bezieht sich auf ne bekannte die grad bauen (sind darüber) und der architekt hat angegeben dachrinnenentwässerung über städtischen graben--- wurde genehmigt und nun haben sie heute! beschlossen eine sickergrube zu nehmen da das mit den graben nicht umsetzbar ist und sie fragte mich ob sie sowas genehmigen muss (wir hatten ja auch vor jahren gebaut) aber ich bin überfragt
also das heißt es geht lediglich um die entsorgung des regenwassers, was über die dachrinne kommt? nix hier klo oder so? warte mal, ich ruf mal meine ma an
ja nur das reine dachrinnenwasser sonst kommt da nix rein *g*
meine ma weiß das nicht so richtig, bei uns gings damals um eine sickergrube für abwasser unseren abwasch und bioklo betreffend. wir mußten so einen tank nehmen und den einbauen lassen. aber ich habe jetzt mal gegoogelt und das hier gefunden: http://fachwerkhaus.historisches-fachwerk.com/fachwerk/index.cfm/ly/1/0/forum/a/showForum/14896$.cfm wenn deine bekannten aus dem sickerwasser z.b. nen gartenteich gestalten könnten, dann ist es genehmigungsfrei. wenn nicht, genehmigungspflichtig. sie sollen sich einfach mal bei der stadt erkundigen (erkundigen kostet ja nix) ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. lg sue
gib bei google mal sickergrube regenwasser genehmigung ein
danke
das eine kleinkläranlage genehmigungspflichtig ist das weiß ich z.b.
aber nicht das man umsonst schlafende hunde weckt
daher wollte ich für sie erstmal hier nachfragen
es ist ja keine KLÄRanlage, deshalb fragte ich ja, ob klo oder regenwasser. regenwasser tut ja dem grundwasser nix - klärwasser schon
huhu bei uns wäre das Einleiten in die Stadtwasserentsorgung verboten das machen die nachbarn aus den Quickup-Pools auch immer nachts heimlich in den Gulli *ggg* hier hat man eine Zysterne, Sickerschächte oder Grube was man mit dem Regenwasser macht intersiert keinen, nur eben ans öffentliche Netz darf es nicht und auchnicht auf den Gehweg laufen Aber Baurecht is überall anders, da würde ich mich nicht verlassen nur weil es in Großbeeren halt so ist, dafür zahlt sie ja teuer den Architekten dagmar
Hi, die Genehmigungsmöglichkeit/-pflicht ist abhängig von der Landesbauordnung - und die ist in jedem Bundesland unterschiedlich gestaltet. Selbst wenn die LBO keine Vorbehalte hat, kann eine Zulässigkeit sich nach kommunalen Satzungen/Verordnung richten, d.h. auf jeden Fall beim Bauamt der Gemeinde erkundigen. Gruß, Speedy
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