Mitglied inaktiv
hallo, habe einen neuen Artikel verkauft mit Nachlauftext keine Garantie bla bla Nun sagt der Käufer, nach ein paar Tagen kaputt, ob er ihn zurückschicken soll Hat er das REcht dazu? Nicht oder?
Hi, eine Gewährleistung kann man nicht ausschließen - auch nicht als Privatverkäufer und auch nicht für gebrauchte Sachen. Wenn die Ware nicht der Beschreibung oder dem, was man erwarten darf, entspricht, dann liegt ein Mangel iSd. § 433 ff. BGB vor und der Käufer kann zurücktreten, Minderung und/oder Schadensersatz verlangen. Am besten ist in diesen Fällen immer eine Einigung auf eine Teil-Rückerstattung, denn sonst bezahlst du die Post 2x (Hin- und u.U. auch Rücksendung) und legst letztlich noch drauf... Gruß, Speedy
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