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heißt es betr. kaufrücktritt gesetzlich vielleicht anders als: widerruf?

heißt es betr. kaufrücktritt gesetzlich vielleicht anders als: widerruf?

sechsfachmama

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habe mit diesem csl-computer ja seit oktober nur huttelei. nachweislich ist die hardware defekt. habe wieder hingeschrieben und diese antwort (wieder) erhalten. Werte Damen und Herren, von unserem Kauf vom 8.6.2009, Re-Nr. 4584897 treten wir zurück, da auch nach der vierten! Reklamation die Mängel nicht abgestellt wurden. Auch wenn Sie behaupten, Sie würden den Rechner nicht zurücknehmen, der Kauf ist ja schon "lange her" - so entspricht das nicht der aktuellen Rechtslage! Diese besagt eindeutig: (es folgt der gesamte Gesetzestext aus dem BGB) Unser Rechner wurde 4 x eingeschickt zur Reparatur - davon einmal wegen Transportschaden (dieser Lieferschein wurde so ausgefüllt, als hätte nie ein Schaden vorgelegen und sei nichts ausgetaucht worden, dabei ist offensichtlich, was alles getauscht wurde), nur der Hardware-Fehler tritt weiterhin unvermindert auf. Wir haben den Rechner prüfen lassen und anbei sind Fotos vom Bildschirm, die eindeutig belegen, dass hier Hardwarefehler vorliegen. Wir müssen uns weder mit einer Nachbesserung, Neulieferung oder irgendwelchen fadenscheinigen Kommentaren zufrieden geben, bei denen gesagt wurde: Ihr Problem, wir nehmen den Rechner nicht zurück. Die Rechtslage besagt eindeutig, dass wir aufgrund der wiederholten Mängel vom Kauf zurücktreten dürfen - ohne Wenn und Aber! Außerdem warten wir immer noch auf die Erstattung der 3 x 6,90 Euro Portokosten! Vor Monaten wurde versprochen, dass diese "nächste Woche" aufs Konto überwiesen werden. Dann wieder waren Ihnen angeblich unsere Kontodaten nicht bekannt, obwohl diese bei JEDER Reklamation auf dem Bogen mit aufgeführt waren und auch bei jeder Reklamatioin um die Erstattung des Portos - so wie in Ihren AGBs festgelegt - gebeten wurde. Es passiert aber rein gar nichts! Ich erwarte umgehend eine Klärung, Anerkennung des Kaufrücktrittes und Erstattung der gesamten Rechnung sowie der 20,70 Euro Porto! Mit freundlichem Gruß, Antwort: Sehr geehrter Herr B. (die bekommen es nicht auf die Reihe, unseren Nachnamen einzusetzen, sprechen uns immer mit dem Vornamen meines Mannes an), vielen Dank für Ihre Nachricht Bitte entschuldigen Sie die diversen Probleme mit dem PC. Wie nun schon bereits mehrfach mitgeteilt, werden wir Ihrem Wunsch auf einen Wiederruf nicht nach kommen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, so stehen wir Ihnen immer gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Meine Antwort: Werter Herr M., Ihre Vorgehensweise widerspricht den Gesetzen, die im BGB festgehalten sind. Der Rechner ist nachweislich defekt und es ist Ihre Pflicht, diesen nach dreimalig erfolgloser Reparatur zurückzunehmen! Mit welchen Begründungen halten Sie sich nicht an das BGB? Gruß,


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

foto war von Anfang an defekt die berufen sich auf bedienungsfehler unsererseits da kannst du juristisch korrekt hincshreiben sie schreiben nur blabla zurück. bei uns liegt es nun beim Anwalt leider habe ich weder den defekten Foto wieder noch einen heilen schon garnicht mein Geld und stehe nun fotolos und geldlos da Du wirst um enen Anwalt nicht drumrumkommen oder ggf die verbraucherzentrale aber umsonst machen die leider auch nichts SUPER LADEN never ever dagmar


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Ellert

jepp, werde mir jetzt beratungsgutschein holen und zum RA gehen. blöd eben nur, dass unser Sohn ohne Rechner dasteht. Er besteht drauf, dass er sich jetzt einen neuen kaufen darf und ich eigentlich will, dass das eine erst vom Tisch ist. aber das kann ja nur jahre dauern bei diesem sauhaufen. ich dachte nur, vielleicht heißt es ja lt. gesetz anders - nicht widerruf des kaufvertrages oder so - und die hacken nur auf nem falschen begriff meinerseits rum und wenn ich vielleicht was anderes rechtlich richtiges schreib, dann sähe die sache anders aus. alles nur mist - man hat ja sonst nichts zu tun.