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Hart IV- Wer hat viel Ahnung

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wollt mal was fragen....muss man Harzt IV zurückzahlen wenn Amt trotz vollständiger Unterlagen falsch berechnet hat???? Und es bereits 6 Monate her ist???? Und wieviel Zeit hat das Amt einen Widerspruch zu bearbeiten??? Und wielange bei einer Weiterbewilligung????


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ja, du mußt zurück zahlen! ist mir auch passiert... bekommst irgendwann post!!! den rest weiß ich leider nciht, aber so eine bewilligung geht eigentlich immer recht schnell! vg


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naja frag wegen einer Freundin...und die hat gelesen, das sie nciht zurückzahlen muss...weil man sich als hilfebürftiger darauf verlasen sollte, das das Amt richtig berechnet.....und bereits ein Gerichtsurteil bestätigte in anderen Fällen, das man es nicht muss...wüßte nun gern wann das gilt????


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habe selbst im januar Harzt ergänzend erhalten, aber weniger als mir zustand, musste neu neurberechnung veranlassen, und man teilte kit mit das würde zurückgezahlt werden was fehlt....hab bis heute noch nichtienmal einen Bescheid dafür....wie lange dürfen die sich denn Zeit lassen????


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denn wenn sie Geld haben wollen, sind sie schnell, aber wenn die welches Zahlen müssen brauchen die ewig......was ist denn nun fair???


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... muss zurück gezahlt werden meine Mutter musste auch 3/4 jahr eine Überzahlung zurückzahlen. ABER ! Nicht auf einmal du bist /oder deine Freundin nicht vepflichtet den betrag in einmaligen zurückzuzahlen und dürfen sie auch nicht einfach bei der nächsten zahlung abziehen, sondern kann ich Teilen abgezahlt werden - meine Mutter hatte damals 8x10 € gezahlt ... weil du ja mit Hartz IV am Minimum lebst können sie nicht verlangen unmengen auf einmal zurück zu zahlen - das kann mit den Sachbearbeiter abgesprochen werden !


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nahc meiner scheidung stand ich ohne geld da , weil der unterhalt ja auch erst berechnet werdne musste usw usw und ich ahbe von amt erst nach 3 monaten einen bescheid erhalten bekam aber dann ne nachzahlung


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da gibt es glaube keine Regelungen die brauchen so lange sie brauchen oder brauchen wollen .. kann sein das es 2 wochen dauert aber hab auch schon von mehreren wochen gehört. glaube die haben keine bestimmten halt so schnell wie möglich .. was bei denen "möglich" und "schnell" heißt ist eh teilweise die Frage


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wieviel Zeit die dafür benötigen???? Wenn weir uns daran halten müssen, sollten die es doch auch.....habe für mich bereits Ende januar alles verschickt und bis heute nichts erhalten.....und sitzte jetzt schon auf´m trocknen....da ich auch LM und Sprit zur WB bezahlen muss.... gspartes ist auch bereits aufgebraucht......Ein Anruf erheilt ich und man sagete mir es wäre Monatg alles da......und wo ist es ?????? nichts.....bei meiner Freundin wurde Geld berücksichtigt aber angeblich falsch berechnet- wie auch immer, jetzt geht sie davon aus es zurückzuzahlen...aber im Internet fand sie eine Seite wo steht das sie es nicht muss..häääää??? Bin ganz irritiert....was gilt denn hier nu????


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dann hast du 3 Monate ohne da gesatnden wie hast du das gemacht???? eigentlich hab ich mal gehört muss man einen Vorschuss gewährleisten


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Glaube fair ist da nix dran weder an den Bearbeitungszeiten (zumal wenn man sieht das unter druck sogar ein Teamleiter dort einen kompletten Antrag innerhalb 10 Minuten komplett bearbeitet wenn er unter druck gesetzt wird *hach ich liebe meinen Mann der kann das so toll* also auch in manchen Ihren Tonfall den sie an den tag legen .... geschweigere an den Sätzen die man bekommt vorallem mit Kindern die doch vorn bis hinten nicht reichen und sich dann noch doof machen lassen muss an Hilfestellung wenn man sich selbst was aufbauen will um da rauskommen nach den Aussagen "da müssen sie er einen Antrag ausfüllen und wir entscheiden ob das eine Geschätsidee ist" aber leuten die von sachen wie PC keine ahnung haben 1 Jahr 1200 € monatlich unterstützung in den hintern pusten für eine Ich Ag die schon zum reinfall wurde bevor sie gekründet wurde) da kann man sich am kopf fassen aber das meiste sind ja vorschriften dafür können die, die da sitzen ja nix aber für die bearbeitungszeiten .. Unser Amt hat hier genau 16 Std. Sprechstunde , das sind am tag bissel über 3 std. de gehen aber genau wie jeder 8 std. d.h. 5 stunden am tag bearbeiten sie anträge - und wir sind eine kleinstadt mit aussage von einer sachbearbeiterin 150 pro sachbearbeiter ... die ja nicht alle am selben tag und ständig anträge stellen da fragt man sich wirklich was die den ganzen tag tun ...


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wenn mein jetziger mann nicht gewesen wäre hätte ich alt ausgesehen konnte auch die miete nicht zahlen und nix


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Aber ehrlich kann Wiederspruch einlegen gegen die Rückzahlung aber wenn die sagen nö muss dann muss man .. ausser geht vor gericht und dann hat man glaube mehr aufwand als alles andere deswegen, ob da hoffnung besteht ... ist etwas schwierig dazu muss man die einzelheiten kennen wie, warum, weshalb überzahlt wurde ..... udn wegen den zeiten wurde mir mal so gesagt das so schnell wie möglich aber je nach Jobcenter anders dauert da ja jedes Jobcenter unterschiedlich arbeit hat und somit Bearbeitungszeiten schwanken Geregelt ist das in § 45 SGB X: § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (2) 1Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. 3Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit 1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat, 2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder 3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. (3) 1Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. 2Satz 1 gilt nicht, wenn Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung vorliegen. 3Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 oder 3 gegeben sind oder 2. der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde. 4In den Fällen des Satzes 3 kann ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt wurde. 5War die Frist von zehn Jahren am 15. April 1998 bereits abgelaufen, gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass der Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird. (4) 1Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. 2Die Behörde muss dies innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen tun, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen. (5) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.


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das hab ich auch gefunden...indem Falle muss sie und ich ja nicht zurückzahlen, da wir ja belgen können was wir eingereicht haben...


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Wenn du bei der z.B.bei der ARGE anrufst und dir dort keiner weiterhelfen kann muss innerhalb von 3 Werktagen ein Rückruf erfolgen. Wenn nicht wird es an die Gruppenleitung weiter gegeben. Dann geht es schnell ;-) Bescheide müssen innerhalb 4 Wochen vorliegen. Gruß


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das heisst könnte jetzt schon eine Beschwerde eingehen lassen????? warte ja nun schon ne gnaze Weile.......


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meine Freundin hat auch so Probleme ... August/08 Baby bekommen und 300 E Eltern Geld + 75 E geschwisterbonus bis Dez. Nach der Geburt alles rein gereicht auch das mit dem Elterngeld. Alles Ok und eben mehr bekommen fürs Baby. Januar neuen Antrag weil 6 Monate rum waren , vorbei gebraucht mit Kontoauszüge und jetzt soll sie für die 5 Monate die 75 E wieder zurück zahlen ... Muss sie das also auch nicht?? sie soll jetzt jeden Monat 37 € zurück zahlen .


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Der Geschwisterbonus muss abgezogen werden. Hatte mich mit denen Letztes Jahr in den Haaren sowohl mit der Elterngeldstelle als auch Arbeitsamt. 75 € geschwisterbonus wird komplett angerechnet also abgezogen, da haben sie leider recht. Viele vergessen dies anzugeben, wird nicht automatisch eingerechnet sondern nur 300 € eltergeld obwohl man 375 fürs zweite bekommt wenn das erste ja noch klein ist, dies muss angeben werden, wer das nicht macht muss es urückzahlen wenns auffliegt ! Also da haben sie recht ... musste 2 Monate zurückzahlen danach haben sie es direkt abgezogen von der elterngeldstelle und da überwiesen.


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du auch........sch....Amt....innerhalb einer bis 2 Wochen müssten doch für die reichen, oder????? habe leltztes jahr schon so lange warten müssen.....Sept08 beantragt, Dez08 erst Bscheid erhalten...


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Ich denke, Du solltest da mal vor Ort antanzen und Deine Dringlichkeit betonen.


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hab leider wenig zeit dafür....bin selber zur Zeit sehr krank und geh nebenbei noch arbeiten, bin aber nie vor 19 Uhr zu Hause.....und verdien nicht mehr...


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ist ja lustig das ich nicht alleine so einen habe, meiner Telefoniert vom beruflichen her den ganzen Tag deshalb lass ich ihn auch alles behördliche klären aber damals beim AA war das einzige wo er nie angerufen hat - Termin was ist das den .. ist imemr hin und rein zumal er ja auch immer alles mögliche anbringen sollte und ja wie jetzt 12 std. am tag meistens arbeiten geht meinte er immer ... wenn die das wollen dann zu der zeit wo ich kann schließlich gehe ich arbeiten :-) war schon lustig ... meinen Antrag damals als unser sohn kam wurde wie gesagt innerhlab 10 min an ort und stelle vom Vorgesetzten der "netten" Sachbearbeiterin bearbeitet und lag ABENDS !!! OHNE POSTSTEMPEL ODER KURIER im Briefkasten - also sogar jemand persönlich zugestellt ... 3 Tage später hatten wir das Geld auf dem Konto... nachdem ne wieder Probleme :-) Naja ausser mit dem gewerblichen da gabs nochmal diskussionen aber die haben wir bzw. Mein Manne :-) ausgeräumt


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Vielleicht solltest du deine Fragen in diesem Forum stellen http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/


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... also einen Wiederspruch kann man einlegen gegen die Aufforderung zur Rückzahlung - wie gesagt obs Was bringt ist dann abzuwarten. Einlegen geht aber erst wenn sie den Bescheid schicken wo dies drin steht wiel solange der nicht da ist fordern sie ja noch nix.