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gewährleistung bei gebraucht-kauf von einer firma?

gewährleistung bei gebraucht-kauf von einer firma?

sechsfachmama

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hab mal die suchbegriffe bei google eingegeben und überflogen, da steht, dass die gew. 2 jahre beträgt, es sei denn der verkäufer beschränkt (schriftlich?) auf ein jahr. muss das mit der gew. extra auf der rechnung stehen oder ist das automatisch so? hab das problem, mac g5 für firma von firma gekauft und der hat nun einen ernsthaften schaden, vielleicht sogar nicht reparabel. muss der verk. mir den kaufpreis erstatten? sich selbst um die rep. kümmern?


Bengelengelmama

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

2 Jahre Gewährleistung ist definitiv NUR bei Neuware. Gebraucht 1Jahr - außer es wurde vertraglich was anderes geregelt. Ansonsten vorgehen wie bei Neuware, meine ich, vorrangiges Recht - nachrangiges Recht.


agapetus

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Antwort auf Beitrag von Bengelengelmama

Falsch. Gewährleistung gibt es gesetzlich vorgeschrieben bei jedem Verkauf von Gewerbe an privat. Von Gewerbe an Gewerbe kann die Gwl vertraglich ausgeschlossen werden. Automatisch beträgt die Gewährleistung von Gewerbe an Privat 2 Jahre, kann vertraglich auf 1 Jahr begrenzt werden. Dies müßte dann irgendwo vertraglich festgehalten werden. ABER (das mußte ja kommen) die Gwl ist nur im ersten halben Jahr wirklich von nutzen, denn 6 Monate nach Kauf tritt die Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, im ersten halben Jahr muß der Verkäufer dir bei einem Defekt beweisen, das dieser bei Verkauf noch nicht vorlag (fast unmöglich) nach 6 Monaten ist es genau andersherum, du mußt dem Verkäufer beweisen, daß der Defekt schon bei Kauf vorlag (auch unmöglich) deswegen ist die Gewährleistung nur im ersten halben Jahr von Nutzen. In deinem Fall(ich gehe davon aus, das der Kauf noch keine 6 Monate zurückliegt) mußt du den Verkäufer schriftlich den Defekt bekannt geben und um Reparatur bitten. Dann müßte er dir das Porto zahlen,oder das Gerät abholen.Dann muß er es reparieren oder gleichwertiges Gerät liefern. Nach 2 erfolglosen Nachbesserungen hast du das Recht auf Wandlung, Bedeutet: Geld zurück, Gerät zum Verkäufer zurück.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von agapetus

Diese bekloppte beweislast des Käufers nach sechs monaten ist das letze und somit sind die zwei Jahre auch nur augenwischerei