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Mitglied inaktiv

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Hallo. Bin neu hier und habe eine Frage bezüglich Arbeitsamt. Ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann eine gemeinsame Tochter, sie wird im August 2 Jahre. Mit meinem Mann habe ich mich nun vor einem Monat auf freundschaftlicher Basis getrennt., wohnen noch zusammen. Nun möchte ich zurück in meine Heimatstadt ziehen. Er würde dann (sobald es sich mit seiner Arbeit vereinbaren lässt) auch wieder zurück nach Zwickau kommen, allerdings natürlich in eine eigene Wohnung, aber damit er weiterhin ein normales und gesundes Verhältnis zu seiner Tochter halten kann. Nun zum eigentlichen: Wir würden uns (noch) nicht scheiden lassen wollen. Ich selber bin noch in Elternzeit, habe keinerlei eigenes Einkommen. Wenn ich nun zurück ziehen würde, könnte ich dann beim Amt vorerst beantragen, dass sie mir Wohnung etc zahlen? Oder würde das aufgrund des verheiratet seins nicht klappen? Mein mann würde natürlich unterhalt für seine Tochter zahlen, aber er würde uns nicht mehr komplett finanzieren, wäre wirklich nur der normale Unterhalt fürs Kind. Habe nur Bammel, dass die dann ablehnen, kann ja auch sein, ich bin garnicht getrennt von ihm? Immerhin wollen wir noch keine Scheidung und alles? Vielleicht wollen wir einfach nur Kohle vom Staat einsacken, in dem sie mir Wohnung und Lebensunterhalt finanzieren?? Drehen die das dann so oder wie genau muss ich mir das ganze vorstellen?? Hoffe es kennt sich da jemand aus? Viele Grüße, Ida


sinchen21

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würde sagen kommt auf bearbeiter an....


cutter26

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Hallo, normalerweise muß Dein Mann Betreuungsunterhalt für Dich zahlen, wenn das Kind unter 3 Jahre alt ist. Ferner gibt es noch den Trennungsunterhalt. Ihr könnt Euch nicht untereinander einigen, wenn Du dadurch auf staatliche Leistungen angewiesen bist. Die Einkommensverhältnisse Deines Mannes werden diesbezüglich geprüft. VG cutter