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Frage zum finanziellen wenn man zusammenzieht!

Frage zum finanziellen wenn man zusammenzieht!

youngMum

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Hallo ich habe endlich wieder einen Partner gefunden mit dem ich sehr glücklich bin ...auch meine Kinder! Wir sind seit einiger Zeit zusammen und überlegen zusammen zuziehen. Nu haben wir angst das es finanziell eng wird, ich erhoffe mir durch das zusammen ziehen das ich bessere Chancen auf den Arbeitsmarkt habe doch solange ich ohne arbeit bin lebe ich von ALG2....bekomme zusätzlich für die Kids Wohngeld und Unterhaltsvorschuss vom JA da der Vater der Kids nicht Zahlungsfähig ist . Mein Freund geht arbeiten verdient aber nicht so viel um uns alle versorgen zu können....muss mein Freund dann den Kids Unterhalt Zahlen? Werden wir finanziell unterstützt vom Wohnungsamt ect. so das wir nicht weniger haben wie jetzt? Vielen dank!


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von youngMum

Bei einem zusammenzug fällt der Unterhaltsvorschuss weg, da dein Freund nun für euch aufkommt...ist böse, aber nicht zu ändern (selbst erlebt). Es kann sein, dass ihr mit seinem Gehalt aus dem Alg2 fallt, dafür aber zu Wohngeld und Kinderzuschlag rutscht.


Maiglöckchen

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Soweit ich weiß, wird neuerdings für 1 Jahr noch nicht das Einkommen deines Freundes angerechnet, es gibt da so eine Art "Probejahr". Erkundige dich mal bei der ARGE oder bei einer Beratungsstelle. Beate


32+4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

nur bei heirat oder nach ablauf der 72monate kinderzuschlag fällt weg, weil UHV gezahlt wird. § 7 Abs. 3 a SGB II und: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_eheaehnliche_gemeinschaft.aspx 1jahr auf probe scheint im kommen zu sein bin mir nicht sicher, aber der AE-zuschlag könnte wegfallen


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Aber das ist dann ja auch klar ...


shinead

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Antwort auf Beitrag von youngMum

>>ich erhoffe mir durch das zusammen ziehen das ich bessere Chancen auf den Arbeitsmarkt habe Das muss ich nicht verstehen.... Ansonsten: Zusammenleben auf Probe. Erkundige Dich aber vor dem Antrag im Internet genau, was das bedeutet. Es gibt da einige Bedingungen.