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Frage zu Ki.zuschlag u. Wohngeld.....

Frage zu Ki.zuschlag u. Wohngeld.....

May.mama

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Habe gehört, dass wenn einem Ki.zuschlag zusteht, dann auch autom. Wohngeld. Was ist wenn ich nur Ki.zu. beantrage, kein Wohng.? Habe das schon mal so gemacht, wurde aber immer drauf hingewiesen, dass wir einen Wohng.antrag stellen sollen, aber als wir den dann beantragt haben, stand uns plötzlich nichts mehr zu. Ich habe das Gefühl, dass die sich dann "das Geld aufteilen", dass dann nicht nur einer was zahlen "muss", sondern beide, "geteilt", weiß nicht, wie ich mich am besten ausdrücken soll, wie ich das meine.... . 2.) Bekommt man pauschal 140€/Mon. ODER pro Kind je 140€/Mon. (wenn einem das zu steht)? 3 Kinder 3x140€, oder? Habe eben so auf die schnelle hier http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.WEBP.exec(wrdeprod);NW ausgerechnet u. es kam raus, dass uns ca. 452€ Wohngeld zusteht, das glaube ich kaum, dass das so viel ist.... kann das sein? Sind es nicht immer nur "unter/um die 100€"/Mon.? Ich denke, wenn uns was davon zusteht, dann werden wir best. nicht 140€ + noch mal ca. 400€ bekommen....... Antrag will ich erst ab JuNi stellen, weil dann El.geld wegfällt....


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von May.mama

also wir mussten auch beides stellen, beim Kinderzuschlag wird das wohngeld mit eingerechnet, beim wohngeld der kinderzuschlag aber wohl nicht, denen gings bei uns nur darum das wir mit beiden leistungen aus Hartz4 raus sind. Du bekommst jenachdem wie dein anspruch ist 140€ pro kind. Wir bekommen 355€ kinderzuschlag für 3 kinder und 210€ wohngeld.


die_Erdbeermaus

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Antwort auf Beitrag von May.mama

hi, soweit ich weiß gibts beim wohngeld eine grenze .. ca. 256 € ... das ist der höchstsatz ! LG


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

Ich bekam auch schon 280 Euro ;). Es ist doch abhängig vom Wohnort/Größe/Miete der Wohnung und Einkommen.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

Kinderzuschlg sind MAX. pro Monat/Kind 140€, d.h., man kann auch pro Kind "nur" 100€ oder 20€ kriegen, kommt immer auf das gesamte EK an. Kindesunterhalt (auch Unterhaltsvorschuß) wird auch komplett drauf angerechnet. Wohngeld muss nicht pauschal mit beantragt werden, aber viele Familie kommen sonst nicht auf die Mindesteinkommensgrenze oder liegen unter dem Hartz IV-Satz. Normalerweise wird man im (Ablehungs)bescheid darauf hingewiesen. Spätestens dann kann man es noch beantragen. LG Lucy


skaline35

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

bekommt man auch kinderzuschlag wenn eins der kinder in der Ausbildung ist?habe 4 kinder,hatte letztes jahr nämlich ein ablehnung bescheid bekommen,obwohl am telefon gesagt wurde,das ich trotzdem was bekomme


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von skaline35

Wenn das Kind selber EK hat was 140€ beträgt/übersteigt, dann nicht! LG Lucy


skaline35

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

für die 3 anderen kinder dann auch nicht?


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von skaline35

Also das EK (oder Unterhalt) vom Kind wird auch nur bei dem Kind angerechnet, aber es kann natürlich sein das für die restlichen Kinder wegen einer anderen Begründung abgelehnt wurde.


skaline35

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

hatte ja vorher auch kinderzuschlag bekomme,und als mein sohn dann die Ausbildung angefangen hat dann nix mehr