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Frage hab bei LIDL gab es heute

Frage hab bei LIDL gab es heute

findelkind

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diese "CRIVIT Softshell-Jacke für Jungen" hat die jemand bekommen . Bei uns sind sie gar nicht erst in die Läden angekommen .LG


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Ja, bei uns gab es die und ich habe sie auch gekauft.


biggi71

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Antwort auf Beitrag von findelkind

15:00 uhr. für jungs waren auch noch welche zu haben. bin im moment auf dem platten land, hier ist keine klamottenschlacht (oder ich habe es nicht mitbekommen :-))


gänseblümchenprinzessin

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Antwort auf Beitrag von biggi71

ja ich hab eine und auch ein für meinen Sohn.. bei uns müssen für circa 50 Leute gestanden haben hab sie mir mitbringen lassen


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Discounter Lidl hat eine empfindliche Schlappe vor dem Oberlandesgericht erlitten. Die Richter des OLG entschieden, dass Discounter von Artikeln, die in großem Umfang mit Zeitungsannoncen beworben werden, eine ausreichende Menge an Waren bereitstellen müssen. Schnäppchen müssen nach dem OLG zwei Tage vorrätig sein. Im vorliegenden Fall verbot das OLG dem Discounter für einen Computerbildschirm beziehungsweise eine Funk-Tastatur in hervorgehobener Weise zu werben, wenn nicht genügend Artikel für den zu erwartenden Kundenansturm vorhanden seien. Eine Ausnahme gelte nur, wenn Discounter nachweisen könnten, dass eine kürzere Frist im Einzelfall angemessen sei oder aber, wenn der Händler beweisen könne, dass er zwar richtig kalkuliert habe, der Ansturm unerwartet groß gewesen sei. (mit dem letzteren versuchen sie sich gerne rauszureden) Das "Nur solange Vorrat reicht" bedeutet lediglich, dass es sich um ein Sonderangebot und kein Dauerangebot handelt. Dennoch muss auch bei Sonderangeboten eine "ausreichende Menge" vorrätig sein, wobei "ausreichend" an der Größe des Geschäfts, der Form der Werbung und dem Preis des Produkts gemessen wird. Hier ein Artikel zu dem Thema, in dem auch die rechtliche Grundlage erklärt wird: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pressemitteilungen/detail.asp?id=100 m mer wieder wenden sich verärgerte Verbraucher an die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Anlass ist die sogenannte Lockvogelwerbung. Händler werben mit besonders preisgünstigen Angeboten, die bei konkreter Kaufnachfrage allerdings nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten werden. Ganz aktuell: Ein Baumarkt wirbt mit dem Angebot “Kauf 2, nimm 3″ für eine Innenwandfarbe. Als der Verbraucher am Tage nach dem Erscheinen der Werbung das Angebot nutzen will, war es bereits zu spät. Nach Angaben der Verkäuferin wurden die letzten 12 Eimer nach morgendlicher Eröffnung des Marktes verkauft. Der Verbraucher weiß natürlich, dass viele Unternehmen mit Sonderangeboten für ihre Waren werben, um so die Kunden zu animieren, wegen der herausgestellten günstigen Preise ihr Geschäft aufzusuchen. Insbesondere Lebensmitteldiscounter werben häufig für Sonderprodukte wie Elektronikartikel, Gartengeräte und anderen saisonalen Schnäppchen. Sonderangebote sind natürlich rechtlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen wettbewerbswidrigen Lockvogelwerbung wird allerdings dann überschritten, wenn die angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht oder im Verhältnis zur Nachfrage in viel zu geringer Menge vorhanden sind und der Kunde, der so ins Geschäft gelockt wurde, zum Kauf von anderer Ware verleitet wird. Im Regelfall muss die beworbene Ware mindestens zwei Tage vorrätig sein. Dies ist ausdrücklich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Welcher Warenvorrat ausreichend ist, richtet sich nach der zu erwartenden Nachfrage. Je attraktiver der Preis, desto höher wird die Nachfrage sein. Bei ganz besonders preisgünstigen Sonderangeboten muss der Händler daher einen größeren Warenvorrat bereithalten, da mit zusätzlichen Kunden gerechnet werden muss, die eventuell auch Vorratskäufe tätigen. Verbraucher haben leider keinen Anspruch darauf, die zu einem günstigen Preis angebotene Ware auch tatsächlich zu erwerben oder den Händler zur Bestellung der vergriffenen Ware zu bewegen. Aber der Verbraucher kann auf die unzulässige Werbung hinweisen und als Schlussfolgerung für sein künftiges Einkaufsverhalten diesen Markt meiden. (hier habe ich aber auch schon andere Gerichtsbeschlüsse gelesen. Man hat als Kunde das Recht, die Ware zu bekommen und der entsprechende Markt muss diese beschaffen. Ich habe mich schon öfter bei der Zentrale beschwert und mir wurde der Artikel dann beschafft) gib mal bei google ein: angebote müssen vorrätig sein (und dazu vielleicht noch "gesetz") angebote, die nicht zum regulären sortiment des geschäftes gehören, MÜSSEN mind. 2 tage (ich weiß von 3 tagen) vorrätig sein. dieser zusatz: solange der vorrat reicht entbindet die ketten nicht davon, die angebote ausreichend vorrätig zu haben. man hat das recht als kunde, darauf zu bestehen, dass die filiale/zentrale den artikel ranbesorgt. am besten: 1. sofort zu einem vk gehen und unbedingt dieses gesetz ausgedruckt mitnehmen - vorlegen und darauf bestehen, dass das beschafft wird. und/oder 2. sofort eine mail an die zentrale schicken (auch mit dem gesetzestext) und dort verlangen, dass sich drum gekümmert wird! leider wissen das die wenigsten verbraucher und keine vk weist einen drauf hin, dass sie ja lt. diesem gesetz die genannte möglichkeit haben! auf keinen fall abwimmeln lassen! viel erfolg (hatte ich schon öfter auf diesem weg) ich würd eine mail an lidl schreiben und schreiben, welche jacke ich möchte und in welcher filiale diese hinterlegt werden soll!


kidsdreierlei

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Antwort auf Beitrag von findelkind

die sind so klein 152 sah aus wie 128 und die Quali ist von einer Softshelljacke weit entfernt. Ich habe alle liegengelassen


montpelle

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Ich fand sie hässlich und qualitativ grottenschlecht.


mama von Joshua

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Ich frag mich, was da für ein Hype um diese Jacken gemacht wird. Ich selber kauf keine Klamotten mehr bei LIDL- unsere Erfahrungen sind allesamt schlecht- eingelaufen, verzogen, Nähte nach kurzer Zeit offen etc. Bei H&M gibts im Sale Softshelljacken für 19,95 (mit nem Gutschein kann man sogar den Versand sparen), bei Real in der Kinderabteilung kosten die 29,90- sind dafür aber auch wirklich winddicht und wasserabweisend. Da geb ich dann doch lieber ein paar Euro mehr aus und weiss, daß ich mich dann wenigstens nicht darüber aufregen muss.


speedy

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Ich war da, hab sie aber liegenlassen, da ich sie qualitativ schlecht fand. Der Stoff fühlte sich labbrig an, sie roch nach Plastik und die Nähte fransten z.T. schon. Da dachte ich mir, dass die bestimmt keine 10 Wäschen überlebt, wie die alte von Salewa, die ich bei Globetrotter als Auslauf-Modell für 19,90 gekauft habe. Gruß, Speedy