Elternforum Sparen - Das liebe Geld

finanzamt frage

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ninsche

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hab heute unsere berechnung zurückbekommen. die haben mir den kigaplatz nicht mit angerechnet, weil ich den schriebs nicht mitgeschickt habe. den werde ich jetzt nachreichen und hoffen, dass das noch geht.. mein kleiner geht in den minikiga, da bekomm ich aber keinen wisch von denen. meint ihr, ich kann auch die kontoauszüge kopieren? reicht denen das als nachweis?


strohga

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Antwort auf Beitrag von ninsche

wenn klar erkennbar ist dass es an die kita oder gemeinde/stadt geht, reicht es. LG


doreen_fynn

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Antwort auf Beitrag von strohga

hallo, schick noch eine kopie vom vertrag mit und kontoauszüge, das reicht. lg doreen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

nur geltend machen, wenn Du berufstätig bist.


speedy

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Antwort auf Beitrag von ninsche

Hi, du brauchst den Vertrag und den Nachweis der Zahlung, dafür reichen Kontoauszüge aus. Kinderbetreuung ist für unter 3-jährige nur absetzbar als Werbungskosten, wenn beide Eltern berufstätig waren, ansonsten als erweiterte Sonderausgaben. Gruß, speedy