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Fahrtkosten Schülerverkehr vom Bildungspaket werden nicht übernommen ....

Fahrtkosten Schülerverkehr vom Bildungspaket werden nicht übernommen ....

sechsfachmama

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Begründung: das sei ja bei H4 schon berücksichtigt. Ich fragte, wozu es dann diesen Antrag überhaupt gibt, wenn dieser Betrag sowieso schon beim H4 dabei sei. Ja, es würde wohl Leute geben, bei denen sei das in der Berechnung nicht berücksichtigt und bei uns aber sei es in der Berechnung schon immer mit dabei. Das würde jeder Bearbeiter anders handhaben. Ist schon etwas merkwürdig - wenn es schon immer die Kann?Bestimmung gab, dass die Fahrkosten für Kinder beim H4 berücksichtigt werden, wozu werden die dann jetzt im Bildungspaket extra groß angepriesen und man muss für jedes Kind einen Antrag ausfüllen?


taram

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden in voller Höhe übernommen; falls die Fahrkarte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, gibt es lediglich einen Zuschuss. Der Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht nur, wenn die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Das habe ich hier her: http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/bildungspaket.html


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

wenn diese notwendig sind. Sind sie es nicht ist es privates vergnügen aber wenn sie nicht notwendig sind wird sich auch die Allgemeinheit nicht zahlen. Oder meinst DU nicht die Kosten zur Schule ? Ich dachte mit dem Geld gibts Musikschule und Sportverein also Sachen, die zu teuer sind für Leute mit Hartz4... dagmar


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Ellert

es gibt im bildungspaket verschiedene sachen zuschuss vereine/musikschule a 10 euro/monat kostenübernahme/zuschüsse zu ausflügen, klassenfahrten kostenübernahme zur schülerbeförderung zuschuss essengeld ich meine die kosten ZUR schule - als für den schulbus, damit die kinder täglich in die schule kommen. bei der stelle, die die formulare ausgibt, wurde mir auch gesagt, dass die kosten für den schulbus auf antrag erstattet werden bei uns zahlt einen teil das lra und wir eltern müssen einen eigenanteil (je nach schultyp) bezahlen. und lt. bildungspaket wird der vom staat übernommen und nun sagt das h4-amt, dass die kosten für die schülerbeförderung ja schon immer im h4 einberechnet würden und man da gar keinen anspruch hätte. bei mir jedenfalls sei es so. und jeder bearbeiter könne das machen, wie er möchte. mir ist es absolut neu, dass bisher überhaupt bei h4 irgendwelches geld für die schülerbeförderung einberechnet wurde (aber ich lasse mich gern belehren) und - wenn das schon immer einberechnet wurde, warum gibt es dann anträge für die erstattung? wenn es schon immer eine kann-bestimmung ist, die von lust und laune des bearbeiters abhängt, dann müsste doch im bildungspaket nicht beschlossen werden, dass h4-empfänger ab sofort die schulbeförderungskosten auf antrag erstattet bekommen, oder?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

der wurde auch abgeschafft Schulbus ist IMMER Gratis weil eine Schulpflicht besteht und wenn es eine Pflicht ist darf es nichts kosten dagmar


sechsfachmama

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das ist bei uns leider anders. obwohl massig örtliche schulen geschlossen werden (wo dann ja kein schulbus benötigt würde, sondern die kinder vor ort in die schule gehen können), müssen die eltern busgeld bezahlen. ob man will oder nicht, interessiert keinen. in der grundschule (wenn man mindestens 2 km weit entfernt wohnt), zahlt man 6 euro im monat, mittelschule und gymnasium (mind. 3 km entfernt) 9 euro im monat - WENN es die nächstgelegene schule ist. kinder, die unter dieser grenze wohnen, müssen eben laufen (ich weiß von einem nachbarort, da gibt es nicht einmal einen fußweg!!!! von einem ort zum schulort und die kinder müssen an der bundesstraße laufen - aber das ist ja wurscht ....), mit dem rad fahren, die eltern fahren .... zur schkola, privatschule, fährt z. b. von uns aus überhaupt kein bus und die eltern schaffen und holen die kinder täglich. schon das wäre für mich ein grund, mein kind dort nicht hinzbringen. noch dazu kostet es dort soviel schulgeld, dass vom kindergeld nix über bleibt. sagt man - so wie wir z.b. - unser kind soll eine andere ms besuchen, weil wir diese alleine vom klima dort für besser halten, zahlen wir auch die differenz auf die normale monatskarte. bis zur letzten kreisreform gab es noch die möglichkeit, wenn es sich bei einer schule um ein profil handelt, was eine andere schule nicht hat (z. b. französisch), dann zählt das auch als nächstgelegene schule. darum lernt meine große französisch. aber das wurde abgeschafft - profile werden nicht mehr anerkannt. bei meiner großen bleibt das noch so bestehen, aber für neue schüler gibt es das nicht mehr. für sie würde ich ohne dieses profil 25 euro/monat bezahlen. ab 3. kind kann man von der zuzahlung befreit werden. ABER auch nur dann, wenn die kinder in EINEM landkreis in die schule gehen. wir wohnen an der kreisgrenze, ich hatte noch eine andere ms zur auswahl (da aber ausschließlich GTA, ging das nicht) und wäre mein kind dort gegangen, zählt es wieder als erstes kind - auch wenn es z. b. das vierte ist und im eigenen landkreis dann nichts oder eben diese differenz zur monatskarte bei nicht nächstgelegener schule kostet. (macht ab august 14 euro und wenn sie irgendwann mal als 2. kind "nachrutscht", dann auch 25 euro)


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

und dabei ist Bildung sooo wichtig. Wir haben hier im Ort auch keine gescheite Schule aber eben eine darum zahlen wir die Schulbuskosten konplett selbst Neele geht eben wegen des Profils auf ne Privatschule das kostet fast das doppelte vom normalen Kindergeld aber man investiert es irgendwie denn von den anderen weiss ich das ne falsche Schule der Anfang vom Ende sein kann ALLES MIST man müsste reich sein Aber wie gesagt dass man den Schulbus zahlt obwohl keine Schule erreichbar ist da sollte man echt klagen dagmar


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich bekomm auch vom Bildungspaket nichts vom Busgeld wieder (bekommen ja wohngeld) denn meine gehen nicht hier am Ort sondern nen Ort weiter auf die Schule (7km) ohne Bus nicht machbar und der Spaß kostet mich ab Sommer für 2 Kids 60€/Monat Also pro Kind 30€ Tja ich könnt ihn ja hier zur Schule schicken, mach ich aber aus verschiedenen Gründen nict und so zahlen wir selbst, übrigens auch letztes Jahr beim Hartz 4 Schon, da wurd gar nichts angerechnet zahlen wir alles selbst, wiel die nächste Schule ja unter 2 km liegt, ob er die nun besucht oder nicht interessiert niemanden. Da würd ich mich über 6€ echt freuen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

huhu wenn eine Schule am Ort ist dann ist das Busgeld ja freiwillig (also formaljuristisch nicht meine Meinung) aber wenn sie fahren müssen, weil keine Schule am Ort ist dann ist das doch frech ! dagmar


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ja das stimmt natürlich, allerdings gibts bei meinem großen einen guten Grund warum er nicht mehr (er war dort) in die nächste schule gehen kann. Übrigens hatten wir da auch das Busticket schon selbst gezahlt, denn die ist auch 1,6 km entfernt und wurde uns nicht erstattet, aber zu Fuß über die Hauptstrasse wollt ich ihn nicht gehen lassen. Schulbusse gibts ja hier gar nicht mehr. Zu meiner Zeit fuhren richtige Schulbusse ein paar bestimmte haltestellen an und zur Schule, es waren reine Schulbusse. Wir brauchten gar kein Ticket dafür. Als ich im 10. war haben die umgestellt auf linienbusse und damals noch young ticket. Find ich eigentlich schwachsinn, ein einfacher schulbus wie früher würde vollkommen ausreichen.


Katja + Fabio (Berlin)

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hallo, der H4 Satz von Kindern leitet sich ja irgendwie prozentual von den Sätzen für Erwachsene ab. Darin etnhalten ist wohl auch irgendeine Pauschale für Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Ich habe neulich gelesen das wohl die Schülerbeförderung bezahlt wird, abzüglich des Anteils der schon im Satz enthalten ist. Wieviel das ist kann ich Dir nicht sagen ... kann man aber sicher nach googlen. Wenn also der Anteil der bereits im Satz enthalten ist den Betrag den ihr für die Beförderung zahlt übersteigt, würde ich in Wiederspruch gehen. Der Differenzbetrag würde euch dann nämlich wohl zusätzlich zustehen. Ich glaube bei all dem Chaos und den ganzen Neuerungen und manchmal noch ungeklährten Zuständigkeiten geht einiges derzeit drunter und drüber! LG Katja & Co


moonlightsd610

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Antwort auf Beitrag von Katja + Fabio (Berlin)

Also sorry aber ich wohne ja auch in Land Brandenburg und hier muß man auch Schulbus bezahlen und das nicht wenig !!! Also wenn ich höre was meine Kollegen da zum Teil bezahlen das ist ja wahnsinn. Gruß Steffi


Ellert

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

oder das liegt am Landkreis ? Ich halte es für rechtlich nicht zulässig jemanden für das Nachkommen einen SCHULpflicht Geld zu verlangen Schulen sind ja auch umsonst ! dagmar


maxxi

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich muss ab September auch 33€ Busgeld bezahlen für mein Großen wenn er an die Weiterführende Schule wechselt. Wenn man eine Schule in der Nähe hat und dennoch das Kind woanders Platziert ist das eben eine Wahlleistung. Wenn ich mein Kind in eine Privatschule schicke muss ich das auch Zahlen. Obwohl wir hier im Ort auch nur Grundschule haben muss ich bus Zahlen. Meine Mutter musste meine Fahrkarte damals auch bezahlen. Wenn man Kinder bekommt kosten sie auch Geld das sollte man vorher überlegen. Man sollte eben an der Bildungspolitik mal was tun das ALLE Schulen Qualitiv besser werden aber wenn sich an den Richtigen Stellen nie einer Beschwert wird das nix.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von maxxi

huhu wer eine andere Schule will aus welchen Gründen auch immer der muss natürlich mit den Konsequenzen leben. Aber wenn der Staat nichtmal die KOSTENLOSE GRUNDVERSORGUNG decken kann dann finde ich das schon bedenklich dagmar


maxxi

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja das stimmt da geb ich dir recht. Aber Kinder kosten halt Geld.