Mutti69
Hi, ich hatte eine Ledertasche bei xBay von einem gesetzl. Händler gekauft. Die Tasche war aber dermaßen schlecht verarbeitet und bestand aus billigstem Spaltleder...da hab ich die Tasche wieder zurückgegeben. Da über 40.- ja eigentlich versandkosten frei. Jetzt hat der Händler zurück überwiesen, nämlich den Kaufpreis und einmal Porto. Auf meine Nachfrage meint er: Rückporto müsse ER, Hinporto ICH...und er hoffe auf mein Verständnis!? Lt. xBay Rechtsportal gibt es eine neue Rechtsprechung, nach der muss der Händler BEIDES erstatten. Habt Ihr in letzter Zeit was retuniert und welche Versandkosten wurden EUCH erstattet? LG
Hallo, er muss definitiv beides zahlen, aber versuchen kann er es ja mal :-) Also fordere 2 mal Porto, Du bist im Recht. LG
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Habe ein Kleid bei xbay gekauft (sofort kauf/Händler).
Das Kleid ist heute angekommen und ich musste feststellen, dass der eine Träger verdreht angenäht ist. Das ist natürlich ärgerlich da ich dann hinten am Rücken immer den verdrehten Träger habe, den jeder sieht.
Das Kleid hat zuzügl. Versand knapp über 20 Euro gekostet.
Wenn ich es zurück schicke und mein Geld wieder möchte, bleibe ich da auch auf den Versandkosten sitzen?
Das Sommerkleid ist aber nun doch Fehlerhaft?
Wie siehts da aus?
Siehe auch ebay Hilfsportal
So, eben hat mir der VK mitgeteilt, dass er die Portokosten für die Hinsendung auch (rück-)überwiesen hat. Ich hatte ihn unter Hinweis auf das bereits bestehende Gerichtsurteil diesbezüglich (unter unter Zitierung des xBay-Rechtsportals) bereits heute Morgen nochmal angeschrieben. Wie würdet Ihr denn jetzt bewerten? (Tasche in gottiger Qualität und Verarbeitung, hin und her mailerei wegen Versandkosten...) LG
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