Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Elterngeld für den 4.-10. LM beantragt, mein Freund vom 1.-7. LM. Das sind jeweils 7 Monate und das ist doch okay, da ja den Eltern 14 Monate Elterngeld zustehen?! Meinem Freund wurde das auch so bewilligt. Bei mir haben sie mir allerdings nur den 4.-7. LM genehmigt… Wir arbeiten beide beim selbem AG. Mein Freund hat die ersten sieben Monate Elternzeit beantragt und ich vom 4. bis zum 10. Monat. Ich kann wahrscheinlich weder dort einfach arbeiten, noch mir parallel in dem halben Jahr eine andere Arbeit suchen. Und vor allem reicht ein Gehalt nicht für drei Leute. Arbeitslosengeld würde mir ja für diese Zeit denke ich auch nicht zustehen, möchte ich auch gar nicht, denn ich hätte ja Arbeit bzw. Elterngeld, so wie ich es auch beantragt hatte. Unserer Vermutung nach haben sie einfach bei uns beiden die ersten sieben LM als Grundlage genommen und bei mir halt die ersten drei Monate nicht bewilligt, da ich ja Mutterschaftsgeld bekommen habe (allerdings nur zwei Monate). Nur haben sie die Nicht-Bewilligung für meine ersten drei Monate nicht extra geschrieben. Wir müssen doch nicht der Ihren Fehler so hinnehmen, v. a. weil wir unseren Antrag auch eingescannt haben (mit dem 4.-10. LM natürlich). Ich werde meine Kleine bestimmt nicht mit sechs Monaten schon in die Krippe geben. Außerdem werde ich sie bis dahin noch voll stillen und dann erst damit anfangen sie abzustillen. Abpumpen kommt für mich nicht mehr in Frage! Müssen wir jetzt diese Bewilligung für nur insgesamt 11 Monate (und das halbe Jahr im Ungewissen) so akzeptieren oder was könnten wir ggf. tun? Außerdem haben wir noch eine Jahressonderzahlung vom AG erhalten. Mein Freund war schon in Elternzeit, ich kurz davor. Allerdings gilt diese Zahlung nur anteilig für die Monate, die wir auch auf Arbeit waren. D. h. bei meinem Freund bis vor der Geburt und bei mir bis einen knappen Monat nach Ende der Mutterschutzfrist. Muss diese Sonderzahlung trotzdem bei der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird dann kurioserweise als Einkommen nach der Geburt gezählt? Für das Elterngeld werden die Sonderzahlungen vor der Geburt ja auch nicht beim Einkommen mit angerechnet (und das wäre das ja eigentlich)! Nur das sie halt einheitlich am Jahresende gezahlt wurde. Unsere Süße ist mittlerweile schon im 5. LM und wir haben bis heute noch keinen Cent Elterngeld überwiesen bekommen (nur seit gestern der tolle Bescheid)! Würden uns sehr freuen, wenn ihr uns weiterhelfen könntet!
So weit ich Dich verstanden habe, wolltet ihr gerne für 14 Monate das Eltergeld beziehen, was aber nur möglich ist, wenn Du vorher kein Mutterschutzgeld gehalten hast. Das Mutterschutzgeld wird vom Elterngeld abgezogen, so dass ihr nur für 12 Monaten Elterngeld bekommen könnt! Heißt, Dein Freund vom 3.- 10 Lebensmonat, da Du ja 8 wochen Mutterschutz hast und dann Du für das 11.- 12 Lebensmonat deines Kindes! Am besten, geht ihr beide noch mal zum Landesamt für soziale Dienste und lasst Euch von der Sachbearbeiterin erklären! LG
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