Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal ne Frage wie es weiter geht mit dem Elterngeld beim 2. Kind. Folgendes Beispiel: Mutter und Vater sind nicht verheiratet. 1. Kind ist am 01.10.07 geboren Mutter beizieht Elterngeld 67% vom netto-Gehalt Dies wird nun auf zwei Jahre ausgezahlt. 50% mtl. Nun ist das zweite Kind unterwegs. Vorr. Geburtstermin 24.04.09. Was macht man jetzt bzgl. dem Elterngeld. Muss man für das zweite Kind neues beantragen und wie wird es berechnet. Vielleicht kann jemand in der Runde mir ein paar Anregungen geben wie man was am Besten macht und was man so alles machen muss. Vielen Dank! Gruß nb.one
Hallo, Du bekommst das Elterngeld von Kind 1 noch zu Ende. Weiterhin bekommst Du für Kind 2 300 Euro Elterngeld und bis Kind 1 drei Jahre wird bekommst Du noch einen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. LG Sibs
Hallo, Kind 1 ist am 1.10.07 geboren, ich nehme mal an, du wohnst nicht mit dem Vater des Kindes zusammen und bekommst 14 Monate Elterngeld. Das Elterngeld würde dann am 30.11.08 enden. Wenn das Kind 2 am 24.4.09 Termin hat, dann beginnt dein Mutterschutz etwa am 12. 3. Dies bedeutet, der letzte volle Monat der Elterngeldberechnung ist der Monat Februar. Somit liegen die drei Monate 12/08 bis 02/09 dazwischen. (Falls Du nur zwölf Monate EG bekommst, wären das dann die 5 Monate 10/08 bis 02/09). Die Monate, die nun beim zweiten Kind für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden sind die letzten neun Monate vor dem Mutterschutz von deinem ersten !! Kind und die obigen drei Monate. Falls du in dieser Zeit arbeitest, dann zählt dein Nettogehalt, falls du nicht arbeitest, dann wird mit 0.-€ Verdienst gerechnet. Und davon eben wieder die 67%. Hinzu kommen noch 75€ für dein erstes Kind bis es drei Jahre ist. Das Elterngeld für dein erstes Kind, das auf zwei Jahre aufgeteilt wurde, läuft unverändert weiter. LG Emilsmama
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