Mitglied inaktiv
Hallo, wir finanzieren zur Zeit eine Eigentumswohnung mit einer Zinsbindung auf 10 Jahre. Wäre es möglich die Wohnung in den nächsten Jahren zu verkaufen bzw. den Kredit dann auf einen andere Wohnung "umzuschreiben"?? Kann mir jemand sagen, wo ich Informationen darüber im Internet finde? Welche Nachteile entstehen usw.? Für Antworten bin ich im voraus sehr dankbar!! lg,christina
huhu evtl hast Du mit der Eigenheimzulage Nachteile da würde ich mich direkt bei der Bank informieren dagmar
Die Frage kann dir nur deine Bank beantworten, die den Wohnungskredit vergeben hat. Zum Einen stehen sie ja sicherlich im Grundbuch mit drin und wenn ihr die Wohnung veräußert, denke ich mal, will die Bank, dass damit dann der Kredit getilgt wird, da sie ja ansonsten keine Sicherheiten mehr haben und Vorfälligkeitszins wird mit Sicherheit auch fällig. Allerdings muss die Bank einer vorzeitigen Kreditablösung nicht zustimmen. lg, jule
Hi, du darfst verkaufen, da du ja Eigentümer bist. Die Bank hat allerdings eine Sicherheit (meist Grundschuld), für die sie einen Gegenwert oder die Ablösung verlangen wird. Ablösung heisst Geld zurückzahlen, da fällt dann eine deftige Vorfälligkeitsentschädigung an. Neuer Gegenwert heisst neue Sicherheit = andere Immobilie. Da muss die Bank aber im Einzelfall zustimmen, idR ist auch ein neues Wertgutachten erforderlich. Gruß, Speedy
Ich denke, daß wohl fast jede Bank einem Sicherheitentausch zustimmen wird, denn die leben schließlich vom Geschäft. Das hießt aber für Euch, daß Ihr nahtlos ein anderes Objekt kaufen und dann verkaufen müßte, sonst hat die Bank kein Objekt, um eine neue Grundschuld einzutragen. Im Verkaufsfall muß die Bank aber auch einer Rückzahlung des Darlehens gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen. Ist das Darlehen erst wenige Jahre alt, fällt dies heute in der Regel aber gering aus. Der Marktzins bewegt sich gerade nach oben und die Zinsen in den letzten Jahren waren niedrig. Ist der heutige Zins höher als Eurer, ist KEINE Vorfälligkeitsentschädigung, allendings ein geringes Bearbeitungsentgelt, fällig. (es geht ja schließlich um den für die Bank entstandenen Schaden und wenn keiner anfällt, kann auch keiner in Rechnung gestellt werden). Viel Glück!!
Die letzten 10 Beiträge
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn
- Frage zu Elterngeld: Übergang von Selbstständigkeit in Festanstellung