Bine88
Mein Freund hat am 13. Feb. etwas bei eaby für 1e ersteigert (NP: ca.40) hat! Versand war als paket mit dhl für 4€ angegben! So er bezahlt und die Ware kam einfach nicht! Auf schreiben an den Verkäufer er solle uns doch endlich die sendungsnummer geben reagierte er auch nicht! Habe dann nen Fall bei ebay eröffnet und auch darauf reagierte er nicht! Nun hat ebay den Fall wieder geschlossen und sie können nix machen da er kein Paypal angeboten hatte! Gibts da noch ne Chance wegen der 5€ oder Nur ne Fette Rote?
Wirst du unter miese Erfahrung abheften können :-( Wenn ich mehr geld für sachen haben möchte dann setz ich die von vorn herein höher an, find das echt total daneben. Würg dem noch ein dickes NEGATIV rein. LG kaba
Setzt ihm doch nochmal eine Frist und bei Ablauf ohne Zusendung, gibt es eben einen Gang zur Polizei von euch. Rot würde ich soweiso bewerten.
Hi! Eigentlich kannst Du nicht mehr viel tun...zumindest wenn man berücksichtigt das es "nur" um 5 € ging. ABER: ich bin bei sowas immer recht zickig und mach meinem Ärger dann auch auf die eine oder andere Art gerne mal Luft. 1. sachlich ROT bewerten; z.B. mit dem Kommentar: prompt bezahlt, nicht verschickt, VK meldet sich trotz zig Versuchen, auch über xBay, nicht! 2. Sachlichen Brief aufsetzen und z.B. als Einschreiben mit Rückschein verschicken (kostet 3,85.-), wenn es Dir das wert ist, ansonsten als normaler Brief. Im Anschreiben eine zeitnahme Frist setzen, bis zu der die Ware bei Dir eintreffen MUSS! Bei weiterer Weigerung und Nichterhalt der Ware rechtliche Schritte androhen. 3. Acount weiter beobachten. Ist der VK weiter aktiv? Wird die Ware erneut angeboten?! Bei xBay melden / petzen / beschweren und um Löschung des Angebotes bitten. In der Tat, das geht und wird auch von xBay schon mal gemacht, wenn man zuvor einen Fall gemeldet hat und das Angebot identisch ist (z.B. gleiches Foto, gleicher Text). ...das sind jetzt so die Schritte die mir ad hock einfallen. Kann man machen, muss man aber nicht! Es waren halt "nur" 5 Euro, seufz...manchmal ist das halt wirklich unter "Erfahrung" zu verbuchen! LG
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