Mitglied inaktiv
Wer kann mir helfen? Ich suche die Formulierung, dass zw. Käufer und Verkäufer ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt und der Verkäufer ggf. sogar verpflichtet ist, Ersatz zu beschaffen, sollte der Artikel beschädigt sein... Vielen Dank!
Guck mal hier rein. Ebay-Hilfeseiten: http://pages.ebay.de/help/policies/buyer-rules-overview.html LG Silke
Hi, mit der Abgabe des höchsten Gebotes bei Beendigung der Auktion kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Meistbietenden zu Stande. Aus diesem wird der Käufer zur Zahlung und der Verkäufer zur Lieferung der geschuldeten Sache verpflichtet (§ 433 BGB).... Allerdings: Es gibt keine Pflicht, Ersatz zu beschaffen bei gebrauchten Gegenständen, da hier die Nachlieferung nicht möglich ist. Kann der Gegenstand auch nicht repariert werden, so kommen nur noch Minderung des Kaufpreises, Rücktritt und ggf. Schadensersatz in Betracht - wobei Schadensersatz kaum durchzusetzen ist - zumindest nicht unter privaten Verkäufern. Gruß, speedy
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