Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben mein Mann hat Ende letzten Jahres einen Drucker verkauft, er wurde von einer Person ersteigert die ihn hier abholen wollte. Nach Auktionsende habe ich den Drucker bzw. die Patronen darin nochmal gereinigt bzw. das macht das Ding automatisch. Hatte meine kl. Tochter, damals noch keine 2 Jahre alt, auf dem Schoß sitzen und Ihr ist der Becher mit O-Saft umgekippt und der Saft lief in den Drucker... es gab keinen Kurzschluß und seither funktionierte der Drucker nicht mehr. Hab dem Käufer sofort eine Email geschickt mit dem was passiert ist. Zeitgleich habe ich bei dem Hersteller angerufen & gefragt ob der Drucker noch zu reparieren wäre- sie sagten mir das wenn es einen Kurzschluß gegeben hätte & Flüssigkeit ins innere des Drucker gelaufen wäre, wäre er hinüber und das einzige was ich machen könnte wäre ihn zur Müllkippe zu bringen, denn reparieren würd nicht mehr gehen. Dies habe ich dann dem Käufer ebenfalls mitgeteilt. Habe daraufhin nur böse Emails bekommen, von wegen: - Ausrede, weil der Betrag zu niedrig sei. - ich sollte einen Entwertungsnachweis zusenden sonst würde er zum Anwalt gehen usw. Ich habe mich dann irgendwann da ausgeklingt weil ich mir das nicht mehr antun wollte. Den Drucker haben wir zur Müllkippe gebracht, vorher die Toner entfernt- dort haben wir aber keinen "Entsorgungsnachweis" erhalten. Wusste auch nicht, das man sowas überhaupt braucht oder beim entsorgen von Elektroschrott überhaupt erhält. Naja, wie dem auch sei. Jetzt kam ein Schreiben es Anwaltes vom Käufer, mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Herr G. nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass mich Herr E., in vorbezeichneten Vertragsangelegenheiten gemäß vorliegender Vollmacht mit der Wahrnehmung seiner Interesse beauftragt hat. Mein Mandant hatte von Ihnen einen Drucker für 88,90 Euro ersteigert. Nach der Ersteigerung hatte er Ihnen angeboten, den Kaufpres bei Abholung des Druckers zu bezahlen, da er das Gerät gerne bei Ihnen abholen wollte, teilten Sie mit, dass der Drucker fefekt ist, weil angeblich Ihre Tochter ein Becher O-Saft verschüttet hatte und die Füßigkeit in den Drucker lief. Sie berichteten zusätzlich, dasss das Gerät nicht mehr reparaturwürdig war und dementsprechend entsorgt wurde. Mein Mandant hatte Ihnen daraufhin mitgeteilt, das er Ihre Angaben nicht nachvollziehen kann und bat Sie daher um einen Nachweis über die Entsorgung, wie dies in vergleichbaren Fällen, üblich ist. In diesem Zusammengang weise ich ausdrücklich darauf hin, das Sie verpflichtet sind, nach dem Kaufvertrag einen entsprechenden Drucker zu liefern, auch wenn das von Ihnen angebotene Gerät möglicherweise nicht mehr funktionstüchtig ist. Vor dem Huntergrund war der Wunsch meines Mandanten eine reine Freundlichkeit Ihnen gegenüber, er wollte Sie auf diese Art & Weise aus der Lieferverpflichtung entlassen und nicht weiter auf der Durchführung des Kaufvertrages bestehen. Statt diesem freundlichen Vorschlag angemessen zu begenen und die Entsorgungsquittung zu vorzulegen, kam von Ihnen eine Antwort, die mein Mandant zurecvht als unagemessen angesehen hat. Sie beachten offensichtlich nicht, dass Sie verpflichtet sind, das Gerät zu liefern und entsprechend auf Ihre Tochter aufzupassen, damitdas Gerät keinen Schaden erleidet. Wenn Sie dennoch mit dem Gerät so unachtsam umgehen, so sind Sie letzendlich nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Dies berechtig meinen Mandaten, ggf. ein entsprechendes Gerät woanders zu kaufen und die Differnezbetrag zu dem streitbefangenen Kaufpreis von Ihnen zu beanspruchen wie auch weitere Kosten, die durch einen anderweitigenAnkauf entstehen. Soweit wollte mein Mandant es gar nicht kommen lassen und bot daher an, dass sie ihm die Entsorgungsquittung zuleiten. Nach Erhalt eines aussagekräftigen Nachweises hätte er Sie aus der Lieferverpflichtung entbunden. Der Rest ist nur noch blablabla Mal ehrlich, ich find den Brief 1. für einen Anwalt sehr komisch geschrieben, 2. finde ich es unangemessen von Ihm darüber zu urteilen ob ich gut auf meine Tochter aufgepasst habe oder nicht und 3.) ist meine Tochter zu dem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre alt gewesen und sowas kann doch passieren.... ich versteh auch das ganze Theater nicht, da der Käufer noch gar kein Geld überwiesen hat oder sowas ? Zudem sind wir Privatverkäufer... Was mach ich nun ?
hätte ich mir eine Entsorgungsachweis eben lassen oder ihn zum besichtigen eingeladen dagmar
warum hast du ihn so schnell entsorgt? Hättest ihn doch einladen können, damit er sich den Schaden selbst ansehen und entscheiden kann ob er ihn trotzdem will (was ich nicht glaube). So wärst du auf der richtigen Seite gewesen. Aber da du ihn so schnell entsorgt hast... macht stutzig (in seine Lage versetzt)
Das er den Nachweis haben wollte, hat er aber erst gesagt nachdem wir den Drucker schon zur Müllkippe gebracht haben.
Habe noch nie für irgendwas dort einen Entsorgungsnachweis bekommen
Kann er denn nun auf Schadensersatz klagen wenn meine noch nicht mal 2jährige Tochter den Schaden verursacht hat ?
Das ganze zog sich ja über einige Tage hinweg, ist ja nicht so als wenn ich ihn direkt entsorgt hätte. Hatte ja noch mit dem Hersteller telefoniert um auf Nr. sicher zu gehen !
wäre ich Käufer käme es mir komisch vor meine Kinder laufen nicht mit Trinken rum auch nicht in dem Alter--- dagmar
Das deine Tochter zwei ist hat mit der Sache ansich nichts zu tun, auschlaggebend ist, dass ihr einen Vertrag geschlossen habt den du nicht erfüllst, wer das nun kaputt gemacht hat ist egal. Mich hätte es auch stuztig gemacht, dass du ihn so schnell entsorgt hast. Die Anwaltskosten die da noch kommen könnten sind nicht wenig also würd ich mir die Mühe machen und ihm anbieten, dass er sich doch bitte im Internet einen Vergleichbaren oder den selben Drucker suchen soll, bzw. das günstigste Angebot und du es dir anschaust und ihm den Restbetrag übereist damit er sich einen neuen kaufen kann. Ob und wer nun da jetzt wirklich im Recht ist... hmmm dann müsstest du dir auch einen Anwalt nehmen und ich glaube da steht er besser da. Ich würd den Weg des geringstens Widerstandes gehen und ihm anbieten den Differenzbetrag zu einem anderen Drucker bezahlen ! LG Anja
Meine laufen auch nicht mit einem Becher durch die Gegend, es ist halt passiert als sie bei mir auf dem Schoß saß, ich vor dem Drucker um diese Reinigung anzustellen und da ist Ihr der Becher aus der Hand gefallen & der O-Saft lief in den Drucker- es gab dann halt den Kurzschluss und danach ging nix mehr !
wie dem auch sei ,besorge dir zeugen und lass dich beraten manche rennen wegen zeug zum anwalt das ist nich auszuhalten dem ist doch kein schaden entstanden solange er nichts bezahlt hat
das sehe ich auch so, er ist ja nicht mal in Vorkasse getreten oder sowas !
Eben, es ist ein Kaufvertrag entstanden und wäre der Fall andersherum gewesen, dann wäre hier wieder die Hölle los. Da wäre der VK der Dumme im Forum...
sag mal wo leben wir denn?
Warum nicht? Ist ein Kaufvertrag!
Ob wir das machen würden oder nicht steht doch nicht zur Debatte! Fakt ist doch einfach dass er es gemacht hat, aus welchem Grund auch immer...und dieser Brief hat nen rechtlichen Hintergrund, ob unsinnig oder nicht ist gar keine Frage in diesem Fall. Hier kommt einzig und allein auf die Suche nach ner Lösung an. Katrin, versuch den Käufer zu kontaktieren, am besten telefonisch und schau dass ihr das so klärt, vielleicht kommst Du noch mal aus der Sache raus, aber wenn Du ihm jetzt "blöd" kommst und direkt mit Zeugen und so anfängst vermute ich dass Du verloren hast noch bevor das Telefonat beendet ist. Entschuldige Dich nochmals, erklär wie es war, auch dass Du nicht wusstest dass man so eine Quittung bekommen kann und dann hoff einfach drauf dass der Käufer kein absoluter Sturkopf ist!
Ich bin ja auch eher ein Mensch der den friedlichen Weg geht, möchte mir halt auch nicht unsinnig Geld aus der Tasche ziehen lassen. Aber vielleicht hast du Recht, ich werde den Anwalt anschreiben und ihm nochmals alles erklären und auch das mit der Quittung usw. Bekommt man denn überhaupt so eine Quittung, hab davon noch nie gehört, haben auch schon mal ne TV zur Kippe gebracht aber nie ne Quittung darüber erhalten ?!?
Du, keine Ahnung ehrlich gesagt, ich hab sowas noch nie entsorgt! Versuch es irgendwie zu klären, aussitzen ist definitiv keine Lösung für das Problem.
was will der denn nun? hiewr steht nur hätte,könnte,sollte und ggf das ist für mich keine klare forderung "Diesberechtig meinen Mandaten, ggf. ein entsprechendes Gerät woanders zu kaufen und die Differnezbetrag zu dem streitbefangenen Kaufpreis von Ihnen zu beanspruchen wie auch weitere Kosten, die durch einen anderweitigenAnkauf entstehen. Soweit wollte mein Mandant es gar nicht kommen lassen und bot daher an, dass sie ihm die Entsorgungsquittung zuleiten. Nach Erhalt eines aussagekräftigen Nachweises hätte er Sie aus der Lieferverpflichtung entbunden." vll findest du über sowas auch was im internet
Nein leider haben wir keine Rechtschutz, mir kommt das ganze Schreiben so komisch vor, als wenn der Anwalt versuchen würde was zu reissen obwohl er eigentlich weiß das es da nix zu reissen gibt. Versteht Ihr was ich meine ?
also meiner meinung nach klingt das nicht wie ein richtiges anwaltsschreiben. steht denn da ein kanzleiname mit telefonnummer drauf?
Ich werd heute Abend mal in Ruhe das Internet durchsuchen ob es evtl. schon mal einen ähnl. Fall gegeben hat oder irgendwo ne § oder sonstiges zu finden ist.
ist mir sowieso unklar warum er sich nen anwalt nimmt, wenn er nicht mal bezahlt hat. ihm ist doch kein schaden entstanden.
Ja sogar eine Kopie der Unterschrift vom Mandanten hat er hinten dran gehangen das er ihn in seinem Namen vertretet. Für mich klingt das so, als wenn der Anwalt ne Kumpel des Mandaten ist und die nun irgendwas rausholen wollten- warum versteh ich nicht, da ich immer noch der Meinung bin das dem Mandanten kein Schaden entstanden ist, da er ja kein Geld bezahlt bzw. seine bezahlte Ware nicht erhalten hat.
das mit der kopie ist aber normal. das hängt immer mit dran. aber die formulierung finde ich teilweise bissl komisch.
und nun gleich alles zu ersetzen obwohl im endeffekt DIR der schadfen entstanden ist und nicht dem käufer...immerhin hast du nun den verlusst des gerätes und dem damit verbundenen Kaufpreis und nicht der käufer ich finds lächerlich und würde mich vorerst auf nichts einlassen anwaltskosten kommen auf dich nur zu wenn ein prozess geführt werden würde und du diesen verlierst. in so einem fall schlagen gerichte doch die hände überm kopf zusammen was manche für probleme haben, die gar keine sind . mann soll er doch auf nen anderen drucker bieten und ruhe ist
Ich versteh das ja auch nicht warum der so ein Theater macht. Der Drucker ist ja nun auch schon ein paar Jahre alt gewesen, war kein Neuteil mit Hightec oder sowas....find die formulierungen des Anwaltes halt teilweise echt komisch... vorallem das mit meiner Tochter das ich nicht richtig auf sie aufgepasst habe und das überall steht "hätte", "könnte", "wollte" Wenn der Mandant im Recht ist, dann schreibt man doch nicht hätte- könnte- wollte oder ?
so ein theater zu machen ist doch lächerlich. vor allem bei dem preis. knapp 90 euro müsste er dafür zahlen? da bekommt man aber im laden nen neuen billiger und mit allem drum und dran.
ja eben ich kann aus diesem brief keine klare forderung erlesen außer einer erklärung und eine angekündigte forderung,oder vorgehensweise die nicht vollzogen wird.
Auch wenn Du es vielleicht nicht hören willst, aber grundsätzlich sehe ich den Käufer im Recht! Du hast das Gerät verkauft und danach wurde es zerstört. Der Käufer kann nur annehmen dass es stimmt, genauso könnte es ja wirklich sein dass Dir der Preis zu niedrig war und Du deswegen sowas behauptest. Da Du keinen Nachweis über die Entsorgung hast, steht Aussage gegen Aussage und letztlich bist Du als Verkäufer in der Pflicht zu liefern. Es gab sogar mal ein Urteil das bei Ebay diskutiert wurde, da hat auch jemand was verkauft und nach Auktionsende dann behauptet es sei zerstört worden - der Käufer bekam recht, durfte sich dann ein gleichwertiges Produkt kaufen und der Verkäufer musste den Differenzbetrag zwischen Ersteigerungswert und tatsächlichem Kaufpreis erstatten. Ob Du nun so handeln musst bzw. willst, ich weiß es nicht, aber grundsätzlich würde ich dieses Schreiben nicht als Nebensache abtun - das könnte sonst echt teuer werden wenn Du auch die Anwaltskosten tragen musst.
wenn du etwas verkaufst hast du dafür zusorgen das der Artikel einwandfrei ist.Also hättest du ihn schon irgendwo abstellen müssen wo nix mehr passiert.Ich wäre auch stinkig wenn ich was ersteigere und auf einmal soll es defekt sein.Ich würde dann genau wie er etwas glaubhaftes haben wollen das es auch wirklich so ist.Und nie wäre ich in dem Fall auf die Idee gekommen das Teil wegzutun.Sorry ich finde dem Käufer steht der Gegenstand bzw das Geld zu.LG
die er beweisen muss , also ich HÄTTE zeugen ,irgendeiner aus deiner familie wird doch bezeugen können dass du einen kaputten drucker hattest udn dieser entsorgt wurde!
Ja klar, ich meine ich hab mir danach den Drucker von meiner Tante geliehen da wir ja von dem Geld einen anderen kaufen wollten, da wir aber kein Geld bekommen haben, weil der Drucker kaputt gegangen ist, musste ich mir vorerst einen leihen ! Aber reicht meine Tante als Zeuge ? Sie war ja nun nicht dabei als er kaputt gegangen ist oder als wir ihn zur Müllkippe gefahren haben !
Na ja aber das ist ja schon wieder so ne Sache - nun redet hier fast jeder so als wäre sie eindeutig im Recht und sie solle das schon so drehen dass es klappt und so, wäre der Fall andersrum würde hier das große Geschimpfe losgehen! Natürlich ists überzogen wegen sowas zum Anwalt zu rennen, würde mir im Traum nicht einfallen aber das Recht liegt eindeutig auf der Seite des Käufers, so oder so.
Naja, wenn ich der Käufer wäre, mich würde es vielleicht auch ärgern aber da ich absolut keinen Schaden als Käufer davon getragen habe und ich mir als Käufer auch bei Ebay oder sonst wo einen anderen ersteigern könnte- was er sicherlich schon getan hat- verstehe ich die Welle nicht, die der Käufer da macht ?
im recht ist gar keiner die sache ist wie sie ist es ist niemandem ein schaden entstanden somit besteht kein handlungsbedarf
Nee nee, das darfste so nicht sehen! Mit Ende der Auktion ist ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden. Also hat er ein Recht auf den Artikel! Ihm ist also in dem Moment der Schaden entstanden dass er eigentlich für 90€ einen Drucker ersteigert hat den aber nicht bekommt. Also muss er weiter suchen und evtl. mehr zahlen. Dass das eigentlich kein Problem ist und jeder normale Mensch das so machen würde steht auf nem andren Blatt, aber so lapidar abtun von wegen es ist kein Schaden entstanden, nein, das darfste nicht, das ist zumindest vom rechtlichen her falsch.
Man muss nicht alles verstehen ;) ich hab ja selber gesagt, ich würde wegen sowas auch nicht zum Anwalt rennen und hätte wahrscheinlich schon längst einen anderen ersteigert. Aber grundsätzlich ist es sein Recht auf die Ware zu bestehen. Eine Option, falls ihr euch nicht einigen könnt, wäre evtl. dass Du schaust dass Du den selben Drucker bei Ebay ersteigerst und er den abholen kann gegen den Kaufpreis von damals - die Frage ist halt ob das nicht vielleicht sogar besser ist als den Verlust wenn Du einen Differenzbetrag erstatten müsstest...
Hallo, da ist bestimmt eine Telefonnummer vom Anwalt, ruf da einfach mal an und frag nach ob das so richtig ist, wenn Du da zweifel hast. Ich würde das machen, wenn das nicht so ist kann er viel ärger bekommen wegen fälschung usw... Schöne Grüsse
Hallo, also ich wäre als Käufer auch nicht erfreut. Ich hätte meinem Kind auch bei der Reinigung es Gerätes nichts zu trinken gegeben. Es ist 2 Jahre und muß da nicht ausgerechnet wenn amn irgendetwas reinigt auf dem Schoß sitzen. Meine Kids bekamen zu der Zeit noch auslaufsichere Becher, da ich solche Unfälle nicht mag, und wir überall Teppich haben. Zum Anwalt wäre ich nicht gerand, abner es hätte sich in der Bewertung ausgewirkt. Ich würde an deiner Stelle mal den Anwalt per Google suchen. Wenn er da zu finden ist, morgen mal anrufen, nachfragen und den Fall schildern. Wenn er nicht zu finden ist, dann probier mal da morgen trotzdem anzurufen als Frau Meier die Herrn Müller sprechen möchte :) LG Snow
Die letzten 10 Beiträge
- Sollte man Schwangerschaftsprodukte bei nur einer Marke kaufen oder lieber mischen?
- Energiekosten sparen
- Nochmal zur Suppe
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?