Bine88
hatte ja die spieldecke nun ersteigert und den fall gemeldet! Sie hat mir auch mein Geld also das vom gebot und vom versand zurück überweisen° Nun soll ich ihr das zurückschicken aber wer trägt die kosten? Kann ich es einfach "unfrei" an sie schicken?
wenn sie Dir böse will verweigert sie die Annahme und Du zahlst die 12.- Versand Sie hätte Dir nochmals Versands überweisen sollen also sprich Porto zum Rückversand zusätzlich dagmar
Hier auch: ein entschiedenes NEIN! Die Kosten hat der VK zu tragen. Gewerbliche Verkäufer schreiben in ihrer AGB diesbezüglich: der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die Ware der Bestellten entspricht und der VK-Preis unter 40 € liegt. Klar, war ein Kauf von Privat, aber ich finde, ist irgendwie doch (zumindest moralisch) anwendbar: die Ware entsprach in Deinem Fall NICHT der Beschreibung, somit hat der VK die Rücksendekosten zu tragen... Glück für Dich dass der VK schon Preis und Porto des Verkaufs rücküberwiesen hat... LG
Wenn ich mal was zurückgeschickt habe (obwohl ja dastand, KEINE Rücknahme), habe ich die Kosten selbst getragen. Für mich persönlich ist das so: der VK nimmt kulanterweise den Artikel zurück, gibt mir das Geld, dafür trage ich die Rückversandkosten.
Ware weist Verschmutzungen auf die nicht angegeben wurde. Da ist der Verkäufer zur Rücknahme verflichtet(auch Privatverkäufer) und trägt das Rückporto.
Sehe ich auch denn warum soll ich den versand bezahlen habe ja suabere und ganze sachen erwaret und nicht kaputte und dreckige sachen! hab sie angeschrieben gestern noch, mal sehn ob was kommt! Was ist wenn sie sich nicht meldet, was mach ich dann mit dem ding?
find ich unverschämt
Mit Kulanz hat das nichts zu tun sie MUSS zurücknehmen und alle Kosten tragen. Wäre es Nichtgefallen und Kulanz, dann wäre es was anderes. dagmar
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