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Ebay, beschädigte Ware, wer ist nun im Recht?

Ebay, beschädigte Ware, wer ist nun im Recht?

Danie1983

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Hallo! Ich habe am 17.08 bei Ebay einen Rock per Sofortkauf gekauft. War als neu eingestellt, handgemacht. Verkäuferin hat auch einen Shop. Heute kam dieser an. Ansich ein schöner Rock, passt auch, aber er hat ein kleines Loch direkt unter dem (Dehn-)bund. Ich habe die Verkäuferin direkt angeschrieben, die mir antwortete das der Rock dann wohl zu klein sei und ich diesen beim anprobieren zerissen habe. Ich soll ihn zurückschicken und sie guckt ihn sich an, entscheidet dann was sie mir vom Kaufpreis erstatt. Ich habe den Rock 100% nicht beschädigt, der Bund war sogar noch etwas weit. Wer liegt den nun im Recht? Mein Mann sagt ich soll mir da keinen Stress machen, zurückschicken, gucken was ich wiederbekomme und gut ist...irgendwie sehe ich das aber garnicht ein.


zwerg09

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Antwort auf Beitrag von Danie1983

Wenn die Verkäuferin einen Shop bei ebay hat, dann ist sie doch keine Privatverkäuferin mehr, oder? In dem Fall ist sie zur Rücknahme verpflichtet. Du kannst dann ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Schau doch nochmal im Angebot nach, ob da die AGB von deren Shop drinstehen.


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von zwerg09

Da steht nur das ich den Kauf widerrufen kann, ohne Angaben von Gründen. Ich finde da nichts was ist wenn ein Teil kaputt ist, oder gilt das auch dann? LG