Lola_
Hey, ich habe mal eine wichtige Frage. & zwar beziehen mein Mann und ich ALGII (bin Schülerin und musste ein Jahr unterbrechen, haben in diesem Zeitraum ALGII beantragt), fallen nun aber bald raus, da wir rückwirkend ab März Elterngeld bezahlt bekommen. Dass das Jobcenter das Geld, welches sie ab März noch bezahlt haben, wieder haben möchten, ist klar. Jetzt geht es aber um eine Einmalzahlung, die mein Mann erhalten hat (Weihnachtsgeld vom AG). Dieses wurde uns natürlich angerechnet, aber erst seit letzten Monat, wir bekommen nun 7 Monate lang 100€ weniger, weil wir im Dezember 700€ mehr hatten. Nun fallen wir ja aber aus dem ALGII Satz raus, bedeutet das nun, dass ich ihnen die restlichen 500€ bezahlen muss, oder darf das nicht verrechnet werden? Ich glaube ja dass sie uns eine Rechnung dafür schicken werden, hoffe es aber nicht. Bitte um Antworten, wäre echt wichtig, vllt. hat ja eine von euch schon Erfahrungen damit gemacht?! lG Lola
Hallo Lola,
die ARGE darf Einkommen IMMER nur und einmal in dem Monat anrechnen,in dem es Euch zur Verfügung steht!!!!
Also ganz einfach: Ab März beantragtes Elterngeld fließt im Monat Juni (z.B.) auf Euer Konto,dann wird diese *Nachzahlung* auch NUR im Juni angerechnet,ergo,ihr würdet wohl im Juni nichts von der ARGE bekommen!!
Genau das Gleiche gilt für ALLE möglichen Einkommen,auch Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld,Kindergeld!!!
Im Zweifel beim AG einen Beratungsschein holen und einen Rechtsanwalt damit beauftragen Widerspruch einzulegen!!
Viel Erfolg
und lasst Euch von der ARGE nicht einschüchtern!!
LG
ja ich denke aber, dass es so gemacht wurde, das eben nicht der ganze betrag auf einmal abgezgen wurde, damit sie nicht ohne geld dastehen. Wer weiß ob das geld auch direkt für den monatangegeben wurde und das somit eine ratenzahlung vereinbart wurde. Diese läuft dann eben auch weiter wenn man aus der leistung raufällt.
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