Mitglied inaktiv
Hallo,
ich hatte ja am 25.2. einen Steiff-Teddy verkauft, der erworben wurde, indem ich einen Presivorschlag akzeptiert habe.
NACH der Auktion fragte der Käufer dann, ob der Original-Karton dabei sei, was ich verneinte, da dieser in der Auktion nicht erwähnt wurde und auch auf keinem der Fotos zu sehen war...
Jedenfalls schein er dann sehr enttäuscht zu sein, weil er davon ausgegangen war, dass der Karton dabei war.
Am 25. hat er dann noch geschrieben, dass die Überweisung gleich nmoch raus geht... am 26. dann nochmal, dass er die Überweisung soeben angewiesen hat *grübel*...
Nun habe ich ihn heute mittag angeschrieben, weil immernoch kein Geld eingegangen ist (es geht um insgesamt fast 74 Euro)... da kam gerade die Antwort er hätte es vergessen und er würde die Überweisung morgen anweisen...
JA STEH ICH DENN IM WALD ??????????????????
Wenn er den Bär nicht will, weil der Sch... Karton nicht dabei ist, dann hätte er das gleich schreiben können bzw. VOR DEM KAUF fragen können !!!
Mensch... SCHADE, dass man als Verkäufer nicht mehr NEGATIV bewerten kann
LG
Oh, also das ist echt unfair...von wegen vergessen...wahrscheinlich hatte er gehofft dass Du einfach nicht mehr nachhakst und er ihn dann nicht kaufen muss! Ist doch seine Schuld wenn er nicht vorher nachfragen kann ob der Karton dabei ist...ich hätte zu unsren Steiffbären auch keinen Karton mehr, wir sammeln ja nicht, man kann doch nicht automatisch davon ausgehen dass alle Leute die Originalkartons aufheben. Ich hoff dass das Geld bald bei Dir ist und Du die Sache dann abhaken kannst!
Hatte ihn eben noch geschrieben, dass ich gleich so ein komisches Gefühl hatte, dass er den Kauf bereut wegen dem Karton... jetzt kam die Antwort: Hallo, ich möchte offen und ehrlich zu Ihnen sein, ich habe mich selbst etwas geärgert, da ich nicht gleich bei Ihnen angefragt habe ob die original Verpackung dabei ist. Kann ich den Kauf noch rückgängig machen ? Ich möchte Sie allerdings nicht verärgern. Grüße WIE SOLL ICH JETZT REAGIEREN ????????? Bin grad stinkesauer !!!!!!!!!!!!!!
Puuuuuuuuuuh! Keine Ahnung...denkst Du Du bekommst noch mal so viel Geld? Rein theoretisch kannst Du auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen...ist ja nicht Deine Schuld dass er erst danach gefragt hat...andererseits bin ich persönlich da wohl zu weich, ich würde wohl doch nachgeben und ihn rauslassen. Auch wenn ichs super albern finde dass er erst jetzt damit ankommt und nicht schon direkt nach dem Kauf!
Tja, er KANN Dir noch weiterhin negativ geben!!! Wenn Du also unbedingt das Geld willst, dränge weiter drauf, dann ist Dir die negative wahrscheinlich sicher! Wenn Du aber vielleicht meinst, ihn nochmal gut bei Ebay versteigern zu können, dann mach es rückgängig... Wobei, gibt es nicht die Möglichkeit in so einem Fall wie Deinem, das Du halt einen unbez. Artikel an Ebay meldest, das Du dann vor neg. geschützt bist?! Würde da erstmal nachforschen... lg
DA hast Du Recht... wäre blöd, wenn er mir ne negative reindrückt... Und das ist sooooooooooo unfair, dass man sich als Verkäufer alles gefallen lassen muß !!! Dem wäre meine Negative sicher !!!
... das heißt, die Verkaufsprovision wird mir gutgeschrieben und ich kann den Teddy erneut einstellen... Nur die Einstellgebühr, die ersetzt mir Niemand und das ist ja auch nicht gerade wenig *grummel*...
dann verlang die einstellgebühr. das ist ja wohl das mindeste
schließlich bist du Ihr ja schon arg entgegengekommen.Also bei Ihr diese einfordern und überweisen lassen...aber das hätte ich schon als Käufer von mir aus angeboten das ich dies aber auf alle Fälle übernehme....LG Maja
Würd ich auch sagen, für das Hin und Her und dieses Gezögere wärs das mindeste dass Du wenigstens die Einstellgebühr wieder bekommst, das wäre nur fair, schließlich bist Du ihm arg entgegen gekommen, andere wären da nicht so nett gewesen!
melde einen nicht bezahlten artikel- wenn nach 7 tagen kein geld da ist- schliesse den fall und wichtig ...Verwarne so den käufer!!!...stell, wenn du die verkaufsprovision wieder hast, den Artikel über die wiedereinstellfunktion wieder ein und du erhälst nach einem erfolgreichen verkauf die Angebotsgebühren zurück - beachte aber nur die Angebotsgebühr- nicht etwaige Zusatzoptionen! - alternativ mach ein Angebot an den unterlegenen Bieter .... wenn du nicht bezahlten artikel meldest und er nicht reagiert, kann er dich nicht negativ bewerten! ..... viel erfolg noch ....
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