jake94
Hallo, nachdem ja vor kurzem unser Nebenkostenabschlag (Strom, Gas, Wasser - wir haben ein Einfamilienhaus) von 202,00 Euro auf 419,00 Euro für November und Dezember (danach müssen wir die Jahresabrechnung abwarten) erhöht worden ist, bekomme ich immer mehr Hiobsbotschaften. Ich bekomme noch bis 31.10. Arbeitslosengeld I, danach dann halt nix mehr. Bisher war ich mit meinem Sohn in Deutschland krankenversichert (AOK). Mein Mann arbeitet in NL und ist dort auch steuerabgabenpflichtig und krankenversichert. So, nun rufe ich gerade meine Krankenkasse an und frage, wie das dann ab dem 01.11. weitergeht mit der KV. 'Kein Problem, sie sind dann weiter bei uns versichert, kostet aber 100,00 Euro monatlich', war die Antwort. 100,00 monatlich, mal eben so, ich dachte ich fall' um... Dann der nächste Hammer: Bis jetzt haben wir immer Kindergeld aus NL bekommen, dies beträgt aber nur 196,00 Euro pro Quartal. Die Differenz zum deutschen Kindergeld haben wir immer aufgestockt bekommen, weil ich ja in D steuerabgabenpflichtig war (ist nach EU-Recht so geregelt). Habe gerade bei der Kindergeldkasse angerufen und da erfahren, also, wenn ich kein ALG mehr bekomme und mein Mann hier nicht steuerpflichtig ist, bekommen wir auch kein deutsches Kindergeld mehr. Wie geil ist das denn????? Wir wohnen in D, und nur weil mein Mann in NL arbeitet (könnte ja auch eine faule Socke sein und gar nicht mehr arbeiten gehen...), kriegen wir kein deutsches Kindergeld mehr. Also nur noch 196,00 Euro aus NL pro Quartal. Ich weiß nicht mehr, wie das weitergehen soll. Nicht nur bekomme ich kein ALG mehr, sondern muß noch zusätzlich 100,00 Euro monatl. für die KK bezahlen und ja, KiGeld fällt auch so gut wie weg. Und nein, Hartz IV können wir nicht beantragen. Bin nur noch am heulen. Und wegen dem Kindergeld, das würde ja bedeuten, daß unser Kind schlechter gestellt ist als andere Kinder. Das kann doch nicht sein, oder? Ob ich da Einspruch einlegen soll? LG Kerstin
??? Das glaub ich so nicht, also nicht, daß ich dir nicht glaube, sondern daß mit der Kindergeldkasse, mein Mann hat auch in Holland gearbeitet lange Zeit, und ich hab hier nix bekommen, war nur Hausfrau, trotzdem hat Deutschland das Kindergeld aufgestockt, eben weil wir hier wohnen. Glaube nicht wirklich, daß die das heute anders handhaben...da würde ich nochmal genauer nachfragen, kommt mir sehr merkwürdig vor. Du bist doch Deutsche und wohnst in Deutschland, von daher... Krankenkasse stimmt, so war das bei uns auch, da waren ich und Kinder in Holland mitversichert und wir mußten es bezahlen. LG Nina
Hallo, kenne mich nicht wirklich damit aus,aber gehe mal auf die Seite vom Arbeitsamt- dann Familie- dann Kindergeld und dann auf Vorraussetzungen. Kann mir nicht Vorstellen das ihr kein Kindergeld bekommt. Gruß Sandra
Ich blicke bei den Vorraussetzungen nicht wirklich durch - darum habe ich ja auch bei Kindergeldkasse angerufen. Ich hatte vor einigen Monaten auch schon mal so nebenbei nachgefragt, da hatte man mir das auch gesagt. Ich dachte noch 'die hat doch keine Ahnung'...jetzt gerade meinte die Mitarbeiterin erst noch, natürlich kriege ich KiGeld aus D, aber nach einer Weile wurde sie immer ruhiger, schaute etwas nach und meinte dann total cool, nö, das bekomme ich dann nicht mehr. Leolu, wo hat Dein Mann denn seine Steuern bezahlt, wo hat er seine Steuererklärung gemacht, wenn ich fragen darf? Boah, ich bin so fertig....
er hat alles in Holland abgegeben an Steuern etc., war auch ne tolle Sache, die haben uns da nämlich total veräppelt, hmpf. Wir hätten eine stattliche Rückzahlung bekommen sollen, nur weigerten die sich auf ein dt. Konto zu überweisen und in Holland haben wir keins bekommen, von daher haben wir die Rückzahlung nie erhalten:-( Und als er da gekündigt hatte, dauerte es 2!! Jahre bis die Papiere hier waren fürs Arbeitsamt:-( LG Nina
ich bin auch kein Experte,aber da kann etwas nicht stimmen. Ruf da nochmal an,weil ich würde jetzt mal pauschal sagen Kindergeld steht jedem zu bis die Kinder 18 sind.
hab was gefunden.. denke ich,ich kopiere es mal Minderung des Kindergeldes Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch besteht auf: * altrechtliche Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung, * altrechtlicher Kindergeldzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, * Leistungen für Kinder, die im Ausland gezahlt werden und die dem Kindergeld, der Kinderzulage bzw. dem Kinderzuschuss vergleichbar sind, * Leistungen für Kinder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, wenn sie dem Kindergeld vergleichbar sind. Der Anspruch für ein Kind ist ausgeschlossen, wenn dem Berechtigten oder einer anderen Person für das Kind eine der genannten Leistungen zusteht. Das Kind kann jedoch in diesen Fällen bei einem etwaigen Kindergeldanspruch für jüngere Kinder als Zählkind mitgezählt werden und dadurch zur Erhöhung des Kindergeldanspruches beitragen. Ist der Kindergeldzuschuss beziehungsweise die Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird der Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld gezahlt. Beispiel: Kind mit Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Zeit vor 1984 von 78,17 € monatlich (§ 270 Absatz 2 SGB VI) 184,00 € Kindergeld - 78,17 € Kinderzuschuss = 105,83 € 106 € gerundet Ausländische kindbezogene Leistungen schließen den Kindergeldanspruch auch dann voll aus, wenn sie niedriger als das deutsche Kindergeld sind. Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld. Ich denk,dann stimmt es was die gesagt haben
genau das lese ich aber anders: Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld. Holland ist EU:-) Und die Familie wohnt in Deutschland, es macht schon einen Unterschied WO man wohnt. LG Nina
Huhu, das ist ja alles totaler Mist. Hast Du denns chon mal wegen Wohngeld gefragt? Oder kannst Du evtl. einen Job annehmen, der knapp über der 400 e Grenze liegt? So seid Ihr wenigstens pflichtversichert.
... zurück vom
...
Also es bestand bisher immer Anspruch auf den Unterschiedsbetrag. Aber, nur weil ich jetzt auch kein ALG I mehr beziehe, fällt es weg. Da bin ich ja doppelt und dreifach gestraft, das KANN doch nicht sein!?
Hartz IV Empfänger kriegen doch auch Kindergeld, oder?
Leolu, das mit den Steuererstattungen (ich weiß, das ist immer einiges!) ist ja ein Ding! Tut mir leid, daß Ihr da so schlechte Erfahrungen machen mußtet...bei uns klappte bisher immer alles ganz gut. Dafür kommt jetzt alles zusammen
.
Das Problem ist, jemanden zu finden, der sich wirklich damit auskennt. Selbst im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen, und Gesetzestexte verstehe ich einfach nicht...
Traurige Grüße
Kerstin
Wohngeld ist nicht, da wir Eigentum haben. Wenn, dann Lastenzuschuß, dafür verdient mein Mann aber knapp zuviel.
Ich suche verzweifelt einen Job auf Lstk., finde aber nichts. Unser Sohn ist autistisch und geht in NL zu einer Sonderschule. Ich muß ihn selbst bringen und abholen (fahre fast immer mit dem Fahrrad 6 km hin - 6 km zurück, weil mein Mann das Auto braucht und es mit der Bahn abartig viel kostet). Ich kann nur zwischen 9.00 und 14.00 Uhr arbeiten, da stellt mich niemand ein... Bin durch Insolvenz nach 16 Jahren arbeitslos geworden
.
Kann langsam verstehen, warum manche sich vor den Zug werfen... ![]()
hartz4 empfänger bekomman zwar Kindergeld, aber es wird ja vom hartz 4 abgezogen. Ich glaub amm besten wäre du suchst dir nen minijob und wenn es nur für 2 std. die woche putzen ist wo du angemeldet bist, denn dann ekommst du das kindergeld wieder und die versicherung auch.
Was ich jetzt nicht verstehe, ist der "günstige" Krankenkassen-Beitrag
Ich muss mich auch selber versichern (DAK), weil mein Mann Beamter ist und die buchen jeden Monat 146 Euro ab.
Meine Oma ist auch "freiwillig" bei der KK versichert (AOK) und muss auch soviel bezahlen.
Mir wurde immer gesagt, das ist der Mindestbeitrag (bei mir und meiner Oma), drunter gehts nicht....
Die Krankenkasse geht von einem "Mindesteinkommen" von über 800 Euro aus (den genauen Betrag weiß ich nicht) und da ist es egal, ob man was verdient oder nicht....
Dann wird noch das Einkommen des Ehepartners geprüft... wenn man unter einem gew. Betrag ist, muss man den Mindestbetrag zahlen und das soll um die 146 Euro sein....
Wurde Dir evt. die Pflegeversicherung verschwiegen?
Das beste ist ja, wenn man aber arbeiten geht und man verdient etwas über 400 Euro hat man plötzlich "nur" noch um die 65 Euro zu zahlen.... grrrrr.....
Mensch, mach mich nicht verrückt...NOCH MEHR??? Die sagte eben, um die 100,00 Euro (AOK Rheinland). Vielleicht hat es damit zu tun, daß mein Mann 'Grenzgänger' ist!? Vielleicht wird das anders gehandhabt. Es wird dann auch alles über eine NL-KKV abgerechnet, die holen sich das Geld dann quasi bei der AOK wieder. Muß jetzt abwarten, bis ich den ganzen Papierkram zugeschickt bekomme... Wie gesagt, am schlimmsten finde ich aber das mit dem Kindergeld, das ist doch eine Sauerei... Kerstin
Vielleicht liegts bei Dir mit dem verminderten Beitrag wirklich daran, das eine NL-KKV es abrechnet, aber bevor Du Dich jetzt auf den niedrigen versteifst, würde ich an Deiner Stelle nochmal bei der AOK nachfragen! Ich hab die Erfahrung mit der AOK gemacht, das die einen meist nicht wissen, "was die andere Hand tut"... Also auf unsere (meine Oma) ortsansässige Filiale darf man sich nicht verlassen.... Sogar wenn man anruft, bekommt man Falschaussagen (selber erlebt!). Also lieber mehrere Meinungen holen.... Ja, das mit dem Kindergeld ist wirklich eine Sauerei...
Schau mal hier: http://www.aok.de/niedersachsen/beitraege-tarife/beitragssaetze-freiwillig-versicherte-16211.php Also ich und auch meine Oma fallen in die Kategorie sonstige freiwillig versicherte! Und dazu kommt dann noch die Pflegeversicherung, auf das man auf über 140 Euro kommt....
Also das mit dem Kindergeld hab ich noch nie gehört und kann mir das eigentlich auch nicht vorstellen... Klar, die Krankenkasse ist logisch, irgendwo muss man ja versichert sein. Ist ja bei Beamten auch nicht anders, da muss man ja auch durchgehend selbst zahlen.
Hallo, ich hab jetzt kurz gegoogelt und es auch so gefunden, wie man es euch gesagt hat. Kindergeld zahlt das Land, in dem man arbeitet, nach deren Richtlinien...
Aber die würde dann nicht in D greifen (?) ? Gruß
Ich verstehe das jetzt so dass das Kindergeld über deinen Mann läuft der im Ausland arbeitet, kannst du dann nicht einfach zur Kindergeldkasse gehen und das über deinen Namen beantragen, bist ja auch Kindergeldberechtigt und dein Mann verzichtet dafür auf das Niederländische Kindergeld? Ich habe keine Ahnung wie sowas läuft wenn jemand im Ausland arbeitet, weiß nur dass ich damals wie ich mit 18 ausgezogen bin und noch KG Anspruch für mich selbst hatte, musste ich einen meiner Eltern als Kindergeldberechtigten bestimmen lassen, der dann den Antrag gestellt hat, der Familienkasse war es egal wer von meinen Eltern das war. Ich würde da einfach mal nachfragen ob das nicht ne option wäre, so dass ihr wenigstens das deutsche Kindergeld bekommt.
Hallo, habe folgendes gefunden: In der européischen Verordnung1408/7'1 wurde geregelt, dass der Grenzpendler Anspruch auf die hdchste Kindergeldstufe hat. Wenn Sie Alleinverdiener sind, haben Sie Anspruch auf den vollen niederlandischen Kindergeldsatz und einen Ausgleich der deutscnen Eamiliengeldkasse bis zur hdchsten Kindergeldstufe (meistens die deutsche Stufe). Wenn der Partnerin Deutschland arbeitet oder arbeitslos ist, haben Sie nur Anspruch auf das deutsche Kindergeld. In solcnen Fallen hat man meistens keinen Anspruch auf einen niederléindischen Ausgleich, da das deutsche Kindergeld hdherist als das niederléindische. Demnach hättet ihr vorher das Kindergeld komplett in Deutschland beziehen müssen und zukünftig das Kindergeld aufgestockt bekommen. Also habt ihr weiterhin Anspruch auf Aufstockung.
Hallo, nein, da gibt es wirklich keinen Anspruch mehr in D. Schau mal bei Wikipedia, da steht es sehr deutlich...."Wenn die Eltern in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber im Ausland beschäftigt sind (Grenzgänger) gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates (Ausnahme Schweiz aufgrund eines bilateralen Abkommens: Solange ein versicherungspflichtig beschäftigter Elternteil in Deutschland lebt, wird das Kindergeld diesem gezahlt). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld Also gibt es tatsächlich das Kindergeld nach den niederländischen Regelungen.
Hast eine PN!! LG
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