hormoni
Ich frage hier mal vorsichtig nach, weil man sich hier evtl am Besten damit auskennt. Wenn man Leistungen (z.B Schulbedarf) bei der Wohngeldstelle beantragt hat (allerdings erst im September weil im August noch kein Anspruch bestand), bekommt man das dann trotzdem nachbezahlt oder heißt das, dass man nun bis Februar warten muss? Der Antrag ist noch in Arbeit (wurde vom Wohngeldbescheid abhängig gemacht)... Weiß jemand, wie das läuft? LG hormoni
Hallo, wenn im August kein Anspruch bestand, dann bekommst Du das Schulbedarfs-Geld für August auch nicht. Du wirst auf das Februar Geld warten müssen. LG K erstin
hat sich erledigt - Antrag geht laut Sachbearbeiter durch. Auszahlung folgt Ende Oktober. LG hormoni
freu dich mal nicht zu früh
Wenn der Wohngeldantrag z.B. im Juli gestellt wird und dann ja automatisch auch ab Juli bewilligt wird, dann bekommt man das August Bildungspaket. Ebenso wenn der Antrag im August gestellt und somit ab 1. August bewilligt wird. Anträge die ab September gestellt und dann ja auch nur ab September bewilligt werden, die bekommen die 70 Euro Schulbonus nicht mehr für dieses Jahr, sondern nur den im Februar und dann bei Anspruch ab nächstem Jahr wieder............ Schon komisch, aber letzlich weiß da eh die rechte Hand nicht, was die linke tut.......
Ich war wohl eine Ausnahme, weil mein Antrag eigentlich schon eher gestellt, aber bei der Gemeinde, die etwas ausfüllen sollte, verloren ging. Hier laufen die Anträge des Bildungspakets über die Wohngeldstelle und die Anträge aus dem Bildungspaket waren dem Wohngeldzeugs mit beigeheftet... LG h
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