Mitglied inaktiv
also ich bin so geladen das gibt es nicht. meine tochter hat zu weihnachten die Hello kitty schuhe bekommen diese gestrickten. schon am selben abend lag ein knopf am boden und wir wussten erst nicht wohin er gehört bis meine tochter kam und sagte mir fehlt hier ein knopf ! ok ich gesagt ja macht nichtsd haben ihn gefunden ich näh ihn wieder an. und nun hab ich gesehen dass die seitennähte komplett aufgelöst sind !! ich hab mich echt geärgert dafür dass h&M so beliebt ist und die ein heidengeschäft mit einem machen wenn auch zu oftmals günstigen preisen manchmal aber auch eben nicht zu günstighes preisen da find ich das einfach nur abartig wie sowas sein kann. genauso habe ich mir einen strick cardigan gekauft ,einmal gewaschen der sieht aus wie durch ne filzfabrik gezogen !! gehts euch aucxh so? ich hjab jetzt da hin gemailt reagieren die auf sowas?
also ich hab mir mal ne Strickpulli dortgekauft, ich ner Waschanleitung steht drin 40 Grad ich bei 30 Grad gewaschen, tja der Pulli ist nun selbst meiner Tochter zu klein.... haben sie anstandslos umgetauscht...
und den cardigan hab ich online gekauft das ist schon ne weile her sich da zu einigen ist wahrscheinlich ein ewiger mailaufwand
Macht nix. Probier es einfach, auf solche Sachen gibt es glaub ich 6 Monate Garantie. Am Besten du rufst an, auf der H&M Shop-Seite findest du die Telefonnummer vom Service. Dann können die dir gleich sagen was zu tun ist. Ein Geschäft habt ihr nicht in der Nähe?
Wenn Du einen Laden in der Nähe hast geh hin. Die können anhand der Artikelnummer sehen, aus welcher Saison das Teil ist; meist wissen die ja auch so, wann diese Ware im Verkauf war. Ich hatte mal eine Hose, bei der nach zweimal Tragen der Reißverschluß hin war. Den Bon habe ich auf dem Weg zum Laden dann irgendwie verloren
War kein Thema, die geben die Artikelnummer ein und kriegen dann Preis und Alter raus.
Bekam aber nur den reduzierten Preis als Gutschein, da man ja nicht nachvollziehen konnte, ob ich das Teil vor oder nach der Reduzierung gekauft hatte. Hatte aber eh reduziert gekauft.
Für Ware aus dem Online-Kauf packst Du das Zeug ein, machst eine Kopie vom Lieferschein, Rechnung oder ähnlichen, schilderst das Problem schriftlich und gehst damit zum Hermes-Shop. Die haben Rücksendeaufkleber an H&M da. Vielleicht hast Du ja auch den Rücksendeaufkleber noch?
Falls der Mangel durchgeht (die sind da aber wohl sehr kulant) wird der Betrag Deinem Kundenkonto gutgeschrieben.
lg
Sabine
hi, ich könnte auch in die Luft gehen, wenn ich H&M höre *gr* Erst schicken sie falsche Ware bzw. Größe in der XL Tüte... dann bekomm ich einen Brief dass meine Bestellung anulliert wurde (achja das ist die Fleecejacke, die Ersatzlieferung in der richtigen Größe) *gr* Gestern habe ich mein 2tlg. Set gebügelt. und was sehe ich, dass eine Naht ganz falsch genäht ist, so das ich nun das Set nicht anziehen kann.. Mich nervt H&M auch nur noch.. und ich bin echt am Überlegen, obich da jemals nochmal was kaufen soll. Und der Service ist auch unter aller Kanone :-( Grüße Britta
(wie ich hier schon öfter postete ...) (auch wenn sich die Geschäfte dagegen sträuben) Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html Das sollte sich wohl jeder am besten Ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ...
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