Hallo zusammen, ich brauche dringend Hilfe & Rat! Mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit nehmen bzw. Elterngeld beziehen. Wir gingen bis heute davon aus, dass für die Berechnung die 12 Monate vor Geburt (ET 05.10.2021) herangezogen werden (ist ja auch der Normalfall). Jetzt ist es so, dass mein Mann seit Mai 2021 neben seiner Festanstellung ein Kleingewerbe angemeldet hat (Fotografie). Jetzt habe ich erfahren, dass, sobald Mischeinkünfte vorliegen, der Bemessungszeitraum für das Elterngeld auf das vorherige Wirtschaftsjahr, also Januar 2020 bis Dezember 2020 fällt - wäre in unserem Fall sehr ungünstig, da mein Mann in 2020 Praktikant war und somit fast nichts verdient hat - vermutlich würden wir dann die 300€ Mindestsatz erhalten. Für Geburten ab 01.09.2021 ist es durch die Elterngeldreform möglich, trotz Mischeinkünfte darauf zu bestehen, dass die 12 Monate vor Geburt herangezogen werden - aber nur, wenn das Einkommen aus dem Nebengewerbe gering ist. Hier reden wir tatsächlich von lächerlichen 410€ im Jahr bzw. 35€ im Monat. Ich bin gerade etwas ratlos, weil ich das Ganze nicht fassen kann. Wegen 5 Monaten, in denen mein Mann nun ein Kleingewerbe führt, soll ihm so viel Elterngeld gestrichen werden? Gibt es hier vielleicht eine Ausnahme bzw. ein Schlupfloch, da mein Mann in 2020 noch keine Einkünfte aus dem Nebenerwerb hatte? Ich möchte das Nebengewerbe ungern beim Antrag "verheimlichen", gerade bin ich aber so wütend, dass ich vermutlich auch dazu bereit wäre. Und ganz ehrlich, wer glaubt einem denn, dass man mit seinem Nebengewerbe nicht mehr als 35€ im Monat verdient? Das ist doch lächerlich..