sechsfachmama
betr. geld zurück. ich streite mich ja nach wie vor mit csl rum wegen unserem rechner. haben den jetzt prüfen lassen, auch fotos vom bildschirm machen lassen, die eindeutig einen hardwarefehler belegen. nun geht noch einmal eine lange mail an die raus, auch der auszug aus dem bgb betr. kaufrecht usw. häng ich gleich mit rein. meine frage: kann ich drauf bestehen: erst mein geld aufs konto, dann ware einschicken? oder nicht. sonst kanns ja gut sein, dass ich die arschkarte hab - schick den rechner ein und seh mein geld nicht wieder und den rechner auch nicht. was ist da rechtens? hab kein vertrauen zu dieser ....firma
Guten Morgen! Jetzt hab ich gerade beim Frühstück mit meinem Mann (Realfirma + mehrere Internetshops) über Dein Problem diskutiert: Du bist verpflichtet die Ware zwecks Prüfung auf den beanstandeten Mangel zunächst - ohne Geldrückerstattung - einzuschicken! Mein Mann empfiehlt Dir: unter Zeugen gut und sicher verpacken; ggf. vom Verpacken Fotos machen. Gerätenummer aufschreiben / abfotografieren! Ein entsprechendes Schriftstück mit dem Hinweis Rücktritt vom Kauf beifügen (ich kenn jetzt aber nicht Deine Vorgeschichte?!). Das Packet sollte so verschickt werden dass der VK den (unbeschädigten) Erhalt der Ware quittieren muss. Dann kann es passieren dass der VK Dir nur einen Teilbetrag rückerstattet...gängig ist da wohl "nach Prüfung der Ware, blabla und abzüglich Verpackungskosten, sowie Porto...blabla, erstatten wir ihnen einen Betrag von X...". Dan bleibt Dir nix anderes wie Klagen! LG
Nachtrag! Ich hab eben mal geschaut was ihr so in letzter Zeit bezügl. des Anbieters geschrieben habt... Hier! Da lag mein Mann doch mit der Empfehlung sich den unbeschädigten erhalt der Ware quittieren zu lassen nicht so weit daneben: http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/Mein-Mann-bestellt-da-haeufiger-Hardware_628403.htm LG
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