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Bei Arbeitslosigkeit Kinderbetreuung?

Bei Arbeitslosigkeit Kinderbetreuung?

styla29

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Hallo ihr ich bin ab dem 01.04. Arbeitslos gemeldet. Letzte Woche war ich beim Arbeitsamt und die sagten das ich bis zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit eine Kinderbetreuung brauche (Krippe, Tagesmutter...meine Tochter ist 1 Jahr alt) sonst bekomme ich kein Arbeitslosengeld. 1. ??? Stimmt das? 2. Stimmt es das ich die vollen kosten der Kinderbetreuung übernehmen muss? Das wären 200€ für die Tagesmutter (gleicher Preis wie Krippe), Essengeld und die Fahrkosten (ich habe kein Auto und müsste täglich 10km mit Bus fahren). Ich würde 600€ Arbeitslosengeld bekommen und dann würden ca. 200€ für die Kinderbetreuung drauf gehen obwohl ich zuhause bin! Das Amt meinte ich muss bereit stehen wenn ich an Massnahmen teilnehmen muss...Aber dann könnte auch meine Mutter aufpassen sagte ich. Aber die Mitarbeiterin dort meinte nur, das sie ja auch mal krank werden kann und deswegen muss eine zweite Person sein!


totalo-flauti

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Antwort auf Beitrag von styla29

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das kannst du nicht in vollem Umfang, wenn du keine geregelte Kinderbetreuung hast. Wenn das Elterngeld ausläuft, mal eben schnell auf Arbeitslosengeld wechseln, ist nicht. Und das ist auch völlig in Ordnung so.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von totalo-flauti

allerdings ist die Frage, ist es Dir das wert, ich würde dann eher noch weiter Erziehungsurlaub nehmen und ggf schauen wenn der Mann daheim ist auf 400.- Basis was dazuzuverdienen... dagmar


styla29

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Weiteren Erziehungsturlaub geht das denn? Ich würde gern noch weiteren meinen aber dann bekommt man doch kein Geld oder?


Glimmerglitter

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Huhu, ich gehe davon aus das du nur für ein Jahr beantragt hast? Dann bekommst du kein Geld. Da dir das monatliche Erziehungsgeld nicht gesplittet wurde. So das du es eben auf 2 Jahre bekommen kannst. Rückwirkend ist das natürlich nicht möglich. Bei dem Antrag auf einem Jahr, hat man Automatisch auf die folgenden Jahre verzichtet. April ist auch nächsten Monat, ich frage mich gerade wo du dann noch Elternzeit nachtragen willst wenn du dich schon Arbeitslos melden mußt. Elternzeit geht ja nur bei einem bestehendem, ruhenden Vertrag. Es gibt ja auch hierfür eine Verlängerungsfrist. Wahrscheinlich hilft dir nur ALG2, Kinderzuschlag, Wohngeld etc. weiter wenn es mit dem Geld und der betreuung nicht klappt. LG Glimmerglitter


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Glimmerglitter

Ich würde ehrlich gesagt ein solch kleines Kind nicht in die Krippe geben wenn ich keinen Job hätte dann lieber ein oder zwei Jahre aufs Geld verzichten und auf den normalen Kindergarten warten dagmar


liha

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Antwort auf Beitrag von styla29

Arbeitslos ist das falsche wort. du bist ArbeitsSUCHEND. Du willst arbeiten und suchst Arbeit. Dann mußt du dem Arbeitsmarkt natürlich zur Verfügung stehen und das geht nur, wenn du eine geregelte Kinderbetreuung hat.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von styla29

Also bei mir wurde die Oma akzeptiert. Allerdings Bayern vor drei Jahren, damals gabs sehr wenig Krippen.


sandra1968

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Antwort auf Beitrag von styla29

Bei uns wurde letztes Jahr auch die Oma akzeptiert. Lg sandra


styla29

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Antwort auf Beitrag von sandra1968

Wir wohnen in Niedersachsen und bei uns wird nur die Oma nicht akzeptiert Aber ich erkundige mich da nochmal Kann ja auch alles was ihr geschrieben habt verstehen, das man den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss Aber mir geht es um die Kosten die entstehen! Obwohl ich zu hause bin. Das kostet mir rund 200 €. Und den Kontakt zu ändern Kindern bekmmt meine Tochter auch so Wir besuchen regelmäßig eine krabbelgruppe


styla29

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Wir wohnen in Niedersachsen und bei uns wird nur die Oma nicht akzeptiert Aber ich erkundige mich da nochmal Kann ja auch alles was ihr geschrieben habt verstehen, das man den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss Aber mir geht es um die Kosten die entstehen! Obwohl ich zu hause bin. Das kostet mir rund 200 €. Und den Kontakt zu ändern Kindern bekmmt meine Tochter auch so Wir besuchen regelmäßig eine krabbelgruppe


shinead

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Gebe die Oma als private Tagesmutter an. Kein Arbeitsamt kann/darf von Dir verlangen, eine bestimmte Tagesmutter nicht zu nutzen. Allerdings bedeutet das für deine Mutter, dass sie im Falle eines Jobs, dann auch die Betreuung so lange übernehmen muss, bis eine Tagesmutter/Krippe gefunden wurde. Ggf. bist du dann während der Eingewöhnungsphase schon arbeiten und kannst nicht dabei sein, musst es also Deiner Mutter überlassen. Willst Du das? Eine Tagesmutter kann man sehr flexibel nutzen. Vereinbare doch einfach 2-3 Stunden für 1 oder 2 Tage/Woche, und stocke dann auf, wenn du einen Job hast. Ja, die Kinderbetreuung kostet Geld, aber die musst Du eben schon jetzt sicherstellen. Es kommen Trainings, Fortbildungen und andere Termine auf Dich zu. Du bist jetzt arbeitssuchend und eben nicht mehr in Elternzeit. Die 200 Euro musst Du auch später für die Kinderbetreuung kalkulieren. Wenn ihr wenig Einkommen habt, kannst du Dich an das Jugendamt bzgl. der Kostenübernahme wenden.


adama

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Antwort auf Beitrag von styla29

Kind zuständig ist. Allerdings arbeitet meine Nachbarin . Ihre Mutter musste ein Kurs für Tagesmutter machen. Jetzt wird sie von Jugendamt bezahlt.


Jule9B

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Es geht ja nicht nur darum, dass man jetzt "mal" einen Tag zu einer Maßnahme muss, sondern es könnte ja theoretisch auch ein neuer Job ab morgen zur Verfügung stehen, wo man von jetzt auf gleich anfangen könnte. Ist das dann immer noch okay, wenn deine Mutter das Kind plötzlich den ganzen Tag betreuen muss? Dann denke ich, dass man sie angeben können müsste. Im AP klang es aber so, als ob sie "mal" für einen Tag (Maßnahme) einspringen könnte, aber keine tatsächliche tagelange Betreuung übernehmen könnte. Jule


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von styla29

Du musst dem Arbeitsmarkt in einem von dir zu entscheidenden Umfang zur Verfügung stehen, um das zu können musst du eine Kinderbetreuung nachweisen können, sogar schriftlich mit einem Formular. Ohne diesen Nachweis gibt es kein Arbeitslosengeld. Ich kenne die Situation ich war direkt nach der Elternzeit auch arbeitslos. Elterzeit ist am 25.01. ausgelaufen. Zwei Wochen später musste ich an einer Maßnahme vom Arbeitsamt teilnehmen für insgesamt 4 Monate. Zum Glück nicht was totals sinnloses, ich durfte mir was aussuchen. Trotz allem war die Maßnahme Geldverschwendung seitens Arbeitsamt - war bei der DEKRA Akademie für rd. 4000 Euro. Für 1/4 der Kosten hätte ich bei der IHK einen Abschluss zur Personalfachkauffrau bekommen können, weil ich vor der Elternzeit in dem Bereich genug Erfahrung hatte. Ich hätte mich nur zuhause mit 3 dicken Büchern hinsetzen müssen und 3 Monate später bei der Prüfung antreten müssen. Hier wären die Kosten inkl. Bücher und Prüfungsgebühr keine 1000 Euro gewesen. Aber das Arbeitsamt verschwendet lieber Steuergelder. Gleiches hätte für den Bilanzbuchhalter IHK gegolten. Was ich damit sagen will, wenn die dir was aufdrücken, dann musst du hin, ob du willst oder nicht. Ich habe nach 10 Monaten Arbeitslosigkeit notgedrungen bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen, nach 6 Monaten dort, habe ich anderweitig eine Festanstellung mit 32 Stunden Woche bekommen. Endlich konnte ich wieder über mich selbst verfügen. Nochmal mache ich das nicht mit, lieber gehe ich putzen oder sonst was, als mich nochmal vom Arbeitsamt abhängig zu machen.


styla29

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Vielen dank für den beitrag! Das ist sehr interessant und informativ! Das merk ich jetzt schon das die mit ein machen was die wollen!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von styla29

einfach nur Handaufhalten geht nicht, wer soll das zahlen. Wer arbeiten will muss ja sein Kind unterbringen und dass man das nachweisen muss ich normal. Ich würde mich halt fragen, ist es mir das wert. Rein rechtlich ist man ja nach den drei Jahren immer noch angestellt die Frage trifft nur die, die halt nichts haben und da hat man ja vorher Zeit sich zu kümmern, oder ? dagmar