Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Artikel entsprach nicht der Beschreibung ?!

Artikel entsprach nicht der Beschreibung ?!

die_Erdbeermaus

Beitrag melden

Hi, ich habe einen Kinderwagen bei eBay gekauft, für 230 € ! Was hier gestern ankam : * Wickeltasche dreckig , vorne schwarze Streifen, an der Klappe von hinten irgendwelche weißen Flecken,diese Handyanhängetasche fehlt, an der Klappe ausgefranst. * Buggyaufsatz hat im Stoff einen Riss/Loch an der Seite * Fußsäcke haben beide Flecken (schwarze Flecken) orange und weiße Flecken * Matzraze hat unten überall Stockflecken * RV vom Winterfußsack ist kaputt, unten fehlen Zähnchen, innen komplett voll mit Federn und Haaren * der Kissenbezug fleckig * Kissen fehlt * im Verdeck vom Buggyaufsatz waren getrocknete Gräser So, jetzt meldet sich der Verkäufer nicht, ich wollte Bilder schicken ... denn ich will den Wagen so nicht behalten . Was kann ich nun noch tun? Sollte ich jetzt schon einen Fall öffnen? LG


mandala67

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

yes - würde ich so machen... auch wenn die übliche verkauf-von-privat-keine-garantie-keine-rücknahme floskel dabei steht.... so was geht gar nicht! stockflecken im kinderwagen - eklig


die_Erdbeermaus

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

Hi, in der Auktionsbeschreibung steht unten nur "Privatverkauf" ! In der Beschreibung steht auch , alle Stoffteile frisch gewaschen .. na sicher nicht ! Ich würde mich schämen , sowas zu verkaufen !! :(


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

Wenn Du den Verkäufer anschreibst, tu es bitte in einem vernünftigen Ton....wenn mich jemand anstänkert, schalte ich auf sturr, egal wie wütend mein Gegenüber ist.... Nur so als Tipp...


die_Erdbeermaus

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

Hallo, -> gehört auch dazu ... Ich bin alt genug um zu wissen wie ich damit umgehe, ich bin immer freundlich und höflich ! Irgendwann verliere ich allerdings die Geduld wenn der VK mich ignoriert ! LG -> gehört auch dazu ...


Annika03

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

Drohe ihr mit einem Schreiben vom Anwalt und schreibe ihr nochmal die Rechtslage dazu. Bei ebay findest Du entsprechende Hinweise über "von der Beschreibung abweichende Artikel".


Jookel1935

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

Hast du mit Paypal bezahlt? Dann ist alles etwas einfacher wegen Reklamation etc. Da ist das Vorgehen in einem solchen Fall einfacher. Achte schon beim ERsteigern auf Paypal, bei Beträge über 40 Euro nur mit Paypal! Ansonsten Anwalt bei diesem Betrag!


die stolze Mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von die_Erdbeermaus

Hallo, hast du mal eine Auktionsnummer dazu?? Dann würde ich meinen Senf dazu geben