Mitglied inaktiv
huhu Mich würde mal was interessieren im Auftrag : Frau X (alleinerziehend, Erzeuger zahlt nicht) erhält neben den Normalbezügen noch Hartz4 da das Gehalt zu wenig ist zum Überleben. Nun ist Kind 1 mit der Schule fertig und hat einen 400Eurojob. Kind weigert sich davon was abzugeben da ja schliesslich das sein Geld ist Wie sieht das die Arge ? Bekommt Mutter weiter den Anteil fürs Kind oder werden diese Gelder abgezogen ? Dann macht sie ja miese wenn Kind nichts abgibt... dagmar
Hallo Dagmar, das Kind muss nichts von dem verdienten Geld abgeben, aber (zumindest teilweise) seinen eigenen Bedarf davon decken. Grobes Beispiel (ohne Gewähr): Der Anteil des Kindes (Regelleistung plus Mietanteil) wäre 375 Euro. Kind hat Kindergeld (154,- ) plus 400,00 Euro-Job. Vom Einkommen hat es einen Freibetrag (160,00 Euro). Es hat also ein Einkommen in Höhe von 394,00 Euro - damit kann es seinen eigenen Bedarf decken und ist nicht mehr hilfebedürftig. Die 19,00 Euro übersteigender Rest werden der Mutter als "das den Bedarf übersteigendes Kindergeld" als Einkommen angerechnet. Mutter könnte nun für ihr Kind Wohngeld beantragen, da das Kind ja kein ALG II mehr bezieht. Das Wohngeld zählt dann auch als Einkommen des Kindes - dadurch erhöht sich dann auch das den Bedarf übersteigende Kindergeld - was wiederum als Einkommen der Mutter zählt ..... Hab ich mich jetzt verständlich ausgedrückt oder zuviel mit Fachwissen um mich geschmissen ?????? Falls Du noch Fragen hast, gern auch per PN. LG Andrea
soweit mir gesagt wurde, sind die 160 € überaltet, es gelten wohl nur noch 100 € Selbstbehalt. ![]()
100 € sind grundsätzlich frei..........bei dem Rest sinds 20 % die frei sind, der Rest wird abgezogen :-)
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