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ahhhh, wegen Matratze Ebay...ich habs geahnt

ahhhh, wegen Matratze Ebay...ich habs geahnt

Lisa1074

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hu hu hab ja den verkäufer angeschrieben wegen der offenen naht. machte den vorschlag ob nicht ein neuer bezug möglich wäre. er wollte ja das ich kleber kaufe im baumarkt............... hier jetzt die antwort : leider können wir ihnen nicht weiterhelfen. Die 10 EUR waren schon Kulanz da wir , siehe Produktbeschreibung (gelber Zettel), auf Stepp und Ziernähte keine Grantie übernehmen. Die 10 Jahre Garantie gelten für den Matratzenkern. so....da hab ich wohl leider verloren ?


Maxi78

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Antwort auf Beitrag von Lisa1074

Na so einfach geht das aber nicht. Sie können nicht einfach die Garantie ausschliessen. 2 Jahre muss das schon halten. Sonst könnte ja jeder auf irgendwas die Garantie ausschliesen.


Expo2

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Antwort auf Beitrag von Lisa1074

Hi, ja das kommt mir bekannt vor! Ich hatte damals auch eine Matratze ausdem hiesigen M.öbelland (auch schweineteuer) reklamiert und habe in der Weise auch ne Abfuhr erhalten, Ist echt Beschiss


sibs1

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Antwort auf Beitrag von Lisa1074

Hallo, also das er Dir 10 Jahre Garantie auf Deine Matraze gibt hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun. Diese beträgt zwei Jahre. Der Rest ist vom Verkäufer ein Zusatz. Näheres dazu findest Du hier: http://testberichte.ebay.de/Gewaehrleistung-und-Garantie_W0QQugidZ10000000001405063 Interessant finde ich diesen Satz für Dich In den ersten 6 Monaten gilt bei der Gewährleistung die Regel, wonach der Verkäufer beweisen muß, daß die Ware bei Übergabe in Ordnung war. LG Sibs


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sibs1

Das ist richtig, er kann die gewähtleistung nicht ausschliessen, es ist ein Mangel an der Sache. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast bei dem Verkäufer. Dieses ihm auch wirklich genau schreiben wie die gesetzliche Lage aussieht und vielleicht noch als Zusatz schreiben, das du Rechtschutzversichert bist und gegenefalls dieses leider an deinen Anwalt übergeben musst. Das hilft manchmal echte wunder. Aber du hast das Recht auf deiner Seite. Wenn zb bei schuhen nach 2 monaten die naht aufgeht, dann ist es das gleiche.


Lisa1074

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Antwort auf Beitrag von Lisa1074

hu hu nochmal ich blöde kuh hab dem schon geschrieben das ich mich dann wohl mit den 10 euro zufrieden geben muss stimmt, an die gewährleistung habe ich gar nicht gedacht....... aber ich glaub ich schreib dem nochmal....................


speedy

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Antwort auf Beitrag von Lisa1074

Hi, es geht hier nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung und die lässt sich auch für Stepp- und Ziernähte nicht ausschließen - zumindest nicht innerhalb der ersten 2 Jahre. die Antwort des Verkäufers ist schlichtweg Quatsch oder Unwissen. Besteh auf dein Recht! Gruß, Speedy