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Hartz IV-Familien können etwas aufatmen. Der Streitpunkt um die Gleichstellung und Erhöhung des Bedarfssatzes für Kinder ist jetzt geklärt. Die Bundesregierung hat diesen Punkt in das Konjunkturpaket II mit eingearbeitet. Ab 01.07.2009 gibt es für sechs bis 13- jährige Kinder monatlich mehr Geld. Bisher gab es für Neugeborene, als auch für bis zu 14-jährige den Bedarfsatz in Höhe von 211 Euro je Monat. Viele Soziale Vereine und Arbeitslosengeld II-Empfänger kritisierten diese Höhe als zu gering für ein Kind. Nun wurde der Hartz IV-Bedarfssatz für Kinder in der Bundesregierung neu diskutiert. Ein erstes Ergebnis ist in Sicht. Der Hartz-IV-Bedarfsatz für Kinder wird neu berechnet. Bisher erhielten Kinder erst ab dem 15. Lebensjahr den etwas höheren Bedarfssatz von 281 Euro. Künftig werden nun Neugeborene, Kinder und Jugendliche zu unterschiedlichen Bedarfssätzen abgerechnet. Neugeborene bis zum 5. Lebensjahr erhalten weiterhin 211 Euro monatlich. Dies sind 60 Prozent vom Bedarfsatz eines Erwachsenen. Der derzeitige aktuelle Hartz IV-Bedarfsatz für einen Erwachsenen liegt bei 351 Euro. Sechs bis 13-jährige erhalten künftig 246 Euro je Monat. Umgerechnet bedeutet dies, dass nun 70 Prozent eines Erwachsenen-Bedarfsatzes an diese Altersklasse gezahlt wird. Anlass und Auslöser der Diskussion war, dass diverse Stellen der Meinung sind, dass Kinder vollwertige Personen sind. Somit müsste eine Umlegung auf den vollen Bedarfssatz in Höhe von 351 Euro pro Kind gewährleistet sein. Dennoch ist die künftige Erhöhung als ein kleiner Erfolg zu werten. Es bleibt abzuwarten, ob sich vielleicht noch mehr bewegen lässt. Wichtig: Überprüfen Sie Ihre Zahlungen am Monatsende des Juni 2009, denn dies sind schon die Hartz IV-Auszahlungen für den Monat Juli. Gegebenenfalls erhalten Sie auch erst eine Nachzahlung im Folgemonat. Halten Sie Ihre Zahlungseingänge im Auge und prüfen Sie sofort nach Geldeingang. Neu-Anträge sollten unbedingt bei Bewilligung durch den Leistungsträger auf korrekte Bedarfssätze hin überprüft werden. Werden fehlerhafte Bedarfssätze gezahlt, sollte Widerspruch oder Einspruch eingelegt werden. Gleichzeitig bzw. zusätzlich sollte ein Antrag auf Neuberechnung und Korrektur der Bedarfssätze angefordert werden. Lg
Hi, der neue Regelbedarf für Kinder ab 7 Jahren liegt aber bei 251,- Euro.
Und der, der Erwachsenen bei 359,- Euro.
LG Angelique
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