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Selbstständig und Mutterschutz - wer hat Erfahrungen?

Selbstständig und Mutterschutz - wer hat Erfahrungen?

UBO1

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Hi an alle, Ich bin selbstständig und bekomme unser Baby im September. Da ich von zuhause aus und nur am Schreibtisch arbeite, will ich nach der Geburt recht schnell wieder einsteigen. Der Papa ist übrigens auch zuhause, also alles fein :) Nun bekomme ich aber nicht ganz raus, wie das mit dem Mutterschutz funktioniert und auch von meiner Krankenkasse habe ich bislang echt nur verwirrende Aussagen gehört. Sie können dort nur Standardfälle :( Das weiß ich bislang: - ich habe Anspruch auf Mutterschutzgeld, da gesetzlich freiwillig versichert mit entsprechender Zusatzversicherung - als Selbstständige bin ich nicht an die Fristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt gebunden) - wie ich vor der Geburt den Mutterschutz verkürzen kann, habe ich rausbekommen. Vorausgesetzt ich fühle mich fit genug. Nun die große Frage: kann ich auch nach der Geburt den Mutterschutz verkürzen - natürlich immer vorausgesetzt es geht mir körperlich entsprechend? Und wenn ja: wie? Ganz ohne Mutterschutz komme ich nicht aus, da meine Krankenkassenbeiträge wirklich hoch sind und diese im Mutterschutz ja nicht bezahlt werden müssen. Geld ansonsten bekomme ich voraussichtlich nicht viel, da habe ich deutlich mehr raus, wenn ich arbeite. Ich freue mich über Erfahrungen und Tipps! Marie


Cerise89

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Antwort auf Beitrag von UBO1

Guten Morgen Der Mutterschutz nach der Geburt kann nicht verkürzt werden. Ist dein Mann evtl. gkv pflichtversichert? Weil dann wäre es möglich, wenn ihr verheirstet seid, dass du über die Familienversicherung, kostenlos bei ihm mitversichert wirst.


UBO1

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Antwort auf Beitrag von Cerise89

Nein, das geht nicht leider. Was gilt denn bezüglich selbstständiger Arbeit im Mutterschutz? Datum der Rechnung, Datum des Zahlungseinganges oder Zeit der Leistungserbringung? Beim Elterngeld ist es der Zahlungseingang, soweit ich weiß.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von UBO1

Ich war bei der Geburt meiner Kinder auch selbstständig. Wie Du schon schreibst kannst Du vor der Geburt kannst Du vom Schreibtisch in den Kreißsaal gehen. Allerdings verstehe ich Deine Sorgen nach der Geburt nicht. Ob Du arbeitest oder nicht, bekommt doch niemand mit. Rechnungen kann man auf später datieren. Allerdings, wenn ich so an die Zeit nach meinen Geburten denke, kann es sein das Du gar nicht am Schreibtisch sitzen kannst/möchtest. Ich hatte beim 1. Kind einen Dammschnitt und beim 2. einen Dammriss. Da macht eine zeit lang sitzen keinen Spaß. Da saß ich am liebsten in der Badewanne mit einem Kamillensitzbad Alles Gute !


UBO1

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Naja, wäre schon gut zu wissen, ob das Rechnungsdatum zählt oder der Tag der Leistungserbringung. ich bin publizistisch tätig und kann Kunden schlecht sagen: bitte erst in 3 Wochen veröffentlichen. Und: wenn ich verkürzen dürfte, käme halt auch früher wieder Geld rein! Wäre ziemlich nützlich


UBO1

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Und natürlich gilt das nur, solange ich mich fit fühle und alles soweit komplikationslos lief :) Dammriss klingt sehr sehr schmerzhaft! LG