Elternforum Schwanger - wer noch?

Schwanger während Elternzeit

Schwanger während Elternzeit

5555a5555

Beitrag melden

Hallo Community, Was passiert, wenn man knapp vor Ende der zweijährigen Elternzeit erneut schwanger wird? Wie läuft das mit Elterngeld und Elternzeit ab, was müssen wir beachten, welche Anträge müssen wir ausfüllen und beantragen? die letzten zwei Monate waren/sind unbezahlte Elternzeit... Wäre es sinnvoll einen Tag zu arbeiten bevor man alles offiziell macht? Es sind zwar viele Fragen diesbezüglich gefragt worden aber nicht wirklich was passendes gelesen.


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 5555a5555

Hast du elterngeldplus bezogen? Dann werden 14 Monate ausgeklammert der Rest sind 0 Runden es sei den du hast in der elternzeit gearbeitet.


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ach so ob du einen Tag erst arbeitest und es dann deinen Arbeitgeber sagst oder vorher ist egal, er macht eine neue gefährdungsbeurteilung und dann wird entschieden ob du arbeiten gehen kannst oder nicht und du ein bv bekommst Wenn du ein bv bekommst brauchst du trotzdem eine theoretische Betreuung für Kind eins , das kann Kita, tagesmutter sein oder auch Familie. Hast du keine Betreuung für Kind 1 kann es sein das die Krankenkasse sich weigert für das bv aufzukommen,


5555a5555

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich hatte über meine Schwangerschaft Beschäftigungsverbot und anschließend komplett Elterngeld mit Elterngeld plus. Also ich wollte unbedingt 24 Monate in Elternzeit, die letzten paar Monate waren/ist also unbezahlt... Jetzt die Frage ist es, ob es sinnvoll wäre ein paar Tage zu Arbeiten bevor ich wieder höchstwahrscheinlich Beschäftigungsverbot (wegen der schweren Tätigkeit) bekomme, damit ich volles Gehalt bzw. am Ende noch Elterngeld bekomme. Was wäre in meinem Falle das sinnvollste? Wie würdet ihr vorgehen?


misses-cat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 5555a5555

Aß ist egal, wichtig ist das du eine Betreuung für das kind hast für die stunden die du arbeitest


5555a5555

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von misses-cat

Also die Frage war, muss ich mindestens einen Tag arbeiten damit ich wieder Anspruch auf elterngeld habe.


Schmetterfink

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 5555a5555

Nein, musst du nicht. Berechnet wird das Elterngeld nach den 12 (vollen) Monaten vor Mutterschutz. Von deinem älteren Kind könntest du Monate mit EG-Bezug ausklammern, aber nur bis zum 14. Lebensmonat, das wird nicht mehr passen (das Kind ist aus Sommer 20?). Wenn dein ET z.B. am 7. Februar 23 wäre, dann würdest du am 27. Dezember 22 in den Mutterschutz gehen, Berechnungszeitraum wäre also Dezember 21 bis November 22. Dezember 21 bis BV wären dann Nullrunden (in der Annahme, dass du während der EZ nicht in TZ gearbeitet hast), die Monate mit BV zählen wie gearbeitet. Bis das ältere Kind 3 wird, bekommst du zum EG Geschwisterbonus. Im Prinzip läuft das mit dem EG genau wie beim letzten Mal, nur dass du eben Monate mit 0 Einkommen drin haben wirst, weil du die nicht ausklammern kannst. Plus halt die 10% (mind. 75 Euro) Geschwisterbonus. Aber prinzipiell ändert sich nichts zum letzten Antrag Elterngeld/Elternzeit. Nur die Höhe des Elterngelds wird so vermutlich nicht gleich sein (sodern du nicht damals schon Monate ohne Einkommen eingebracht hast). Was misses-cat sagt, ist aber wichtig zu beachten, du kannst nur ins BV, wenn du prinzipiell arbeiten könntest, dein älteres Kind also betreut ist. Wenn du keine Kinderbetreuung hast (Kita, Tagesmutter, privat), kannst du das theoretisch nicht. Wenn du ohne BV nur 20 Stunden arbeiten könntest, weil dein Kind nur 20 Stunden in der Woche betreut ist, dann kannst du im BV auch keinen Vollzeitlohn erhalten sondern könntest das nur für die Teilzeitstelle, die du wirklich arbeiten könntest, wenn du eben arbeiten gehen würdest. Es kann dir auch passieren, dass dir dein AG dieses Mal einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann (z.B. im Büro), dann musst du weiter arbeiten gehen. Hast du keine Kinderbetreuung, musst du entweder deine EZ verlängern oder kündigen. Alles Gute!


Vanessa-95

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 5555a5555

Denke auch dran rechtzeitig! vor Eintritt des Mutterschutzes ( =6 Wochen vor Geburt) deine Elternzeit bei deinem AG wegen erneuten Mutterschutz schriftlich zu beenden… dann erhältst du die Mutterschutzleistungen …. Elterngeld wie schon in den Kommentaren geschrieben