Elternforum Schwanger - wer noch?

Mutterschaftsgeld....Während der Elternzeit

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Hallo Ihr lieben, Ich befinde mich bis August 2010 noch in Elternzeit mit meiner Tochter.... nun bin ich wieder Schwanger..mitlerweile 30.SSW und mache mir gedanken um das Mutterschaftsgeld... Ich werde ja in ein paar Wochen den Antrag (wie ein Rezept) von meinem Arzt erhalten ,wo ich die Rückseite ausfüllen muss.Nur was trage ich als Datum des letzen Arbeitstages ein...??ehrlich gesagt,weiß ich den gar nicht mehr... oder kann ich die Stelle Freilassen ,weil die KK sowieso über die Elternzeit bescheid weiß? LG BiBi+Leonie Abby an der Hand und Fynn Lukas im Bauch ;)


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Hallo!! Ich habe einfach Monat ( obwohl ich mir da auch nicht ganz sicher war) und Jahr eingetragen, das Datum gar nicht!! Lg Kata


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genau das gleiche problem werde ich auch haben.meine elternzeit von der ss von 2007 habe ich jedoch zu beginnt des neuen mutterschutzes gekündigt,damit ich nicht nur von der kk bezahlt werde.bekomme jetzt anstatt nur den kk-anteil (13euro pro tag) mein ganz normeles gehalt von 2007.(also kk und arbeitgeberanteil)


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Hallo, kennt sich da jemand genau aus? Ich habe am 20.08.08 meinen Sohn geboren und bin jetzt in der 25. SSW. D. h. Entbindungstermin ist der 30.03.10. Ich habe die Elternzeit, in der ich das Elterngeld bekomme auf 2 Jahre gestreckt. Somit endet die Elternzeit ja erst am 19.08.2010. Was bekomme ich da an Mutterschaftsgeld? Nur die 13 Euro von der KK oder noch Geld vom Arbeitgeber? Muss ich auch meine Elternzeit kündigen um beides zu bekommen? Bin leider durch die Ausführungen bisher noch nicht richtig durchgestiegen. Vielleicht kann mich jemand nochmal genauer aufklären, wie sich das in meinem Fall verhält. Vielen Dank im Voraus. LG Tessa


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Hallo ihr Lieben, also ich versuche mal zu helfen. Ich hab mir auch schon viel Gedanken gemacht wie das laufen kann. Erneuter Anspruch während/ nach der Elternzeit: Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht SOWOHL aus der ruhenden Hauptbeschäftigung ALS AUCH aus der zulässigen nicht vollen Erwerbstätigkeit. Frauen ohne Teilzeitbeschäftigun in der Elterzeit: Der Anspruch wird aus der ruhenden Hauptbeschäftigung hergeleitet. Frauen mit Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit: Vergleichen sie bitte die beiden Ansprüche und erfüllen sie den, der für die Kundin von Vorteil ist. ( für die Mitarbeiter der Krankenkasse gemeint). In der Regel ist die der Anspruch aus der ruhenden Hauptbeschäftigung. Die ruhhende Hauptbeschäftigung endet VOR beginn der neuen Schutzfrist: Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes können Sie NUR das Arbeitsentgelt aus der Teilzeitbeschäftigung heranziehen. Also wenn ihr biszum ende eurer Elternzeit wieder in die Schutzfrist kommt habt ihr vollen anspruch auf Geld des Vollzeitvertrages Bsp. Geburtstag 31.10.07 schutzfrist müsste spätestens am 30. 10. 10 beginnen. Also als ich mit meinem 1. Kind schwanger wurde hatte ich vollzeit gearbeitet als Zahnarzthelferin und wurde mit BV freigestellt, habe dann 3 Jahre Elternzeit angegeben und gehe jetzt dort auf 400 Euro arbeiten.Wir üben jetzt am 2. und wenn es klappt dann steht mir auch auch noch mal 6 wochen vor der Tag der Geburt und 8 wochen danach mein volles nettogehalt zu. Das hat mir meine freundin erzählt und das habe ich hier schriftlich, denn sie arbeitet bei der Techniker Krankenkasse. Ich hoffe ich konnte helfen.