Elternforum Schwanger - wer noch?

Krankmeldung -- Auswirkung auf Elterngeld?

Krankmeldung -- Auswirkung auf Elterngeld?

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Hallo Mädels, ich habe die Frage bereits im Rechtsforum gestellt, aber vielleicht könnt ihr mir ja auch helfen. Ich wurde von meinem Hausarzt/Orthopäden wegen starker Rückenschmerzen krankgeschrieben, weil ich meiner Bürotätigkeit nicht unter solchen Umständen nachgehen kann. Jetzt wurde ich zunächst für 2 Wochen krankgeschrieben, er geht aber davon aus, dass sich mein Zustand nicht deutlich verbessern wird und er mich daher bis zum Mutterschutz krankschreiben wird im 2-Wochen-Rhythmus. Die Krankmeldung beginnt ab dem 11.11. und mein Mutterschutz beginnt am 22.12.08. Daher wäre die maximale Länge der Krankmeldung unter 6 Wochen. In diesem Fall kann ich doch davon ausgehen, dass ich bis zum Mutterschutz eine Lohnfortzahlung in voller Höhe bekomme, oder?? Negative Auswirkungen auf Elterngeld dürfte es doch daher auch nicht geben, oder? Frau Bader hat gefragt, ob die Krankmeldung auf der SS beruhe......ich verstehe nicht, welchen Unterschied das macht, was der Grund ist.....das Rückenleiden ist nicht neu nur verstärkt, da ich nicht mehr so gut durch Sport vorbeugen kann. Bitte helft mir, wenn ihr könnt. Ich frage mich, ob ich jetzt "guten Gewissens" zu Hause bleiben kann oder mich auf die Arbeit quälen muss, damit ich keine Einbußen bei Mutterschaftsgeld und Elterngeld riskiere. Wir sind auf das Geld angewiesen.... Ich danke euch!! LG Tatjana


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Alles unter 6 WOchen hat keine Auswirkung, denn du bekommst bis zum Ablauf der 6. Woche deiner Krankschreibng weiterhin den normalen Lohn von deinem AG. Erst ab der 7. Woche deiner Krankschreibung würdest du Krankengeld von der KK bekommen.


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Dankeschön ifunanya!!! Genau davon gehe ich eigentlich auch aus, aber was meint Frau Bader dann mit ihrer Gegenfrage??? .....ich steh auf dem Schlauch.... Liebe Grüße


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Beim Elterngeldantrag gibt es so eine Angabe: Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf die SS zurückführender Erkrankung nein ja (Der Zeitraum wird um die Zahl der davon betroffenden Monate entsprechend zurückverlagert. Biite ärztliches Attest beifügen.) Dann muss man noch angeben, in welchem Zeitraum man wieviel Krankengeld erhalten hat. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.


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Alles unter sechs Wochen hat keine Auswirkungen. Mehr als sechs Wochen, dann gibt es Geld von der KK. Ist es aber SS-bedingt (wird auf dem Antrag für Elterngeld vermerkt) hat auch keine negativen Auswirkungen. Warum stellt dein FA kein Beschäftigungsverbot aus, wenn er sowieso davon ausgeht, dass du nicht mehr arbeiten kannst? Dann hättest du überhaupt keine Probleme. LG gartenmieze


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....weil er gemeint hat, dass er als Orthopäde nicht unbedingt nachweisen kann, dass es mir und dem Baby schadet.......weil es ja quasi nicht direkt mit der SS zu tun hat. Es ist ja quasi nicht gefährlich, nur schmerzhaft und anstrengend.......klar, Beschäftigungsverbot wäre mir auch lieber, erst recht, weil ich dann nicht jedes Mal mit meinem Chef drüber reden müsste.