Elternforum Schwanger - wer noch?

Hilfe bei Elternzeit

Hilfe bei Elternzeit

Gesichtsnase

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Hallo, Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich habe im Mutterschutzrechner der Barmer einen ET eingegeben und da steht, dass ich bis 10.07. im Mutterschutz bin und ab 15.7. meine Elternzeit anfängt. Das ist doch falsch. Die fängt doch direkt am 11.07. an, oder? Oder liegt das am ET, den ich hier exemplarisch mit 15.05. eingegeben habe? Dann wäre ich 4 Tage ohne alles? Wie ist das? Und Ende der Elternzeit wäre der Monat minus ein Tag, oder? Also wenn ich nach Mutterschutz sechs Monate (3. bis 9. Lebensmonat) in Elternzeit bin, wäre ich in dem Fall am 14.02. wieder arbeiten, oder? Danke im Voraus


Cloudy92

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Hallo. Elternzeit ist immer vom Entbindungstermin abhängig und man zählt dann in Lebensmonaten. Also sollte das Kind tatsächlich am 15.05. kommen, ist 1 LM vom 15.-14. und demnach wäre dein erster Arbeitstag ein 15. Liebe Grüße


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von Cloudy92

Danke! Und was bin ich rechtlich gesehen zwischen dem Ende des Mutterschutzes und dem Beginn der Elternzeit? Also wenn der Mutterschutz am 11.07. endet und ich erst ab dem 15.07. Elternzeit habe? Angestellt…?


Mommy_again

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Hallo, da stimmt wohl irgendwas mit dem Rechner nicht ! Wenn der ET am 15.05. ist, dann endet der Mutterschutz am 14.07. ( immer 8 Wochen nach der Geburt). EZ würde dann am 15.07. beginnen. Alles Gute


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von Mommy_again

Ok, danke! Dann schreibe ich einfach Elternzeitbeginn einen Tag nach Ende des Mutterschutzes auf :) ich denke, ich hab’s jetzt


Cloudy92

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Naja, in Elternzeit bist du ja quasi schon ab 15.05.. Nur, dass du da halt kein Elterngeld beziehst, sondern noch Mutterschaftsgeld und den angerechneten Lohn. Ab 15.07. beziehst du dann Elterngeld. Im Antrag für das Elterngeld gibt man ja auch schon die ersten beiden Monate an und macht sein Kreuzchen, dass man Mutterschaftsgeld bekommt.


Cloudy92

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Antwort auf Beitrag von Mommy_again

Habe für meine Antwort etwas länger gebraucht. Hab mommy_agains Beitrag nicht gelesen... Dann bin ich wohl doch noch nicht hinter die ganze Bürokratie gestiegen Also meinen letzten Kommentar einfach ignorieren.. Liebe Grüße


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

die elternzeit beginnt mit der geburt. da werden ja auch schon ez-monate verbraucht und man hat einen anspruch auf eg.


roza_soza

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Antwort auf Beitrag von Cloudy92

Elternzeit und Mutterschutz überschneiden sich wie erwähnt. Und Elterngeld gibt es in den ersten zwei Monaten auch schon, wenn entweder das Elterngeld höher wäre als das Mutterschaftsgeld (dann bekommt man die Differenz, ist aber selten) oder eben sonst ab dem Tag, der auf den letzten Tag mit Mutterschaftsgeld folgt. Also wenn der Mutterschutz am 11. endet, dann bekommst du im zweiten Elternzeitmonat noch für die Daten 11.-14. anteilmäßig Elterngeld und dann ab dem 15. normal Elterngeld. Wenn das Kind z.B. zwei Wochen zu früh kommt, dann geht der Mutterschutz in den 3. Monat rein und man bekommt entsprechend länger Mutterschaftsgeld und weniger Elterngeld.


Sonnenblume.

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Du schreibst, das du elternzeit im Anschluss an die 8 Wochen Mutterschutz nimmst. Dazu der voraussichtliche entbindungstermin.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Ohje - so viele falsche Aussagen hier Rechtlich ist es wie folgt: Elternzeit beginnt am Tag nach dem Ende des Mutterschutzes. Da überschneidet sich keine einzige Minute. Elterngeld ist von Elternzeit unabhängig und es sind zwei KOMPLETT verschiedene Dinge. Bei dem Rechner passt etwas nicht.


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Danke an alle :) ich denke, ich habe es jetzt richtig angegeben. Habe alles selbst nachgerechnet


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von misssilence

genau. deswegen hat man auch 3 jahre elternzeit bis zum 3. geburtstag des kindes


roza_soza

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Doch natürlich überschneiden sich Elternzeit und Mutterschutz. Man hat nur drei Jahre pro Kind und das zählt ab Geburt, sonst würde man ja, wenn man die drei Jahre an Stück nimmt 3 Jahre und 8 Wochen Elternzeit haben.


roza_soza

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Bzw ist das dann vielleicht falsch ausgedrückt und man hat es nicht gleichzeitig, aber die Mutterschaftszeit nach der Geburt wird auf die Elternzeit angerechnet. Und Mutterschaftsgeld wird auch aufs Elterngeld angerechnet.


Belly-Monkey

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Antwort auf Beitrag von roza_soza

This! Nachzulesen auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-dauer-der-elternzeit-berechnen--124832