Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld vs ALG 2

Elterngeld vs ALG 2

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Hallo! Im Februar bekomme ich ein Baby.Ich lebe mit meinem Freund zusammen, er geht arbeiten und wir erhalten zusätzlich ALG 2 i.H.v. 215 Euro monatlich. Er würde gerne 8 Monate Elternzeit nehmen.Da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund psychischer Probleme(amtsärztlich belegt) nicht zur Verfügung stehe, sagt die ARGE, er dürfe keine Elternzeit nehmen, weil sich dadurch unsere Sozialleistungen erhöhen würden. Ich habe auch noch stundenlanger Suche keine Gesetztesgrundlage gefunden, die das bestätigt.Bei der Elterngeldstelle sagt man mir, ich solle mich an die ARGE wenden. Sollte dem so sein, also das die ARGE Recht hat, kann man dann nicht evtl. noch damit argumentieren, das er das RECHT auf Elternzeit/Elterngeld hat und ihm das ja dadurch verweigert wird, nur weil ich nicht arbeiten KANN?Zählt nicht auch das Recht des Kindes auf intensiven Umgang mit dem Vater?Also könnte ich nicht auf das recht das Kindes zum Umgang mit dem Vater pochen, obwohl dadurch das Staatssäckel(ALG2) für einige Monate mehr belastet wird? Was für Möglichkeiten haben wir sonst noch? Danke im Voraus, Julia


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hallo.... hmm keine ahnung mein freund würde auch gerne elternzeit nehmen, ich bin noch im arbeitsverhältnis aber nur noch bis ende des jahres weil dann mein vertrag ausgelaufen ist. dann noch 3 monate arbeitslos... weiss nicht ob er dann auch drauf verzichten muss weil ich arbeitslos bin...hmmm aber wir sind am überlegen denn wenn der mann arbeiten geht und die elternzeit dann nimmt bekommt er ja auch nur seine 67% von seinem gehalt, man muss dann schon irgendwelche rücklagen haben um die zeit dann mit dem geld zu überbrücken sonst fehlen die restlichen 33% ja logischer weise. musst mal schauen ob du irgendwie mit durch kommst. lg naddel1982


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Frag doch mal hier nach: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Vielleicht bringt dich das weiter.Viel Glück. LG Nicole


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Na ja, ganz eherlich, wenn du zu huase bist, da du ja nciht arbeiten darfst, muss dein Freund keine Elternzeit nehmen. Und ich denke, so sieht es auch das amt. Lieben gruß ilka


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Hallo ich schleich mich mal hier mal vom Juli-Forum ein... Also das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommen, welches 12 Monate vor der Geburt des Kindes erzielt worden ist, gezahlt. Eltern, die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Mindestbetrag von 300,00 €. Ein Elternteil kann höchstens für 1 Jahr beziehen, wenn er in dieser Zeit keine oder nur eine Teilzeitbeschäftigung(nicht mehr als 30 Std.) ausübt. Anspruch auf 2 weitere Monate besteht nur dann, wenn auch der andere Elternteil kein oder nur eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, und sich für einen der Elternteile für mind. 2 Monate das Einkommen aus Erwerbstätigkeit mindert. In deinem Fall würde ich sagen, wenn dein Freund für die 8 Monate, die er nehmen möchte, nicht erwerbstätig ist oder nur teilzeit arbeiten geht, er trotzdem Anspruch auf Elterngeld hat, da sich dadurch sein Einkommen ja verringern wird. Ich hab bis jetzt auch noch nicht gelesen, das ein Elternteil vom Anspruch auf Elterngeld ausgeschlossen wird, nur weil der Andere nicht arbeitet oder Sozialleistungen bekommt. Dann muss die ARGE halt mehr Sozialleistungen zahlen, wenn es denn so ist. Wie es sich aber genau verhält, weiss ich leider auch nicht. Ich würd nen Antrag ausfüllen, und darauf ankommen lassen was passiert. Wenn es sich so verhält, dass dein Freund keinen Anspruch auf Elterngeld hat, was ich mir aber schwer vorstellen kann, dann beantragst du halt für dich alle 12 Monate. LG Skyblue