Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld Elterngeldplus

Elterngeld Elterngeldplus

Lina198811

Beitrag melden

Hallo Ihr Lieben, ich habe noch ein wenig Zeit aber kämpfe mich gerade durch das doch komplizierte Thema Elterngeld. Dass man nur 10Monate tatsächlich Elterngeld bekommt, habe ich schon herausgefunden. Aber wie kann man es nun tatsächlich aufteilen, ist es zum Beispiel möglich, 8Monate Basisgeld und dann 4Monate Elterngeldplus zu beantragen, und der Partner trotzdem 2Monate bekommt? Mir geht es darum, dass ich offiziell sonst ab Dezember wieder arbeiten müsste und ich den Dezember und Januar eigentlich gern noch daheim bleiben würde. Das hängt aber mit der schwierigen Betreuungssituation im Dezember und Januar zusammen.


KielSprotte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

EG und EZ sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn du 3 Jahre EZ nimmst, bekommst du ja auch nur max. 22 Monate Muschuleistungen und EG, die restliche Zeit bist du dann halt in EZ ohne EG Bezug.


Beccaaa

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Also.. beim Antrag hier kannst du das genau angeben.. würdest eben entsprechend 8 Monate Basis ankreuzen und dann 4 Monate Plus. Der Partner kann unabhängig davon die zwei Monate nehmen (es muss glaube ich auf jeden Fall der erste Monat sein, der zweite kann theoretisch noch später genommen werden). Du musst halt bei deinem Arbeitgeber dann entsprechend Elternzeit beantragen. Hier machen es viele auch so: z.B. 2 Jahre Elternzeit - trotzdem Basiselterngeld für ein Jahr - entsprechenden Betrag für das zweite Jahr zurücklegen und wieder an sich selbst monatlich auszahlen. Es ändert sich am Betrag nämlich NICHTS dadurch, der Antrag ist dann einfacher und es macht quasi keinen Unterschied.


Suomi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Beccaaa

Der Partner muss nicht den 1. Lebensmonat nehmen! Er kann die 2 Monate nehmen wann er will, aber eben innerhalb der ersten 14. Lebensmonaten. Außerdem hat sie theoretisch 12 Monate Basiselterngeld. Die ersten beiden lebensmonate sind Basiselterngeld Monate, die mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden. Danach hat sie noch 10 Monate Basiselterngeld oder 20 Monate Elterngeldplus. Aufteilen kann sie die, wie sie möchte.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Suomi

Nur, wenn das Kind nicht mehr als 4 Tage zu früh kommt, denn dann reicht der Mutterschutz in den 3. Lebensmonat und dann muss dort auch Basiselterngeld angekreuzt/genommen werden. Nur als Ergänzung


MamiLu

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt nicht. Meine Tochter kam 8 Tage früher. Ich musste nur die ersten beiden Monate Basiselterngeld nehmen, seitdem habe ich Elterngeldplus. Es zählt ja der Tag an dem das Kind tatsächlich gebohren wird und nicht wann es geboren wäre.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MamiLu

Das ist dann bei dir falsch gelaufen. Denn die 8 Tage werden hinten rangehängt an deinen Mutterschutz. Somit hast du dann 8 Wochen und 8 Tage nach der Geburt und dass das dann in den 3. Lebensmonat reinreicht kannst du dir ja selber ausrechnen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MamiLu

Gerne für dich zum Nachlesen übrigens unter Paragraph 4 Absatz 4 und Paragraph 3 Punkt 1 des BEEG. Bevor du wieder behaupten möchtest ich würde Unsinn schreiben.


MamiLu

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Will ich garnicht. So war es bei mir, ich konnte nur die ersten beiden Monate nicht frei wählen, ob EG plus oder Basis EG. Ich habe mein EG online beantragt, direkt über ein Tool und da war es, wie gesagt, direkt vorgegeben. Ist vielleicht in jedem Bundesland anders, das weiß ich nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MamiLu

Wenn es bei dir so war, ist es eben falsch gelaufen. Und nein, es ist ein Bundesgesetz. Aber nur weil es bei dir so war zu sagen "stimmt nicht" ist halt nicht richtig. Überall fallen Leute durchs Raster. Aber da die TE eh mehr als 3 Monate Basiselterngeld nehmen will, ist es an sich auch irrelevant in ihrem Fall.


Lina198811

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Danke Danke Danke, hab mich erst nicht getraut zu fragen, da ich dachte, man denkt bestimmt ich bin zu blöd :) aber scheint ja doch ein sehr umfangreiches Thema zu sein. Aber Ihr habt mir wirklich prima geholfen, auch das Thema Elterngeld und Elternzeit war mir so nicht bewusst. Danke Euch!


Ruto

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Es gibt zwar effektiv nur 10 Monate Elterngeld, aber du hast ja 2 weitere Mutterschaftsgeld. Du kannst das Elterngeld natürlich strecken, am Geld insgesamt ändert es aber nichts, da die du restlichen Monate (also die ohne Basiselterngeld) nur die Hälfte bekommst. mehr Geld kommt nur raus, wenn ihr als Partner beide zeitgleich eine bestimmte Anzahl an Stunden parallel Teilzeit arbeitet (das kann dir bestimmt jemand anderes besser erklären). Wenn du eine Mischung aus Basiselterngeld und Elterngeldplus machst, ändert das nichts am Anspruch deines Mannes an die zwei Elterngeldmonate. Die kann er trotzdem nehmen. Beispiel bei uns: Ich hatte sechs Monate Basiselterngeld, zwölf weitere Elterngeldplus und mein Mann zwei Monate Basiselterngeld. Den Online Antrag fand ich da sehr praktisch, weil man den schon vorher ausfüllen und abspeichern kann (was eh sinnvoll ist). Der lässt gar nicht zu, dass man "zu viel" beantragt. Elterngeld hat mit der Elternzeit sonst prinzipiell nichts zu tun. Wenn du schon weißt, dass du im Januar noch nicht wieder arbeiten kannst, würde ich die Elternzeit auch entsprechend lang beantragen, damit du nicht vorher wieder ran musst bevor die Betreuungssituation geklärt ist. Ihr müsstet dann ggf die Monate ohne (ausreichend) Geld irgendwie überbrücken. Das kannst du aber zur Not auch über Teilzeit in Elternzeit.


Ruto

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ruto

Achja und falls du generell mit dem Gedanken spielst, länger Zuhause zu bleiben: Es gibt eine 2 Jahres Festlegung. Wenn du zwei Jahre EZ beantragst, kannst du unter Einhaltung der Fristen ohne Widerspruchsrecht des AG um ein weiteres Jahr (oder weniger, aber das wäre das Maximum) verlängern. Wenn dir Ende des Jahres einfällt, dass du gern um z.B. ein halbes Jahr verlängern würdest, aber ursprünglich eben unter 2 Jahre beantragt hattest, dann kann der AG widersprechen. Früher wieder in den Job einsteigen, ist oft einfacher als um eine Verlängerung zu betteln. Das nur am Rande, weil einem das so niemand sagt (ich wusste es vorher jedenfalls nicht).


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Huhu, ja, so wie du dir das vorstellst, also 8 Monate Basiselterngeld und 4 Monate EG plus klappt. Dann kann dein Partner trotzdem noch seine 2 Monate nehmen. Aber auch die darf er auf 4 Elterngeld plus Monate aufteilen.


Vanessa-95

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Also wenn du Angestellt bist bekommst du nur 10 monate Basiselterngeld weil du 8 Wochen nach der Geburt ja noch im Mutterschutz bist und der AG da zusammen mit deiner Krankenkasse noch dein „volles“ Gehalt zahlt. Ergibt also in Summe auch 12 Monate „Lohnersatzleisung“ wenn man es so nennen möchte… du kannst natürlich die letzten 2 Monate Elterngeld in 4 Monate Elterngeld + aufteilen dann könntest du 14 Monate zu Hause bleiben und dein Partner wenn er will auch inner halb der ersten 13 Monate soweit ich weiß auch also hättest du dann 14 Monate davon 4 mit EG+ und dein Partner 2 mit Basiselterngeld


Lina198811

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Vanessa-95

Wow, vielen Dank für Eure vielen Antworten. also 14Monate (10Monate Basisgeld und 4Monate ElterngeldPlus ist kein Problem) hab ich verstanden. Geht dann auch zb 8Monate Basisgeld und 6Monate ElterngelPlus und zusätzlich der Partner 2 Monate? oder muss man sich immer für die 12 bzw 24 Monate entscheiden? Wenn ich es richtig verstehe, sollte ich dann lieber 2Jahre Elternzeit beantragen und lieber eher zurückkommen(da mach ich mir keine Gedanken mit dem AG) also das ich nur ein Jahr mache und dann verlängern muss. Bei uns geht es tatsächlich weniger um das Geld, als dass ich mir denke, dass eine Betreuung über Weihnachten/Neujahr usw schwierig wird-gerade am Anfang.


Suomi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Du kannst auch 8 Monate Basiselterngeld nehmen und 6 Monate Elterngeldplus. Dann hättest Du eigentlich noch 1 Monat Basiselterngeld übrig. Dein Partner kann unabhängig davon immer seine 2 Monate Basiselterngeld nehmen oder er nimmt noch deinen übrigen Monat und hat dann 3 Monate Basiselterngeld.


Lina198811

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Suomi

Vielen Dank, ich denke, ich hab es verstanden :)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Du kannst das frei wählen, aber warum Geld verschenken, was dir zusteht? Ich würde schauen, dass ihr zu 2. Immer auf die vollen 14 Monate Basiselterngeld kommt. Bzw. Du alleine auf 12.


Ruto

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Wenn es nicht ums Geld geht, würde ich auf jeden Fall die vollen zwei Jahre beantragen. Lass der Kita einfallen, dass sie euch doch lieber erst zwei Monate später als geplant eingewöhnen lassen wollen. Oder die Eingewöhnung dauert länger. Vor allem wenn du weißt, dass der AG dich bei Bedarf auch früher wieder ran lassen würde oder ihr zur Not auch ohne dein Gehalt auskommen würdet. Wie die anderen schreiben: Schau, dass du die vollen 10 Monate EG bekommst (egal wie aufgeteilt) und nimm zur Not einen Online Rechner, wo dir aufgezeigt wird wie viele Elterngeldplus Monate noch verteilt werden können. Das kann man wirklich total wild gestalten. Wie geschrieben habe ich beispielsweise 16 Monate Elterngeld beantragt (aufgesplittet auf 4 Monate Basis und 12 Monate Plus) plus zwei Monate Mutterschaftsgeld erhalten. Und habe insgesamt drei Jahre Elternzeit beim AG beantragt, davon 1,5 Jahre Elternzeit in Teilzeit. Du siehst: Zwei sehr unterschiedliche Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.


Arianne

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lina198811

Gefühlt muss man für das Thema studiert haben beim ersten gehts ja noch aber beim zweiten wird es nochmal komplizierter