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beschäftigungsverbot

beschäftigungsverbot

Toesken

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bin etwas ratlos und bräuchte mal hilfe. da es mir in den letzten wochen durch die schwangerschaft nicht so gut ging, war ich krank geschrieben. nun habe ich einen anruf meiner krankenkasse bekommen, ich solle über ein beschäftigungsverbot nachdenken und dies mit meinem fa besprechen. ich bin momentan arbeitssuchend gemeldet. bekomme ich denn weiterhin arbeitslosengeld und hat das beschäftigungsverbot auswirkungen auf mein mutterschaftsgeld? danke


kitkat170583

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Antwort auf Beitrag von Toesken

ein beschäftigungsverbot bekommst du nur wenn das leben deines kindes oder dein eigenes in gefahr ist. etwa bei vorzeitigen wehen oder berufe in denen es keine möglichkeit gibt den arbeitsplatz schwangerengerecht zu machen! dieses lustige schreiben habe ich auch von meiner kk bekommen. die wollen nur kein krankengeld zahlen (wenn man länger als 6 wochen krank geschrieben ist) und versuchen diese kosten auf jemand anderen abzuwälzen! in deinem fall an die arge! wenn du ein beschäftigungsverbot bekommen solltest hat es keinen einfluss auf dein elterngeld da du unter einem bv das gleiche "gehalt" bekommst wie vorher! bei krankengeld wirkt es sich aufs elterngeld aus! wenn du aber eh in den letzten 12 monaten vor der entbindung nur geld vom amt hattest bekommst du ja eh nur den regelsatz von 300 euro an elterngeld (bzw 150 bei 2 jahren elternzeit)!


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von Toesken

Ich denke, dass das nicht so ist, müsste mich allerdings auch erst belesen. Wenn man arbeitet und ein BV ausgesprochen bekommt, zahlt der AG bis zum Mutterschutz weiter Lohn, kann sich diesen aber dann wiederholen. Ich denke durchaus, dass das das Arbeitsamt auch kann. Würde an Deiner Stelle mal beim Arbeitsamt anrufen. Gruß