Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte das erste Jahr zuhause bleiben, wie schreibe ich das am besten meinem Arbeitgeber? Was muss ich beachten? Meine Tochter ist am 17.06.10 geboren - Elternzeit ist dann bis 16.06.2011 oder? Danke für eure Tips. LG susanne
Kurz und knapp und formlos. "Hiermit beantrage ich ein Jahr Elternzeit ab Geburt meines Kindes. Die Geburtsurkunde lasse ich ihnen schnellstmöglich zukommen. Mit freundlichem Gruß" So habe ich es verfasst. reicht vollkommen aus. LG
hallo so würd ich das auch schreiben, aber die geb-urkunde hab ich meinem chef damals nicht mitgeschickt!
Formulierung ist gut, ich würde aber überlegen für zwei Jahre zu beantragen. Vorteil: wenn deine Firma zwischenzeitlich den "Bach runter geht" (so war das bei mir) kannst du DEINERSEITS (ohne Bestätigung des AG) auf 3 Jahre verlängern und dir einen anderen Job suchen. Musst das nur 7 Wochen vor Ende der 2 Jahre machen. Kannst ja immer noch ein "vorzeitiges Rückkehren" nach einem Jahr mündlich ankündigen. Aber so bist du safe! VG Cathy
Bei mir ist es so, dass ich mich für 2 Jahre festlegen muss. Will der AG so. Also schreibe ich, dass ich Elternzeit für 2 Jahre beantrage. Wobei ich im ersten Jahr zu Hause bleibe und ab Oktober 2011 wieder in Teilzeit mit einer voraussichtlichen Wochenstundenzahl von 22 Stunden wieder einsteige.
Die Elternzeit endet ganz richtig - Am Tag vor dem Geburtstag. Der Geburtstag wäre also dein erster Arbeitstag. Aber nimm am besten zwei Jahre Elternzeit - wenn du eh erstmal Teilzeit arbeiten willst. Sonst MUSST du deinen jetzigen Vertrag mit dem ersten Geburtstag erfüllen - sprich auf der Matte stehen und im Zweifel Vollzeit arbeiten. Verlängern der EZ geht dann nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt sonst kannst du nur kündigen, wenn du zum Beispiel keine Kinderbetreuung bis dahin gefunden hast. Ich habe mündlich mit meinem Chef vereinbart, dass ich gern ab dem 1. Geburtstag von dem Kleinen halbtags wieder einsteigen möchte. Ich hab meinem AG damals geschrieben: aus Anlass der Geburt unseres Kindes ________, geboren am ______, teile ich mit, dass ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist (§ 6 Mutterschutzgesetz) die nachfolgend genannte Elternzeit nehmen werde: vom ____________ bis ______________ (Zeitraum von zwei Jahren). Das Kind wird von mir betreut und lebt in meinem Haushalt. Eine Geburtsurkunde zur Berechnung der Fristen reiche ich umgehend nach. Das ganze hat mein Freund persönlich inkl. Geburtsurkunde vorbeigebracht und sich den Empfang quitieren lassen. Die Elternzeit ausrechnen kannst du hier: http://www.eorganize.de/Lohn24/Rechner/MuSchu/ (Achtung, die gehen von 3 Jahren EZ aus - also mit dem Jahr aufpassen!) lg Sasumm
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