Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben, eine Bekannte von mir erzählte mir heute, das ihre fast 16 jährige Tochter schwanger ist, da diese aber noch Schülerin ist und auch erst eine Ausbildung machen soll, wird sie bei der Mutter also meiner Bekannten wohnen bleiben. Weiß jemand wie das mit ALGII läuft? Meine Bekannte ist selber aus gesundheitlichen Gründen Arbeitsunfähig und bekommt schon ALGII, ihre Tochter somit ja auch in der Bedarfsgemeinschaft der Mutter. Wie sieht das aber aus, wenn das Kind geboren wird? Gründet das Mädchen mit ihrem Kind dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft? Oder läuft es weiter über ihre Mutter wie gehabt? Bekommt das Mädchen als minderjährige das alleinige Sorgerecht für das Kind, oder wird vom Jugendamt ein Vormund gestellt bis das Mädchen volljährig ist, bzw. könnte die Mutter dann das vorrübergehende Sorgerecht bekommen? Zu dem Vater will das Mädchen sich nicht äußern, wir haben aber eine Vermutung, wenn diese sich bestätigt, kann man da nichts erwarten, der junge Mann ist anfang 20 hat keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und lebt auch nur von ALGII, was aber wegen seiner Faulheit dauernd gekürzt wird, zwischendurch hat er monate lang keinen Strom und außerdem ist er Drogenabhängig, in seiner Wohnung wird regelmäßig gekifft und gesoffen, da möchte meine Bekannte dann auch nicht, dass ihre Tochter das Kind da mit hin nimmt, kann sie da überhaupt was gegen machen? Entschuldigt bitte, dass es soviele Fragen sind, leider hat meine Bekannte übers Jugendamt keine Infos in der Richtung bekommen, da müsste ihre Tochter sich drum kümmern, aber die muss sich wohl erstmal an ihre zukünftige Rolle gewöhnen und interessiert sich im moment noch gar nicht für solche auch wichtigen Dinge. Hoffe dass ich hier vielleicht die ein oder andere Antwort bekomme.
huhu..... ich bin zwar nicht mehr minderjährig, gehe aber zur schule und wohne bei meinen eltern....denke, dass das mädel, sowie ich auch, eine eigene bedafsgemeinschaft bildet, weil sie ein härtefall ist, aufgrund der schwangerschaft! man bekommt als schwangere ab der 12. oder 13. woche, einen mehrbedarf und kann dann auch ne zusatzleistung für umstandsmode beantragen. ab der 30. woche kann man dann auch geld für erstlingsausstattung bekommen...sehr hilfreich..ich glaube, notfalls kann sie auch eine eigene angemessene wohnung beziehen, das ist zumindest bei volljährigen so... zu sorgerecht kann ich leider garnichts sagen, weil ich halt schon 21 bin aber das wird sie ja wohl nicht, bei dem vater als gemeinsames sorgerecht laufen lassen...soweit ich weiss, bekommt sie aber auch keinen unterhaltszuschuss, sofern sie den vater nicht angibt, weil das alles immer unter dem vorbehalt läuft, dass man kooperativ ist.. naja und richtiger unterhalt ist ja wohl bei so nem kerl eh nicht zu erwarten... wenn ich noch nen tipp geben darf, einfach mal zur caritas gehen, die helfen einem super mit den behörden und den ganzen fragen und haben ne ordentliche kleiderkammer etc.... alles gute...denise
Hallo, danke schon mal für deine Antwort, also eigene Wohnung kommt nicht in Frage, da das Mädel wie gesagt noch Schule zuenden machen muss und auch eine Ausbildung machen soll, meine Bekannte würde sich dann um das Kind kümmern und das ist halt einfacher wenn sie weiter unter einem Dach leben. Zumal das Mädchen auch meiner Meinung nach gar nicht die nötige Reife dafür mitbringt. Zum Sorgerecht habe ich grade noch wo anders was gefunden, das wird das Mädchen erst bekommen, wenn sie volljährig ist, vorher entweder Vormund vom Jugendamt oder meine Bekannte dann als Großmutter. Einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft gibt es wohl nur in Höhe von 46 Euro, aber das sollte ja auch genug sein. Frage ist nur immer noch, wie das aussieht wenn das Kind da ist, ihr würde ja wenn Sie volljährig ist ein Regelsatz von 345 Euro zzgl. Alleinerziehendenzuschlag 124 Euro plus Sozialgeld fürs Kind zustehen, aber ob sie das auch als minderjährige bekommt, wenn sie weiter bei der Mutter wohnt? Ich habe mein Kind auch erst mit 22 bekommen und brauchte mir diese Fragen alle nicht stellen, da ich finanziell abgesichert war. Hatte nur gehofft hier vielleicht jemanden in ähnlicher Situation zu finden, die wenigstens minderjährigen Mütter arbeiten ja schon und haben dann genug Einkommen um für sich und das Kind zu sorgen und leider ist ja oftmals der fall das die jungen Mütter auch alleinerziehend sind. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird es auch keinen Unterhaltsvorschuss geben, wenn sie den Vater nicht angibt, wird dieser dann aber trotzdem beim ALGII gegengerechnet oder bekommt sie dann da das volle Sozialgeld für das Kind? Das Kindergeld wird natürlich gegen gerechnet, das wissen wir und lassen das daher einfach mal außen vor.
hmmmz..also ich weiss nur, wenn ich den zukünftigen vater nicht angegeben hätte, hätte ich sogar ne kürzung vom alg 2 bekommen...und denke so is das auch beim unterhalt...weiss es aber halt nicht genau.. deshalb wirklich am besten mit der caritas in verbindung setzen, da nen termin mit ner sozialarbeiterin machen und die wissen über alles genau bescheid....bevor ich hier nachher noch was falsches erzähl...*g* liebe grüße,...
Huhu1 Bin weder minderjährig noch habe ich minderjährig meine Kids bekommen, habe eher zufällig hier mitgelesen :-) Es gibt natürlich die erwähnte Caritas, ebenso die Diakonie, den Sozialdienst katholischer Frauen (hilft auch Atheisten) und natürlich Pro Familia! Die kennen sich im Grunde alle ganz gut aus, möglicherweise noch die AWO und jeder Verein, der auch Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet! Die klären ja nicht nur Abtreibung pro / contra, sondern helfen auch finanziell! Der Sozialdienst katholischer Frauen z.B. gibt auch finanzielle Beihilfen für Möbel etc... Einfach gnadenlos rumtelefonieren und fragen! Alles Gute KKM
Hallo! ich bin mit 16 schwanger geworden und hab mit 17 meinen sohn bekommen. ich wohne bei meinen eltern. wir bekommen kein alg2, aber trotzdem wurden wir auch gefragt, ob ich nun, mit mann und kind, eine eigene bedarfsgemeinschaft bilde (für lohnsteuerkarte etc.). in diesen fall sagte mein vater, dass das kind praktisch wie sein kind im haushalt mitlebt und versorgt wird, da ich auch noch in die schule gehe. das wurde dann auch akzeptiert und nun ist mein sohn auf seiner lohnsteuerkarte als viertes kind eingetragen. die tochter deiner bekannten wir nicht das sorgerecht für das baby bekommen, da sie noch nicht volljährig ist. es kann entweder deine bekannte oder das jugendamt vormund sein. wenn deine bekannt vormund wird, wird zunächst ein gutachten über die familienverhältnisse erstellt, um die fähigkeiten zu überprüfen. bei uns ist das jugendamt vormund, da ich sowieso bald 18 werde. wir wurden als verantwortsvoll familie eingestuft (hehehe;-)) und bekommen deshalb nicht mal besuche vom gesetzlichen vormund. meinem freund alleine wollte ich das sorgerecht nicht übertragen, auch wenn ich glücklich mit ihm zusammen bin, denn in falle einer trennung könne mein freund ja zu einem wahnsinnigen mutieren und mir den kleinen wegnehmen (nur mal so als horrorszenario). wegen dem kindsvater: wird das jugendamt vormund, wird sich das mädel hüten das kind dahin mitzunehmen, sonst kriegt sie vom jugendamt die pistole auf die brust gesetzt. ist deine bekannte der vormund, kann sie im enteffekt entscheiden, dass ihre tochter das kleine da nicht mit hinnehemn darf. aber das sollte, denke ich, im einvernehemn mit der tochter geschehen. sie wird ihr kind wahrscheinlich eh keinem wahnsinnigen überlassen wollen. ist der kindsvatere nicht in der lage unterhalt zu zahlen, wird das jugendamt einen vorschuss von 127euro im monat leisten. nicht viel, aber besser als nichts. ansonsten bekommen sie ja knapp 160euro kindergeld und 300 euro elterngeld im ersten lebensjahr des kindes. außerdem kann über pro familia, diakonie u.ä. erstausstattung beantragt werden. wie weit ist denn das mädel? lg, hannah
Hallo, erst mal danke an alle für die Antworten. Caritas haben wir hier nicht, aber zu einem Termin bei der Pro Familia habe ich meiner Bekannten auch geraten, da wollte sie auch heutemittag gleich anrufen, weiß nun nicht ob sie da gleich jemanden erreicht hat, leider haben die hier nur selten Bürozeiten und meistens sind sie dann auch in gesprächen wo sie nicht ans telefon gehen. Aber vor nächster Woche denke ich wird sie da auch keinen Termin bekommen, daher wollte ich mich vorab für sie schon mal ein wenig erkundigen. Also ich denke das meine Bekannte das vorläufige Sorgerecht dann ohne Probleme bekommen wird, sie hat selber auch noch eine 6 jährige Tochter und die Familiensituation ist schon ganz in Ordnung. Außerdem erweckt das Jugendamt hier immer den Anschein, dass sie froh sind wenn sie nichts zu tun haben. Wäre schön wenn sich noch jemand findet, der zum ALG II noch was sagen kann, alles andere ist was das finanzielle betrifft und auch wo es welche Unterstützung gibt ist uns bekannt. @ februar2007 Das Mädchen ist im 4. monat
hallo also das ist so ein schwachsinn was ihr hir schreibt bin 18 und meine tochter ist 3jahre alt,1.bis 25 wird sie mit ihren eltern eine bedarfsgemeintschaft haben! 2.solange sie keine 18ist wird die vormundschaft auf jugendamt übertragen oder eltern beantragen die vormundschaft!3.mit dem unterhalt brauch man nicht den vater angeben! noch fragen?
sag ich doch
ich kann auch nur das weiter geben, was mir gesagt wurde... ich bilde komischerweise eine eigene bedarfsgemeinschaft mit dem baby ....und musste den vater angeben beim arbeitsamt...
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