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ebay-betrug!

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hey.. ich muss mal was loswerden... da ersteigere ich nen hochstuhl bei ebay für 62€....bezahl den brav und erhalte ihn nicht! is jetzt fast ein monat her und es haben sich noch andere gemeldet, die das selbe problem bei dem ebaymitglied haben... ich bin echt sauer...kann mir jemand sagen, wie lange man das geld bei der bank wieder zurückbuchen kann?? liebe grüße kerstin und ersteigert NIE etwas bei uschi33rot....!das kann nur in die hose gehn...*kopfschüttel*


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Hallo, ich kenn das bei uns war sowas auch schon mal der Fall. Zurückbuchen kann man das Geld nur 24Stunden. Du bist also schon daher in einer schlechten Position. Das einzige was du tun kannst ist erstens ebay anschreiben, dem Betreffenden eine Mahnung zukommen lassen, anzeige wegen betrugs erstellen und privat klagen. Das problem ist dabei nur: Die klagekosten sind wohl höher als 62 Euro und im schlimmsten Fall musst du dass bezahlen. Das ist einfach irgendwie doof geregelt. Ich kann dir empfehlen in Zukunft ebay geschäfte über einen gewissen Betrag nur über Treuhandservice ILOXX abzuwickeln. Das ist nämlich auf jeden Fall sicher, wasserdicht und gar nicht mal so teuer..guck mal auf der Ebayseite ist irgendwo ein Link zum Treuhandservice, da steht alles genau.. hoff ich konnt dir irgendwie helfen..das ist wirklich ärgerlich denn 62 Euro sind immer noch 124 Mark!!! lg Silvi


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So weit ich weiß, erstattet in solchen Fällen E... das Geld zurück! Schreib mal ne Email ans Kundencenter. Ich hatte mal was verkauft, aber der Käufer hat dann einfach nicht gezahlt und ich saß auf den Eb... kosten. Habe die dann aber wieder erstattet bekommen. Alles Gute. lg franzi+krümel


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hallo, wollte mich auch aml einmischen. ich habe letzetns auch eine abbuchung von meinem konto gehabt, die ich ncoh einen monat später zurück buchen konnte. probier es einfach schreib an ebay eine email, die werden dir weiterhelfen. viel glück! lg ane


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Also unsere Hauptfiliale sagte mir, dass man Überweisungen nur 24 Studnen, abbuchungen per Einzugsermächtigung 6 Wochen zurückbuchen lassen kann. Bei Überweisungen wäre man auf das Gutdünken der Leute angewiesen, die das Geld dann zurücküberweisen müssten. Es wäre aber fraglich ob die das machen... Was stimmt denn da nun?? Jetzt bin ich selber grad ratlos. Aber ans Kundencenter von ebay würd ich mich auf jeden Fall wenden..aber dass die was zurückerstatten hör ich auch jetzt zum ersten mal.. Sag mal wies weiterging, würd mich interessieren. lg und viel Glück Silvi


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Also auf jeden Fall diese Person bei Ebay anzeigen. Zumindest wird sie von Ebay rausgeschmissen, wenn das Problem bei mehreren auftaucht (dann hilft man wenigstens noch den Leuten in der Zukunft). Das Ebay Geld zurückerstattet, hab ich auch noch nicht gehört... aber vielleicht stimmts ja... Jedenfalls kann man über diese "Anzeige" mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen (direkt über Ebay, nicht über die eigene Email) und so noch verhandeln - danach den Verkäufer (meldet er sich nicht oder kann man sich nicht einigen auf. z.B. Geld zurück) "richtig anzeigen" (auch über Ebay). Kann das jetzt nicht richtig beschreiben, wie ich das meine. Bei mir hats jedenfalls gewirkt - hatte nach 3 Monaten den Artikel doch mal (wenn ich auch bis dahin lieber das Geld zurück gehabt hätte!). Liebe Grüße


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Wenn Du selber überwiesen hast, kannst Du Nicht zurück buchen. Das klappt nur, wenn das Geld beim Empfänger noch nicht auf dem Konto ist und dessen Bank es zurück gibt. Nur dauern Überweisungen heute ja meist nur noch 24h. Nur wenn jemand von Deinem Konto abbucht (Lastschrift)kannst Du innerhalb von 6 Wochen das Geld zurück buchen. Ebay wird Dir Dein Geld nicht wieder geben. Es sei denn man benutzt diesen Käuferschutz, wo das Geld über einen Treuhandservice geht. Du kannst nur versuchen eine Anzeige zu erstatten usw, wie die anderen es schon geschrieben haben. Manja


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Also ich kann es nur so sagen wie es bei mir war, und ich habe meine Auslagen erstattet bekommen. Ob ihr mir das nun glaubt oder nicht. Wenn ich noch wüßte wie ich das damals gemacht habe, würde ich es euch sagen. Aber ich stöber mal, vielleicht find ich ja doch noch was. lg franzi


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hey! habe mir die kontaktdaten dieser uschi33rot geholt und angerufen.. der typ am anderen ende meinte, jemand hätte die kontaktdaten seiner frau missbraucht..tja..pech für mich... aber ich hab mal ne frage... also.. die kontaktdaten liefen auf sandra freitag... und die kontodaten auch.. kann man den beides fälschen?? oder gibt es 2 freitags? oder hat mich der typ belogen? hmm..er meinte er erstattet auch anzeige..und klang sehr glaubwürdig... kann man ein konto auf ein pseudonym eröffnen?? und franziD, kannst du mir evtl helfen, denn ich möchte schon gerne mein geld zurück oder den hochstuhl (wenn es den überhaupt gibt...) liebe (und verzweifelte) grüße kerstin


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Bei nochmaligem durchlesen der ganzen Schreiben ist mir aufgefallen, dass das, was das Missverständnis bei "Geld zurückerstatten" ist. FranziD hat geschrieben, sie bekam ihre Ebay-Kosten zurückerstattet (als VERkäuferin). Wenn man einen Artikel NICHT verkauft oder der Käufer den Artikel nicht zahlt (also man auch drauf sitzenbleibt), dann hat man KEINE Ebaykosten zu zahlen bzw. bekommt sie zurück, soweit sie schon gezahlt sind. Für den KAUF eines Artikels, bei dem man das Geld an den Verkäufer gezahlt hat, dieser aber die Ware nicht sendet, kann man ihn nur bei Ebay (kostenlos) anzeigen und mit ihm nochmal verhandeln bzw. er fliegt raus ODER auf dem Privatweg klagen (bei Rechtsschutzversicherten sehr sinnvoll, ansonsten kommts auf den Kaufpreis an, ob sichs lohnen würde). Die Gerichtskosten bei einem Kaufpreis von bis zu 300 Euro betragen 75,00 Euro. Die eventuellen Rechtsanwaltskosten (wenn er gleich Klage einreicht) mind. 100 Euro (oder wenn er zuerst außergerichtlich anmahnt)nochmal mind. 40 Euro mehr. Würde sich also in diesem Fall kaum lohnen, da schon das Gericht mehr verlangt als der Kaufpreis ist und wenn man nicht durchkommt (was da oft der Fall ist) dann bleibt man auf den Gerichtskosten selbst sitzen. Insofern der Gegner für schuldig anerkannt wird muss er allerdings die Kosten übernehmen... Liebe Grüße, Rea (die in Rechtfragen bzw. Kostenfragen gerne zur Verfügung steht - muss das ja wegen ihrem Job wissen) ;o)


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ich habe jetzt ihren richtigen namen und wohnort (illegaler weise) herausbekommen.... aber sie ist im telefonbuch nicht verzeichnet... was soll ich nun tun? sie bei der polizei anzeigen? (wenn ja, wie geht das?) oder bei ebay? bringt das denn was? liebe grüße kerstin


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Ich hatte auch mal so einen Fall... bei e-Bay als Unstimmigkeit unbedingt melden. Onlineformular: http://pages.ebay.de/help/confidence/online-fraud-complaint.html Du bekomst dann (fast alles) dein geld zurück, wenn alle sachen erledingt sind. Wenn du noch fragen hast frag. Kerstin


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Auf jeden Fall!!! bei Ebay anzeigen: Unter "mein Ebay" und wiederum unter "ich habe gekauft" hast du (hoffe, ich darf du sagen) rechts eine Spalte, wo du auswählen kannst "nicht erhaltenen Artikel melden". Das machst du auf jeden Fall, dann schaltet sich schonmal Ebay selbst ein. Dort kannst du eine Nachricht an den Verkäufer hinterlassen (geht dann nicht über die private Email-Adresse) sondern direkt über Ebay. Dort kann man nochmal "verhandeln", was heißt, dass der Käufer dir vielleicht doch noch schreibt "ich sende den Arktikel" bzw. man kann auch ausmachen, dass Geld zurück zu bekommen. Den Weg muss man gehen. Das dauert ein paar Tage (man muß seinem Verhandlungspartner ja ne gewisse Frist geben). Sollte sich der Verkäufer jedoch nicht rühren bzw. dann selbst das Geld bzw. den Artikel nicht senden, dann kann man einen Schritt weiter gehen. Das steht dann aber auch alles bei Ebay genau beschrieben - das jetzt zu schreiben, würde den Rahmen sprengen. Außerdem solltest du ihm noch eine private Email (oder auch Brief - muß aber nicht) senden, in dem steht, dass du ihm z.B. bis zum 14.10.2005 noch Zeit gibst, dir den bereits am (wann auch immer) bezahlten Artikel zuzusenden. Ansonsten wirst du vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückfordern und rechtliche Schritte einleiten. Sollte bis zum (in dem Fall) 14.10.2005 nichts passiert sein sende noch ne Email, dass du hiermit vom Vertrag zurücktrittst und den Kaufpreis zurückforderst (evtl. wiederum bis spätstens zum ....). (Den Schriftverkehr auch unbedingt für weitere rechtliche Schritte aufheben!!!). Erst dann würde ich die Person bei der Polizei anzeigen oder auch Mahnbescheid / Klage stellen (weil vielleicht tut sich wirklich noch was). Mit der Anzeige bei der Polizei ists auch nicht schwer: einfach hingehen und sagen du möchtest die und die Person wegen Betruges anzeigen und deine Geschichte erzählen. Die nehmen ein Protokoll auf und ermitteln dann. Mahnbescheid kostet übrigens weniger als gleich Klage (in diesem Fall 18,00 Euro). Allerdings- sollte der Gegner Einspruch / Widerspruch einlegen, kannst du immer noch über den Klageweg gehen (läuft dann, wenn man es will, automatisch übers Gericht weiter!). Genauer brauch ich das jetzt wohl noch nicht schildern. Bin gerne weiter behilflich! LG, Rea


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Übrigens, das was mamafürvier schreibt ist richtig - ist aber auch genau das, was ich gemeint habe mit "zuerst bei Ebay anzeigen und wenn Verhandlungen scheitern gehts weiter" (Käuferschutz etc.). Nur muss man eben zuerst mit dem Gegenüber "reden". PS: Meine Emailadresse ist hinterlegt, wenn was nicht unbedingt im Forum ausdiskutiert werden soll (bin nicht immer hier...)


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hab dir ne mail geschickt