Elternforum Schwanger unter 20

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Hallo zusammen die einen kennen mich ja schon ein bisschen die anderen nicht, aber das spielt ja auch keine Rolle.. Ich wollt nur mal fragen ob das bei euch in Deutschland den wirklich so schlimm ist jobmässig? was bedeutet bei euch genau Hartz 4? oder Bafög? Vielleich ne blöde frage aber ich kenn das net.. In der Schweiz ist das System ein wenig anders.. wer da keine Arbeit hat und sich um arbeit bemüht doch keinen job bekommt, erhält er Cash von der Arbeitslosenkasse. ich glaube 80% oder so was erhält man vom vorherigen Lohn einfach so ohne das man arbeitet. Natürlich nicht auf ewig, weil wenn man, ich sag mal "Arbeitstauglich" ist, dann findet man bestimmt mal nen Job auch wenn es bloss in einer Fabrik ist.. Würd mich bloss mal interessieren.. Klingt irgendwie so krass was ihr da erzählt.. LG Klumpi


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ich kenn mich damit zum glück auch nicht aus...


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Bafög gibts für Schüler und Studenten wenn man Kinder hat, muss man das nicht zurück zahlen,w enn man keine hat, muss man es (einen teil davon) zurück zahlen sobald man geld verdient Hartz4 bekommt man, wenn man noch nie gearnbeitet hat Arbeitslosengeld 1 (ALG1) bekommt man einen bestimmten zeitraum, wenn man vorher eine gewisse anzahl von monaten gearbeitet hat. Danach bekommt man Hartz4, wenn man nicht arbeitet Hartz4 ist ganz schön viel geld, im gegensatz zu bafög...


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alles klar danke für di Info *g* wünsch euch nen schönen abend ich leg mich schlafen.. lg klumpi12


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Hallo. BAföG (Berufsausbildungförderungsgeld) bekommen Schüler und Studenten. Studenten müssen 50% zurückzahlen. Je nach §. Das ist auch wieder geregelt. Es gibt dann auch noch den Meister-BAföG, der zu 70 % zurückgezahlt werden muss. Da ist es auch egal, ob man ein Kind hat oder nicht. Es geht nur nach der Regelung. ALG I bekommt man, wenn man 12 Monate durchgehend gearbeitet hat. Und wenn dies entspricht, hat man einen Anspruch von einem Jahr. Danach fällt man in den Harz IV. Hat man jetzt keine Ausbildung oder eine schulische, fällt man gleich in den Harz IV. Da dies nicht anerkannt wird. Eine betriebliche Ausbildung wird wiederum so berechnet, wie bei einem normalen Arbeitnehmer. Man kann zusätzlich zu dem ALG I und zum BAföG Unterstützung Lebensunterhalt beantragen. Für Kinder kann ebenso Harz IV beantragt werden. Aber nur, wenn man selber Harz IV bezogen hast, beziehst oder in Ausbildung bist. Jedoch gibt es hierfür auch wieder eine bestimmte §-Regelung. Dann kann man noch Kinderzuschlag beantragen. Doch das geht nur, im entweder oder Fall. Also entweder Harz IV fürs Kind (ist mehr) oder Kinderzuschlag. Diese ganzen Satzungen stehen im SGB II. Wenn man eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung macht, kann man BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Unter manchen Vorraussetzungen (§), kann man auch zusätzlich Unterstützung Lebensunterhalt beantragen. BAföG wird auch unter verschiedenen Aspekten gezahlt. Elternabhängig und -unabhängig. Da hat es auch nichts mit Alter zu tun, ob man verheiratet ist oder nicht. Es geht danach ob man schon eine Berufsausbildung, wo man kein BAföG bezogen hat. BAföG wird nur einmalig gezahlt. So und nun wollt ihr bestimmt alle wissen woher ich das weiß. Von meinem Mann. Er hat eine Zeitlang damit gearbeitet. LG Nicole


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du sagst, es ist egal, ob man ein kidn hat oder nicht? Mir wurde gesagt, wenn man im Studium ein Kidn hat, muss man Bafög NICHT zurück zahlen? unbd das Schülerbafög müsst eicha uch nicht zurückzahlen? oder bezog sich der satz nur auf das Meisterbafög? das mit dem alg1 und 2 kenn ich auch alles detalliert, hab den mist ja in der schul emachen müssen, hatte nur keine lust, es so ausführlich zu schreiben *g* dank dir :-D


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ich glaube, mit dem Zurückzahlen kommt es darauf an, ob du nach der Ausbildung arbeitest oder nicht. Wenn du also ohne größere Lücke nach deiner vom Bafög unterstützten Ausbildung "normal" arbeitest, musst du meines Wissens das Bafög zurückzahlen. Es ist ja nun mal ein Darlehen und das Geld war ja für dich gedacht, nicht für dein Kind. Bei meiner ehemaligen Nachbarin ist es so, dass sie direkt nach ihrem Studium ein Kind bekommen hat.Das ist jetzt 10 Jahre her, und bis heute hat sie 4 Kinder und hat nie in ihrem Beruf gearbeitet. Sie ist zwar verheiratet, aber ich glaube, das Bafögamt kann nicht verlangen, dass der Ehemann das Darlehen zurückzahlt. Soweit sie mir das erzählt hat, ist der Rückzahlungs"befehl" verjährt, weil sie ja gar keine Arbeit in näherer Aussicht hat bzw. ich weiß von ihr, dass sie gar keine große Ambition hat, jemals wieder zu arbeiten. lG tini


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rufe gerade meinen sachbearbeiter an


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Das Ausbildungs-BAföG brauch nicht zurück gezahlt werden. Es muss das Meister-BAfög zu 70 % und das Studium-BAföG zu 50 % zurückgezahlt werden. Leben ja momentan auch davon. Und ich weiß zu 100 %, dass ich bzw. wir das BAföG nicht zurückzahlen müssen. LG Nicole :-)


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oh, dann lieg ich da etwas daneben. Ich wusste nicht, dass es zwischen Schüler- und Studenten-Bafög diese Unterschiede gibt, sorry. lG tini


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wow vielen Dank :) hmm.. hab jetzt ne ausgiebige info.. vielen Dank.. gglg Klumpi


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genau so sagte es mir mein sachbearbeiter auch, deswegen war ich ja plötzlich so verdutzt, ich hab dioch dann nur falsch verstanden *g* lG PS: ICQ mussten wir kicken, hat nen KEYLOGGER drauf gehabt irgendwie, udn alle PWs waren plötzlich bekannt (jemand hat unseren ebay namen, web.de namen etc. benutzt!!! un dbei ebay sogar alles getauscht (PW + Mailaddy) und wir hatten ne ziemliche rennerei