Elternforum Schwanger mit 35 plus

Wie bekommt man Beschäftigungsverbot statt Krankschreibung?

Wie bekommt man Beschäftigungsverbot statt Krankschreibung?

Vivi86

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Ich bin 38, zum zweiten Mal schwanger (aktuell 6+6), erste Schwangerschaft vor 3 Jahren endete in einer Fehlgeburt. Kurz danach habe ich damals Covid bekommen und seither ME/CFS (schwere Long Covid Form) eine chronische Belastungsintoleranz, bei der das Nerven- und Immunsystem bei Überlastung crasht. Ich habe nachdem ich monatelang bettlägrig war, mich über die letzten Jahre soweit erholt, dass ich wieder 24h/Woche (6h a 4 Tage) im Home Office arbeiten konnte, mit längerer Mittagspause. Ich konnte auch meinen Alltag wieder besser führen, Leute treffen, Veranstaltungen besuchen, musste aber immer aufpassen, dass ich mir pro Woche nicht zu viel vornehme. Zuletzt ging sogar wieder etwas Sport wie Schwimmen und Nordic Walking. Seit der Schwangerschaft merke ich, dass mein Belastungslevel deutlich sinkt, ich bräuchte öfter Ruhe. Leider ist ausgerechnet jetzt parallel dazu gerade auf der Arbeit wahnsinnig viel Stress: Wir nehmen im Mai an einer Messe teil und ich muss alles dafür vorbereiten. Da ich die einzige in meiner Abteilung bin (es ist ein kleines Unternehmen), habe ich niemanden an den ich delegieren kann. Es herrscht grad viel Zeitdruck und mein Körper fängt dadurch wieder an Symptome zu machen, die ich lange nicht so stark hatte (Atemnot, Herzrasen, Schlaflosigkeit...). Ich mache mir sehr Sorgen um das Würmchen und bräuchte dringend schnell Erholung. Habe mich jetzt erstmal krank gemeldet, glaube aber dass ich eine längerfristige Lösung bräuchte, weil ich der Messe-Organisation nicht gewachsen bin. Nun habe ich ja die Vorerkrankung und es könnte passieren, dass ich dann wieder mit der krank geschrieben werde. Das würde dazu führen, dass ich direkt ins Krankengeld rutsche, welches dann auch nicht aufs Elterngeld angerechnet wird, so dass ich kaum Elterngeld bekomme. Das wäre finanziell ziemlich katastrophal. Man könnte ja aber wahrscheinlich auch so argumentieren, dass mit meiner Vorerkrankung der aktuelle Job (Zeitdruck, viel Verantwortung, keine Unterstützung/Möglichkeiten Aufgaben abzugeben) die Gesundheit meines Babys gefährdet, was dann zu einem Beschäftigungsverbot führen könnte. Bei Beschäftigungsverbot würde ich anschließend normales Elterngeld beziehen können. Kennt sich jemand von euch aus, wie man da beim Arzt am besten argumentiert, damit letzteres anerkannt wird? Ich hab wahnsinnig Sorge. Danke euch!


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Vivi86

Ein Beschäftigungsverbot stellt dein Arbeitgeber aus, idR nicht der Arzt. Und da geht es um eine Gefahrenbeurteilung deines Arbeitsplatzes; nicht um deine persönliche Situation. Du solltest mit deinem AG sprechen, und mit diesem ein Strategie für deine Entlastung besprechen. Der hat sicherlich kein Interesse, dass du ausfälltst (und dadurch die Messeteilnahme gefährdet ist). 


Ruto

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Das ist so nicht richtig. Es gibt zwei verschiedene Arten von BV - das betriebliche und das individuelle. Da bei der TE der Gesundheitszustand wegen chronischer Erkrankung die tragende Rolle spielt, dürfte hier eher ein individuelles denn ein betriebliches BV in Frage kommen - und das kann und darf ausschließlich der behandelnde Arzt (im besten Fall Frauenärztin). Trotzdem fände ich es fair, den Arbeitgeber direkt einzuweihen. Weiß der denn von der Schwangerschaft? Egal ob du ein BV bekommst und länger ausfällst oder ob du keins hast und dem Stress nicht gewachsen bist: Dein Arbeitgeber muss jetzt umplanen, um die Ziele für die Messe erreichen zu können. Je früher er Bescheid weiß, desto besser. Ist ja auch in deinem Sinn.


Bonnie

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Antwort auf Beitrag von Vivi86

Dass dein Arbeitgeber dir ein BV ausstellt, dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Aber natürlich kann jeder Arzt dies tun, also nicht nur dein Gynäkologe, sondern z.B. auch dein Hausarzt. Ich würde also im ersten Schritt überlegen, welcher Arzt dich besser kennt und eher bereit ist, dich sozusagen in Schutz zu nehmen. Manchmal hängt es ja auch ein bisschen von der Persönlichkeit des Arztes ab. Im zweiten Schritt würde ich dann genauso argumentieren, wie du es auch in deinem Posting getan hast. Es spricht ja doch vieles für ein richtiges BV anstelle einer Krankschreibung. Viele Ärzte machen sowieso kein großes Problem aus einem BV, einfach weil der Schutz des Babys und der Schwangeren vorgeht. Es gibt sogar Ärzte, die die Frau zum BV überreden, weil es in ihren Augen richtig ist. Ich würde also nicht schon zu viel gedanklich vorwegnehmen, sondern erst mal mit dem Arzt sprechen. Wenn du schonmal versucht hast, ein BV zu bekommen, und der Arzt sich eher abwehrend gezeigt hat, geh zu einem anderen. Man darf es ruhig bei mehreren versuchen, sofern man dort schon Patientin ist. LG und *daumendrück*


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Bonnie

Ich bin kein Arzt, aber so einfach ein individuelles Beschäftigungsverbot zu bekommen, ist es nun auch nicht.  1. Man muss grundsätzlich arbeitsfähig sein, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten. Das ist die Posterin lt. Ihrer Angabe offenbar nicht, sie hat sich ja bereits krank schreiben lassen. Ihre Beschwerden können von Vorerkrankung kommen, normale Schwangerschaftsbeschwerden sein, oder eine Kombination von beidem. Und es ist auch egal warum sie AU ist, wegen Vorerkrankung oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden; AU geht vor BV. Möglicherweise wird die AU wegen Schwangerschaft bei der EG-Berechnung ausgeklammert, aber das weiß ich nicht genau.  2. Ein individuelles Beschäftigungsverbot direkt am Anfang der Schwangerschaft, und dann vielleicht sogar noch vom nicht-behandelnden Arzt, wird mit Sicherheit durch den MD überprüft. Bei so unspezifischen und unerforschten Diagnose wie Long Covid, möchte ich den Arzt sehen, der, bei allen gutem Willen, das Risiko eingeht ein falsches BV zu erteilen. 3. Es sollten erstmal andere Lösungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor man zum Ultima Ratio eines Beschäftigungsverbot kommt. Es könnte ein Teilbeschäftigungsverbot für besonders anstrengende Aspekte des Arbeitsplatzes ausgesprochen werden (Z.B. kein Messebesuch); man könnte mit dem AG sprechen und Unterstützung einfordern (Z.B. eine Assistenz/ Werkstundend/Praktikant). Und wenn das alles nicht funktioniert, kann man immer noch über Beschäftigungsverbote sprechen. Ein Beschäftigungsverbot ist wichtig und es ist gut das es dies gibt, aber die Motivation der Posterin hat sie doch ganz klar genannt; sie hat Angst ohne Geld darzustellen und sucht Argumente um in ein BV zu kommen. Ich habe dafür viel Verständnis, aber der Posterin hier einen missbräuchlichen/unrealistischen Weg zu einem Beschäftigungsverbot vorzuschlagen, hilft ihr auch nicht wirklich weiter.    


Schmetterfink

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

So wie's die Ente schreibt! Der AG kann kein BV ausstellen, wenn die Arbeit den Vorgaben des MuSchG zum arbeitszeitlichen und betrieblichen Gesundheitsschutzes entspricht. Er muss die Aufgaben, die er überträgt, nur in diesem Rahmen anpassen, da kann z.B. die Messetätigkeit drunter fallen, sofern hier Tätigkeiten ausgeführt werden, die nach §11 Abs. 5 MuSchG verboten sind (schwer heben, bewegungsarm stehen etc.), aber natürlich auch andere Tätigkeiten  (im Büro sitzen und Dinge am Computer/Telefon organisieren wird da allerdings vermutlich nicht drunter fallen). Er kann (und darf!) aber kein BV ausstellen, weil Vivis Schwangerschaft ihre Grunderkrankung verschlechtert. Das ist nicht seine Baustelle, er muss lediglich sicherstellen, dass die Vorgaben des MuSchG eingehalten werden, damit hat er seine Schuldigkeit getan. Er darf natürlich Aufgaben von Vivi weg delegieren, sofern möglich, um ihr den Arbeitsalltag aufgrund von Gesundheit/Schwangerschaft zusätzlich zu erleichter, über das MuSchG hinaus. Das ist aber reine Nettigkeit des AG, den man dafür natürlich mit ins Boot holen und freundlich fragen muss. Der Arzt kann nur ein individuelles BV ausstellen, wenn Gesundheit oder Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind, egal welche Tätigkeit ausgeübt wird. Ob das in diesem Fall so ist, kann schlicht nur der Arzt entscheiden. Ich würde das Problem darin sehen, dass ein individuelles BV voraussetzt, dass die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und nicht krankheitsbedingt. Der Arzt müsste also entscheiden, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht durch den Stress bei der Arbeit ausgelöst wird oder einfach eine zufällige Verschlechterung der Grunderkrankung ist, sondern davon ausgehen, dass die Verschlechterung von der Schwangerschaft hervorgerufen wird. Man muss sich bewusst machen, dass Beschäftigungsverbote geprüft werden können, die sind (abgesehen vom vor- und nachgeburtlichen Mutterschutz) kein Automatismus. Die werden nicht ausgestellt und sind nicht mehr angreifbar. Aus Gefälligkeit oder "Nettigkeit" ausgestellte BV können für den ausstellenden Arzt (straf- aber auch zivilrechtliche) rechtliche Konsequenzen haben (z.B. nach § 278 StGB, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse), die sind sich tunlichst bei Ausstellung sicher, dass ein BV wirklich notwendig ist. [Damit will ich gar nicht sagen, dass das in diesem Einzelfall nicht so sein kann, aber niemand von uns ist Vivis behandelnder Arzt] Sonst bleibt halt nur die vorrangige AU. Die Symptome, die aufgezählt werden, können natürlich schwangerschaftsbedingt sein und ein BV rechtfertigen, das kann aber nur ein Arzt beurteilen. Das kann auch erstmal nur ganz normaler Stress sein (gerade akut der Situation der Messevorbereitung geschuldet), das können auch typische Schwangerschaftsbeschwerden sein (nicht jeder wird im 1. Trimester erstmal müde und träge), das muss sich jemand mit fachlicher Kompetenz anschauen. Im Falle eine Krankschreibung würde ich dann aber doch im Zweifel aktiv darum bitten, dass die einen entsprechenden Vermerk hat, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ist (kann ja durchaus wirklich sein, dass die Schwangerschaft die Beschwerden jetzt so verstärkt). Wenn sich das im Verlauf nicht bessert, könnte man dann mglw. immer noch auf ein schwangerschaftsbedingtes BV umschwenken, aber so können die Krankzeiten wenigstens bei der Berechnung des Elterngelds ausgeklammert werden, v.a. falls man wieder ins Krankengeld fällt. Dann muss man nur hoffen, dass der Berechnungszeitraum sich nicht bis in Zeiten zurück verschiebt, in denen aufgrund der Grunderkrankung nicht gearbeitet werden konnte, wenn immer noch die Gefahr besteht, direkt wieder ins KG zu ruschen, kann das ja noch nicht so ewig her sein.   Das mit dem BV ist nicht so einfach, wie sich einige das vorstellen. Zu Covid Hochzeiten mag das so gewesen sein, als jede Schwangere mit Kundenkontakt ins BV geschickt worden ist und jede schwangere Lehrerin sofort ins BV ging, weil für Schulleitungen ein "sobald ein Schüler Covid hat, gehen bitte alle Schwangeren für zehn Tage nach Hause" schlicht nicht umsetzbar war. Ein BV ist immer eine Ausnahme (berufsbedingt) bzw. ein Einzelfall (schwangerschaftsbedingt). Die Regel ist es, dass Schwangere bis zum vorgeburtlichen Mutterschutz (im Rahmen der Vorgaben des MuSchG) arbeiten, das tun auch viele Risikoschwangere oder solche mit chronischen Grunderkrankungen. "Verantwortung" wird im MuSchG nicht abgebildet. *** Aber um die Grundfrage zu beantworten: Man bekommt ein BV, weil der behandelnde Arzt der Überzeugung ist, dass Gesundheit und/oder Leben von Mutter und/oder Kind schwangerschaftsbedingt(!) so gefährdet ist, dass ein Weiterarbeiten nicht mehr möglich ist. Dafür muss man beim Arzt nicht bestmöglich argumentieren. Man spricht die Probleme bei seinem Arzt an, der überlegt, ob das ein BV rechtfertigt und wird das dann auch entsprechend ausstellen. Wenn sich der Gyn dazu nicht in der Lage sieht, kann man auch seinen Hausarzt oder einen behandelnden Facharzt mit ins Boot holen. Wenn man einen Arzt durch bestmögliches Argumentieren dazu überreden muss, ein BV auszustellen, sollte man beide Daumen und beide Großenzehen drücken, dass das BV nicht angezweifelt und überprüft wird. Wenn man einen Arzt dazu überreden muss, ein BV auszustellen, ist es vermutlich angreifbar, sonst hätte es der Überredungskunst nicht bedurft. Seine Arbeit machen zu müssen, auch verantworungsvolle Tätigkeiten unter einem gewissen Zeitdruck, bedingt kein individuelles BV. Ein Belastungslevel bei der Arbeit senkt man, indem man in Gespräche mit seinem Arbeitgeber geht und um Entlastung bittet. Es ist viel schlimmer, ein Arbeitnehmer fällt in einer stressigen Zeit voll aus, als dass man Abläufe umorganisiert, damit einem die Arbeitskreift zumindest im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch erhalten bleibt. Gerade eine Teilzeitkraft ist eben nur in Teilzeit einsetzbar. Was in der Zeit nicht geschafft wird, bleibt entweder liegen oder muss von jemand anderem übernommen werden. Dass es diese Person nicht zu geben scheint, ist das Problem des Arbeitgebers. Dann muss eine solche Person halt gefunden werden (das muss es ja für den Mutterschutz und eine sich mglw. anschließende Elternzeit auch). Zur Erholung nimmt man Erholungsurlaub. Ist man krank, lässt man sich krankschreiben. Ist man wirklich zu krank zum Arbeiten und fürchtet um seine Gesundheit oder das Leben seines ungeborenen Kindes, kann auch die Sorge um einen möglichen Krankengeldbezug hier keine Rolle spielen. Im Zweifel beantragt man wenn das Kind da ist dann Wohngeld/Lastenzuschuss, Kinderzuschlag oder aufstockend Bürgergeld.


Pinguina1

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Am besten besprichst du das Ganze direkt und offen mit deinen Ärzten. Allerdings scheinst du ja schon länger krank zu sein. Nicht die Arbeit macht dich krank, sondern die Schwangerschaft…


KielSprotte

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Vergiss ein BV! Dieses darf nur noch vom AG ausgestellt werden, wenn kein muschu komformer Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Und das ist bei HO mit offenbar recht freier Zeiteinteilung (lange Mittagspause, obwohl erst bei mehr als 6 Std Arbeitszeit Arbeitszeit überhaupt eine 15 minütige Pause vorgesehen ist) doch wohl der Fall. Ein BV ist dazu gedacht, das Leben von Mutter und/oder Kind zu schützen und nicht um eine möglichst gemütliche Schwangerschaft bei größtmöglicher finanzieller Ausbeute zu ermöglichen. Das individuelle BV wurde bereits vor Jahren abgeschafft, ist durch die Pandemie aber total in Vergessenheit geraten. Siehe dazu dich den Kommentar von Dr Karle im Anhang.

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Schmetterfink

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Das BMFSFJ kennt das ärztliche BV noch. Das MuSchG ebenfalls - § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot: "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, **soweit nach einem ärztlichen Zeugnis** ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.   Dass es das nicht mehr geben soll, erschließt sich mir erstmal nicht.

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Schmetterfink

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Antwort auf Beitrag von Schmetterfink

Änderungen im MuSchG 2018: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-neuregelung-des-mutterschutzrechts-73762   "Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit) und **individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes** vor."  (ebd.)


mamavonbaby

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Ich habe schon 2x ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt erhalten, weil mein Leben bzw das Leben des Kindes bei fortzetzung der Arbeitstätigkeit in Gefahr gewesen wäre. Beim ersten Mal hatte ich das BV ab der 8. Schwangerschaftswoche aufgrund von Blutungen. Jetzt in der Aktuellen Schwangerschaft habe ich es in der 22. Woche wegen akuten Blutdruck und Kreislaufschwankungen bekommen, zudem ist mein Puls dauerhaft bei über 105. Bei mir hat mein Arzt nach den Diagnosen sofort gesagt, das ich so nicht arbeiten darf und hat das BV ausgesprochen. Sprich also nochmal mit deiner Ärztin oder Arzt wie sie die Situation einshcätzt wirst du dann ja sehen.


Okiravomblumenkamp

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Komisch, meine Ärztin hat mir eins 2023 ab Mitte der Schwangerschaft ausgestellt. Ohne, dass ich damit gerechnet hätte geschweige denn danach gefragt hab. 


85kathali

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Monate, in denen man  schwangerschaftsbedingt Krankengeld erhält (und soweit ich es verstehe hast du jetzt ja Probleme, weil du schwanger bist) kannst du beim Elterngeldbezug ausklammern und durch frühere Monate ersetzen. Sprich dazu mit deinem Arzt und schau, ob es schwangerschaftsbwdingt ist und dann muss das auf der Krankschreibung mit drauf stehen. Übrigens, das erste Drittel ist meist deutlich anstrengender als das zweite Drittel. Es kann also gut sein, dass du in zwei Monaten wieder einigermaßen normal arbeiten kannst. Alles Gute dir!


marimey

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Antwort auf Beitrag von Vivi86

Mit einem verständnisvollen Arzt wirst du ab der 12. SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten. Es ist so, wie auch schon andere schrieben, keine Krankheit vorliegen darf, die dich am Arbeiten hindert. Ein krankhafte Zustand erfordert immer eine Krankschreibung. Individuelles Beschäftigungsverbot erhält man wenn man eigentlich arbeitsfähig ist, aber die Fortführung der Arbeit das Leben von Mutter und Kind gefährdet. Das Wissen viele Ärzte selbst nicht so genau. Da aber die Krankenkasse deine Lohn in dem Fall übernimmt, kann ein Arzt bei falsch ausgestelltem BV in Regress genommen werden, im schlimmsten Fall deinen Lohn der Krankenkasse ersetzen. Das will keiner, weswegen sehr frühe BV selten ausgestellt werden und auch spätere oft nur über die "Psychoschiene". Der Arzt dokumentiert dann etwas wie "die psychische Belastung.... wird sich nachteilig auf das Fortbestehen einer gesunden Schwangerschaft auswirken" und ähnliches. In Zeiten der zunehmenden elektronischen Vernetzung kann einem das später, z. B. bei Abschluss einer Berufunfähigkeitsversicherung im schlimmsten Fall als Nachteil ausgelegt. werden. Eine unzumutbare körperliche Belastung ist über das MuSchG abgedeckt, dass der AG einen sicheren Arbeitsplatz stellen muss. Körperliche Probleme kann man z. B. bei Diabetes oder Blutdruckerkrankungen geltend machen, nach dem Motto: in der Arbeitssituation würde sich diese Symptomatik verschlechtern.