Mitglied inaktiv
Hallöchen! Also ich fang mal an.. Erstmal ein paar Fakten :o) Ich bin bis nächstes Jahr Sommer noch im "Erziehungsurlaub" und bekomme zur Zeit ALG2, mein Freund studiert ab Oktober und bekommt dann BaFög. Ich werd im Sommer dann mein Abi machen. Nun müssen wir umziehen und haben eine total schöne Wohnung gefunden (77qm, 3Zimmer, zentral gelegen, 370 Euro + Strom). Unsere jetzige Wohnung ist kleiner (56qm), aber teuer und das Arbeitsamt hat auch einen Großteil der Miete übernommen. Sie sagten aber auch, dass für 3 Leute nicht mehr als 70 qm angemessen sei. So, nun meine Frage: Kennt sich da zufällig jemand aus, ob die Quadratmeterzahl oder die eigentliche Miete relevant ist? Denn sie wär ja sogar günstiger, als unsere jetzige Wohnung. Wird es da Probleme geben? LG Kerstin
oooblackcherry@gmx.de
Hallo! Wenn du einen kulanten Sachbearbeiter hast und die Wohnung sogar noch günstiger ist, dürfte es wegen 7qm eigentlich keine Probleme geben. Hier im Emsland ist das ziemlich locker. :-) LG Heike
ausschlaggebend. die ämter sehen das halt so: pro person sind soundsoviel qm angemessen. pro qm darf eine wohnung kalt (das ist grundmiete plus nebenkosten wie straßenreinigung, steuer usw, aber ohne heizung und wasser) kosten. damit ergibt sich ein gesamtbetrag, den eine wohnung maximal kosten darf. das ist aber überall unterschiedlich, musst du vor ort nachfragen. oft wird die erlaubte miethöhe auch vom alter des hauses abhängig gemacht, das ganze wird dadurch stellenweise recht kompiziert und die meisten ämter können gar nicht sagen, wie viel eine wohnung kosten darf, muss man dann beantragen, wenn man eine gefunden hat... aber das ist wie gesagt unterschiedlich. jedenfalls akzepieren die größere wohnungen dann, wenn sie von der miethöhe angemessen sind - wäre ja auch quatsch, eine kleinere, aber teurere wohnung zu nehmen. andersrum, wenn die wohnung kleiner ist aber den höchstbetrag übersteigt, gibts probleme, dann muss man in der regel aus der eigenen tasche die differenz bezahlen... ob das amt nu diese wohnung für euch komplett bezahlt, kann ich nicht sagen - selbst wenn sie billiger als die jetzige ist, aknn sie noch über dem angemessenen betrag liegen. also am besten wirklich vor ort nachfragen. ach ja, noch ein tipp: hat das amt dir irgendwann gesagt bzw. geschrieben, dass du eine billigere wohnung suchen sollst? also falls ja, kannst du noch umzugskostenbeihilfe beantragen. das könntest du auch, wenn der umzug berufsbedingt ist - aber nur wenn einer aus der bedarfsgemeinschaft einen unbefristeten arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige stelle hat. beim studium sieht das dann wieder schlecht aus... aber vielleicht kannst du dir das für später merken... lg petra
als die vorgegebenen 70qm. Wir haben jetzt 100qm. Kaltmiete ist 420Euro. Das Arbeitsamt übernimmt höchstens 400Euro Miete. Den Rest zahlen wir selber. Ausschlagebender ist die Miete, als die Quadratmeterzahl. Musst beim Amt eventuell nur einen Grund für den Wohnungswechsel angeben. Bei uns war es so, das wir dann näher bei meinen Eltern wohnen und sie sich dann um die Kleine kümmern könnten und ich dann arbeiten gehe (mache ich auch seitdem). Falls du noch fragen hast, dann sags ruhig. Bin langsam Profi was das Arbeitsamt angeht. Lg Yvette
Hi du...gehts euch gut??? Hab dich ewig nimmer gelesen. *schnief* Bussi Tadewi
hallo also bei uns in fürth ist es so 1 person 1 zimmer,2personen 2zimmer,usw und wenn 1person 50qm und pro person 15 qm jeweils dazu dieses problem hatten wir auch wir haben eine 3zimmer whg mit 72,95qm und 465 eu miete amt zahlt aber nur bis miet grenze das sind 435 euro und zu 4.wären es 505 euro miete ich war schwanger ich hoffe es hat bissi geholfen ist bissi komplizierter aber es ist von stadt zu stadt unterschiedlich wie nü geht danach nach baujahr und personen
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